Corona-Testergebnisse an Geschäftsführung

  • Nach der genehmigten Weiterleitung des positiven Ergebnisses, welches vor dem Testen ja erklärt wurde entscheidet der AG wie weiter verfahren wird. Und daran muss sich auch gehalten werden. Ansonsten entscheide ich mich gegen den freiwilligen Test und vermeide den Gewissenskonflikt beim Tester.

  • Markus 1973 ED Damit war ja auch gemeint, das man sich ab der positiven Testung an die offiziellen Regeln zu halten hat. Andernfalls, bei Nichteinwilligung der Weiterleitung bleibt alles dem Persönlichen Gewissen überlassen und ich kenne genug die aus verschiedensten Gründen den Kontakt zum GA nicht wünschen zumal bei asymptomatischen Verlauf.

  • Nichteinwilligung der Weiterleitung

    das gibt es nicht bei einem positiven Testergebnis, ein positives Testergebnis verpflichtet zur Meldung an das GA.


    Wer sich testen lässt unterliegt den aktuellen Verordnungen.


    Einzige Möglichkeit das zu verhindern: sich nicht testen lassen

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • und ich kenne genug die aus verschiedensten Gründen den Kontakt zum GA nicht wünschen zumal bei asymptomatischen Verlauf.

    Das ist so ziemlich das verantwortungsloseste was man machen kann. Und zusätzlich mit einem saftigen Bußgeld bewährt.


    Die Leute kommen in Quarantäne und haben Anspruch auf Entschädigung nach §56 IFSG, warum man da den positiven Test nicht melden möchte, erschließt sich mir nicht.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Wir wollen den Selbsttest offiziell zur Pflicht machen

    So eine BV kann der BR nicht rechtsgültig Abschließen. Solange es keine Rechtliche Verpflichtung für Selbsttests gibt kann/darf auch der BR hier nichts abschließen. Die Test sind für eure Mitarbeiter also immer freiwillig, es sei den für eure Brache gibt es eine gesetzliche Verpflichtung. Und dann kann die BV nicht die Tests an sich regeln, sondern nur das Organisatorische drum rum.

  • Da hast Du durchaus Recht. Deswegen schrieb ich "offiziell". Aber im Grunde genommen wissen wir, dass wir niemanden verpflichten können. Wir können ja auch nichts nachprüfen. Die MA sollen zwar jede Testung dokumentieren, aber wer kriegt mit, ob er/sie den Test nicht verscherbelt hat und nur irgendwas Erfundenes in die Doku pinselt. Sicher hätte man es auch anders formulieren können, aber ich als Ersatzi hab da leider kein Mitspracherecht :(

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~