Corona-Testergebnisse an Geschäftsführung

  • Liebe Gemeinde,


    wir diskutieren gerade eine Datenschutzfrage, zu der mich eure Einschätzungen interessieren würden.


    Und zwar:

    Letzte Woche wurden bei uns im Haus auf freiwilliger Basis Corona-Schnell- und PCR-Tests angeboten und durchgeführt.

    Ein Kollege hat mir berichtet, dass er auf die Frage, wie er an sein Ergebnis (PCR) kommt, die Antwort erhalten habe, dass die GF eine Liste mit den Ergebnissen bekommen würde.


    Ein anderer Kollege hat erwähnt, dass er in der Verwaltung eine Liste mit Namen und Testergebnissen (Schnelltests) gesehen habe, die anscheinend offen und für "Passanten" einsehbar so rumgelegen ist.


    Das halte ich zumindest für bedenklich...

    Die Frage habe ich auch unserem Datenschutzbeauftragten gestellt, aber erfahrungsgemäß bekomme ich von euch schneller Antworten. :)

    Was meint ihr dazu?


    Grüße

  • Uiuiui,


    sowohl die Weitergabe der Ergebnisse an die GL und noch viel mehr, die herumliegende Liste der Untersuchungsergebnisse finde ich mehr als bedenklich. Das sind Gesundheitsdaten, die niemanden etwas angehen und die besonders schützenswert sind.

    Wenn der Weitergabe nicht explizit zugestimmt wurde, könnte das für den Durchführenden der Tests ein echtes Problem bedeuten.

    Genauso, wie die herumliegende Liste für den Sachbearbeitenden ein wenig Ungemach bedeuten könnte.


    Edith meint, dass ich mal nachfragen soll, ob die Tests bei euch evtl. gesetzlich geregelt sind. Deinem Nick nach könnte man davon ausgehen, dass du irgendwo in der Gesundheits- und Wohlfahrtspflege arbeitest.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

    Einmal editiert, zuletzt von Markus 1973 ED ()

  • wenn der AG freiwillige Test anbietet, dann doch mit dem Ziel zu erfahren wer positiv und wer negativ ist.

    Sonst könnte er sich die Test doch sparen?


    Das sollte den MA die freiwillig teilnehmen vorher bekannt sein und sozusagen die Teilnahme mit der Zustimmung verbunden sein, ansonsten läuft da grundsätzlich was verkehrt.


    --> klärt am besten zunächst das Thema Mitbestimmung (dazu hatte ich letzte Woche auch eine Frage gestellt hier im Forum, steht eine Menge hilfreiches drin dank der Kollegen hier im Forum)


    Die öffentliche Einsicht ist ganz klar nicht tolerabel, das ist zu unterbinden.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Letzte Woche wurden bei uns im Haus auf freiwilliger Basis Corona-Schnell- und PCR-Tests angeboten und durchgeführt

    Das hätte aus meiner Sicht der Mitbestimmung des BR unterlegen und zwar genau darum um die von dir angesprochenen Dinge im Vorwege zu klären. Ihr solltet für die Zukunft dringend eine BV hierzu abschließen.


    Das Testergebnisse offen rumliegen und für "jedermann" der dort vorbeigeht einsehbar sind geht aus Datenschutzgründen gar nicht. Das die GF vor mir das Ergebnis bekommt halte ich auch für eher bedenklich. Ist das Ergebnis positiv bist du sicher verpflichtet dem AG das mitzuteilen. Ich vermute Du arbeitest irgendwie im Gesundheitswesen, Rettungsdienst oder sowas, da wäre es vielleicht auch zulässig zeitgleich dir und dem AG das positive Ergebnis zukommen zu lassen. Aber anscheinend ist das den MA die sich haben testen lassen gar nicht bewusst gewesen. Aus Datenschutzsicht denke ich hätte zumindest jeder MA wissen müssen was mit seinen Daten passiert.

  • Hallo,


    danke für die schnelle Resonanz!


    Gesetzlich geregelt bzw. vorgeschrieben sind die Test nicht.


    Wir haben im Vorfeld das Vorgehen besprochen und das Angebot auch für gut befunden, von daher war da schon Mitbestimmung.

    Nur die Sache mit den Ergebnissen hatten wir nicht auf dem Schirm.

    Das war nicht die erste Testaktion, letztes Jahr gab es auch schon PCR-Tests, deren Ergebnisse elektronisch (mittels App und QR-Code) bzw. telefonisch an die Getesteten persönlich übermittelt wurden, und wir waren der Meinung, diesmal würde es genauso laufen...


    Dass der AG von einem positiven Ergebnis möglichst schnell Kenntnis erlangen muss, ist klar!

    Ein Schnelltest war bei einem Kollegen positiv, er und alle Kontaktpersonen wurden sofort nach Hause geschickt bis ein PCR-Ergebnis vorliegt (dieses hat sich bereits am nächsten Morgen als negativ erwiesen, also falsch-positiver Schnelltest); soweit funktioniert das System.


    Über die Sache mit der offenen Liste müssen wir nicht diskutieren...


    Mittlerweile habe ich auch Feedback vom DSB:


    "diese Vorgehen, die Ergebnisse an den Arbeitgeber zu übermittelt, halte ich für legitim.

    Das Thema ist kontrovers und es ist zu jeder Zeit ein sensibler Umgang mit den Persönlichkeitsrechten des Arbeitnehmers erforderlich. Angesichts des hohen Ansteckungsgrades und der dynamischen Entwicklung müssen gerade Arbeitgeber, die kein Homeoffice gewähren können, den Schutz ihrer Arbeitnehmer vor Infektionen im Auge behalten.

    Wenn durch den PCR-Test ein Mitarbeiter als infiziert gilt, muss der Arbeitgeber entsprechende Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Belegschaft treffen. Ggf. müssen Direktkontakte an das Gesundheitsamt übermittelt werden um Quarantänemaßnahmen ergreifen zu können."




    Grüße

  • Ich glaube das es rechtlich nicht möglich ist das Ergebnis eines, freiwilligen Tests im Betrieb, ohne vorheriges Einverständnisses des Betroffenen an irgendeinen weiterzuleiten. Das mag seltsam erscheinen ist aber unserer derzeitigen freien Gesellschaftsordnung in Deutschland geschuldet. Das sieht man schon an den Ergebnissen der Betriebsärztlichen Untersuchungen wo es auch jetzt so ist das im Zweifel ein an Hepatitis erkrankter Alkoholabhängiger Arzt weiter operieren darf wenn er nicht von sich aus an dieser Situation etwas ändert. Eine Unterrichtung des AG über die Ergebnisse und den Inhalt dieser Untersuchung vom Betriebsarzt jedenfalls wäre rechtlich nicht gedeckt. Ich glaube das es grundsätzlich in der Eigenverantwortung des Individuums liegt wie es mit dem Testergebnis umgeht. Dieses Thema ist gerade sehr relevant für Betriebsräte. Ich bin sehr auf Reaktionen zu dieser Meinung gespannt und würde mich bei gegenteiliger Meinung über § und Gerichtsurteile dazu freuen.

  • Ich glaube das es grundsätzlich in der Eigenverantwortung des Individuums liegt wie es mit dem Testergebnis umgeht.

    Hallo Homer,


    ich sage mal so, bei einem negativen Ergebnis gebe ich dir vollkommen recht.

    Bei einem positiven ist es meiner Erfahrung nach - nicht nur im betrieblichen Umfeld - so, dass bei einem positiven Schnelltestergebnis die Maschinerie durch die Stelle, die den Test durchführt, in Gang gesetzt wird.

    Soll heißen, wenn ich meinen Vater im Pflegeheim besuchen will und vor Betreten der Einrichtung positiv schnellgetestet werde, meldet das Heim das umgehend dem Gesundheitsamt, das mich dann zum PCR-Test auffordert, und schickt mich sofort nach Hause in Isolation.


    Meine Meinung ist, dass der AG möglichst schnell von einem positiven Test erfahren muss, denn er muss ja auch möglichst schnell reagieren können (wir sind eine WfbM, also schon Hochrisikobereich).

    Bei der eingangs erwähnten Testaktion war ein Kollege positiv, er und alle betrieblichen Kontaktpersonen wurden sofort nach Hause geschickt bzw. gebracht.

    Der PCR-Test des Kollegen (selber Tag) war negativ und zwei Tage später waren alle betroffenen Personen wieder da.

    Die Kette hat also funktioniert.


    Wir werden bald auch in Eigenregie Schnelltests durchführen und haben im Konzept bereits verankert, dass lediglich positive Ergebnisse dem AG zur Kenntnis gelangen, allenfalls eine kurze Rückmeldung á la "10 Personen getestet, alle negativ", aber definitiv keine Namensliste mehr.


    Grüße

  • Was wenn ein Mitarbeiter den freiwilligen Eigenregie Test verweigert? Wird dann über Konsequenzen nachgedacht? Habt ihr das in eurem Konzept mit aufgenommen? Ich frage weil auch bei uns bald dieses Thema Eigenregie Tests ansteht und mein derzeitiger Stand halt insoweit eine Pflicht nicht zulässt. Allerdings auch kein Hochsicherheitsbereich sondern " nur " normale verarbeitende Industrie.

  • Da die Tests auch künftig freiwillig sein sollen, stehen keine Konsequenzen zur Debatte.

    Wie du richtigerweise schreibst, besteht keine Pflicht, und als BR würde ich auch auf Betriebsebene keine einführen.

    Wenn von staatlicher Seite irgendwann eine Testpflicht kommen sollte, würden wir uns natürlich damit auseinandersetzen müssen.


    Interessant in diesem Zusammenhang fand ich die Aussage unserer Betriebsärztin, dass Menschen, die Probleme mit den Nasennebenhöhlen haben, nicht oder möglichst selten einen Nasalabstrich über sich ergehen lassen sollten.


    Wir diskutieren auch darüber, ob es reicht, einmal in der Woche zu testen, so wie es bei uns geplant ist.

    Konsequenterweise müsste mMn mindestens alle drei Tage getestet werden, was wiederum noch mehr Personal binden würde bei einer ohnehin sehr dünnen Decke...

    Solang es keine Pflicht mit vorgeschriebenen Intervallen gibt, sind die Aktionen zwar gut gemeint und durchaus ein Beitrag zur allgemeinen Sicherheit, aber doch auch sehr lückenhaft.


    Grüße

  • So langsam wie die hier arbeiten kann umgehend schon mal 1 Woche später sein. ;)

    Insofern wäre es vermutlich tatsächlich im Rahmen der Fürsorgepflicht zu erwarten, dass der AG informiert wird.

    Im Prinzip erfährt es der Chef eh sofort, da ein Mensch, der einen positiven Schnelltest hat, sowieso sofort mit dem GA kontakt aufnehmen muss und sich einem PCR-Test unterziehen muss. Bis zum Ergebnis des PCR-Tests muss sich der MA in Quarantäne begeben.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Bei uns in der Provinz scheint das recht flott zu gehen.


    Um bei unserem konkreten Fall zu bleiben, der Kollege mit dem falsch-positiven Schnelltest löst den Entschädigungsanspruch des AG gegenüber dem Staat aus für die zwei Tage, die er zu Hause geblieben ist, bei den anderen, die der AG vorischtshalber heimgeschickt hat, geht das zu Lasten des AG.

  • Bei uns ist dazu auch eine BV in Arbeit. Wir wollen den Selbsttest offiziell zur Pflicht machen, aber mit dem Gedanken im Hinterkopf, dass es ja eh keiner kontrollieren kann. Die MA sollen dokumentieren, wann sie ihren Selbsttest gemacht haben und das Ergebnis natürlich und diese Doku mindestens 4 Wochen aufbewahren. Und auch da kann niemand kontrollieren, ob es so stimmt.


    Letzten Endes hoffen wir auf die Bereitschaft und das Verständnid der MA, einen positiven Test mitzuteilen.


    Was ich allerdings jetzt auch mitbekommen habe: Da schreibt ein Chef anderen Chefs, dass seine MAin Frau Lehmannhansenmüllerscheidt positiv ist. Haben dienstlich und auch physisch keinerlei Kontakte. Kein feiner Zug X(

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • Letzten Endes hoffen wir auf die Bereitschaft und das Verständnid der MA, einen positiven Test mitzuteilen.

    das ist Pflicht, das man einen positiven Test auch meldet, ansonsten begibt man sich in die Gefahr "haftbar" gemacht zu werden.

    Bei Corona verhält es sich etwas anders als "normal"


    Hier geht es um allgemeinen Gesundheitsschutz


    deshalb nur feiwillige Test machen, wenn einer den Verdacht hat positiv zu sein und nicht getestet werden möchte, kann er somit rechtlich sicher das positive Testergebnis vermeiden.

    --> das ist eine rein rechtliche Betrachtung, ich persönlich würde mich anders Verhalten

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • Aber wenn der positiv Getestete keine Symptome hat und weiter zur Arbeit geht? Ich glaube, man kann das alles gar nicht regeln geschweige denn überprüfen.

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • ui... Selbsttest zur Pflicht machen?


    Lasst mal lieber...

    Ich glaube Lilex arbeitet im Gesundheitsbereich, da ist das nicht unüblich (besonders in Pflegeheimen).


    Was ich allerdings jetzt auch mitbekommen habe: Da schreibt ein Chef anderen Chefs, dass seine MAin Frau Lehmannhansenmüllerscheidt positiv ist. Haben dienstlich und auch physisch keinerlei Kontakte. Kein feiner Zug X(

    Das ist nicht nur "kein feiner Zug", sondern ein astreiner Datenschutzverstoß. Hier geht es ja sogar um Gesundheitsdaten. Das würde ich mindestens dem Datenschutzbeauftragten des Betriebs, wenn nicht sogar der Behörde melden.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • es ist bereits per Verordnung zu Corona geregelt: wer postiv getestet ist muss das melden.


    Abgesehen davon: ein BR der für Test ist sollte nicht gleichzeitig dem MA frei stellen, ob er ein posives Testergebnis auch melden möchte.

    Das ist inkonsequent.


    Positve ohne Symtome sind die größte Gefahr für unkontroliierte Verbreitung der Infektion, das ist doch die Krux dabei.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Aber wenn der positiv Getestete keine Symptome hat und weiter zur Arbeit geht? Ich glaube, man kann das alles gar nicht regeln geschweige denn überprüfen.

    Das darf er nicht! Soweit ich weiß ist ein positiv Getesteter dazu verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben, das Gesundheitsamt zu informieren und einen PCR-Test durchführen zu lassen.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand