Hallo,
BR und GF verhandeln eine BV. Die GF unterschreibt diese, es kommt aber zu keiner Unterschrift vom BR, da dieser seinerzeit noch nicht ganz zufrieden ist.
6 Monate passiert nichts. Dann möchte der BR doch die BV anschließen und beschließt dies.
Der AG will aber nicht mehr und sagt, es wäre damals ja nur ein Angebot gewesen.
Dem BR liegt die vom AG unterschriebene Fassung noch vor.
Frage: Gilt die BV, wenn der BR sie jetzt unterschreibt? Oder kann sich der AG auf die 6 Monate Untätigkeit des BRs berufen? Vielleicht gibt es dazu ja Urteile?
Anmerkung: Die Inhalte waren nahezu alle freiwillige Inhalte. Die BV hätte Nachwirkung mit einer KF von 4 Monaten.
Grüße
Ebby