Ankündigung, dass Kollegen Effizienz der Arbeit überwachen sollen?

  • Wenn der Chef nicht einmal ein Beispiel hat, ist das schon arg merkwürdig.

    Ich habe auch einen Kollegen, der ist etwas langsam. Das finde ich aber nicht negativ, weil die Langsamkeit der Genauigkeit geschuldet ist und dass er sich nicht aus der Ruhe bringen lässt.

    Man kann das von 2 Seiten betrachten. Im Grunde kann der Chef doch nur vermuten, dass jemand zu langsam sein könnte, wenn Fristen nicht eingehalten werden, die für alle anderen Mitarbeiter/innen der Abteilung kein Problem sind. Wenn er aber seinen arbeitsvertraglichen Pflichten vollumfänglich gerecht wird, kann das nicht das Problem sein.

    Was ist denn hier die Grundlage der Beurteilung?

  • Hallo,


    gibt es in Deinem Betrieb einen BR?

    Es gibt eine Mitarbeitervertretung, keinen Betriebsrat.


    Wenn der Chef nicht einmal ein Beispiel hat, ist das schon arg merkwürdig.

    Ich habe auch einen Kollegen, der ist etwas langsam. Das finde ich aber nicht negativ, weil die Langsamkeit der Genauigkeit geschuldet ist und dass er sich nicht aus der Ruhe bringen lässt.

    Man kann das von 2 Seiten betrachten. Im Grunde kann der Chef doch nur vermuten, dass jemand zu langsam sein könnte, wenn Fristen nicht eingehalten werden, die für alle anderen Mitarbeiter/innen der Abteilung kein Problem sind. Wenn er aber seinen arbeitsvertraglichen Pflichten vollumfänglich gerecht wird, kann das nicht das Problem sein.

    Was ist denn hier die Grundlage der Beurteilung?


    Während der Nicht-Einarbeitung zu Corona-Zeiten wurden offenbar Wochentage zur Fertigstellung von Aufgaben kommuniziert, nicht aber Uhrzeiten, ebensowenig wie Priorsierungen im Allgemeinen. 11 Monate wurde die Arbeit gelobt (obwohl vorher übliche Zeiten während der gesamten Beschäftigungsdauer nicht berücksichtigt wurden, da nicht bekannt) und auf einmal wird Langsamkeit unterstellt.

    Das könnte man ja nun einfach im Gespräch korrigieren, aber durch das (angekündigte oder bereits initiierte) Mobilisieren der Kollegen ist das Verhältnis arg gestört.

    2 Mal editiert, zuletzt von AnitaBach () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von AnitaBach mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Hallo,


    in diesem Fall

    Es gibt eine Mitarbeitervertretung

    arbeitest Du im kirchlichen Bereich ? Falls ja, wo ungefähr?


    Grundsätzlich haben auch kirchliche MAVen in diesen Fragen (Leistungskriterien, Leistungsüberwachung) Mitwirkungs- oder gar Mitbestimmungsrechte. Hast Du Dich denn schon mal an die MAV gewandt?


    Dieses Forum ist eigentlich nicht für Individualarbeitsrecht gedacht, sondern speziell für Probleme der Betriebsratsarbeit.