Widerspruch ggn Dienstanweisung.

  • Hallo liebe Ratgebenden,


    wir haben einer Dienstanweisung aktiv widersprochen und die Zustimmung verweigert.
    Wir haben dem AG dies per Mail und in Gesprächen am Telefon mitgeteilt und sie aufgefortdert der Belegschaft mitzuteilen.
    Wir fanden, es ist ein besserer Weg dem AG die Möglichkeit zu geben, Dienstanweisungen zurückzunehmen bevor wir selbst der Belegschaft mitteilen, dass diese Dienstanweisung unwirksam ist.
    Der AG hat sich bereit erklärt mit uns an einer neuen Dienstanweisung zu arbeiten, lässt die alte DA aber bestehen.
    Leider weigert sich der AG, die Belegschaft über die Unwirksamkeit der Dienstanweisung zu informieren.
    Schlimmer noch, er hält sie ggü. den Leitungen aufrecht.
    Wie würdet ihr damit umgehen?

    Grundsätzliche Erläuterungen:
    Wir sind seit ca. 1 Jahr im Amt und relativ unerfahren. Schulung BetrVG und AR haben wir kürzlich durchgeführt.
    Der AG ist BR erfahren, legt uns viele Steine in den Weg und verhält sich ziemlich renitent.
    Wir haben mit dem AG besprochen, dass bisher ausgegebene Dienstanweisungen (als wir schon im Amt waren aber MBR erst sukzessive ausgeübt haben) nicht grundsätzlich unwirksam sind aber das wir uns vorhalten, diesen Dienstanweisungen im Nachhhinein zu widersprechen.
    Wir sind ein Betrieb in der Gesundheitsbranche, Arbeitssituationen sind KiTa, Verwaltung, Technik, aufsuchende Arbeit in den Haushalten von Klienten(Pflege und nicht Pflege.

    Erläuterungen zur Sache:

    Bei der Dienstanweisung handelt es sich um Schuhe und deren Sicherheit.
    Der Betrieb besteht schon seit 60 Jahren. Dies ist das erste mal, dass der AG eine Dienstanweisung zu Schuhen am Arbeitsplatz ausgibt.
    Mehrere MA sind an den BR herangetreten und weigern sich diese DA zu unterschreiben und haben uns gebeten mit dem AG darüber zu sprechen.

    Kritik der Belegschaft:

    Die Dienstanweisung ist komisch formuliert und man möchte sich nicht für die Details theoretisch abmahnen lassen.
    hier ein Auszug:
    "bitte beachten Sie folgende Punkte bei der Auswahl Ihres Schuhwerks am Arbeitsplatz:

    1. Schuhe, die Halt geben und auf Dauer bequem sind.
    2. Etwa eine Daumenbreite Platz bis zur Schuhspitze ist ausreichend.6. Wechseln Sie öfter die Schuhe: Mehrere Paare im Wechsel zu tragen, stimuliert die Füße.

    Gönnen Sie den Schuhen eine Pause: Lassen Sie die Arbeitsschuhe mindestens einen Tag auslüften,
    bevor Sie sie wieder benutzen. Dazu auch die Einlegesohlen herausnehmen"

    Im Sommer ist es in den Büros sehr heiß und sie wollen offene Schuhe frei wählen können. (Dieser Argumentation können wir als BR nur schlecht folgen, dass müsste eher übers Raumklima geregelt werden).

    Gedanken und Kritik des BR;
    Dienstanweisung zur Kleidung greifen in die Persönlichkeitsrechte ein und MA reagieren da schnell empfindlich.
    Wir finden, es wäre sinnvoller gewesen, auf diese Thematik schon mal vorher im Betrieb etwas unverbindlicher aufmerksam zu machen um die Bereitschaft zu erhöhen.
    Die Pflicht des AG zum Arbeitschutz in dieser Sache kann man auch mit einer "Unterweisung im Seminar einmal jährlich abhandeln" da könnte man dann auch viele andere Themen und Unterweisungen einbringen.
    Muss man eine Dienstanweisung für Schuhe im Büro ausgeben?
    Wir haben viele unterschiedliche Bereiche, zum Beispiel lassen Klienten manchmal MA nicht in die Wohnung mit Strassenschuhen. Manche Therapieformen/-räume sollen ohne Schuhe ausgeführt/betreten werden.
    Der Umgang damit müsste besser ausdifferenziert werden.

    Der BR ist auch daran interessiert den Arbeits- und Gesundheitschutz einzuhalten. Aber wenn wir nicht darauf vertrauen können, dass bei Kritik die DA auch zurückgenommen werden bis wir eine gemeinsame Regelung gefunden haben, dann können wir den oben beschriebenen Modus nicht aufrecht erhalten und alle DA die dem BR nicht vorgelegt wurden(und MBR betreffen) sind unwirksam.

    Ich danke euch für euren Input, falls noch Fragen offen sind stellt sie gerne.
    Ich bin mir bewusst, dass es hier wahrscheinlich eher um eine Prinzipiensache geht als um den tatsächlichen Umstand der DA aber ich denke, dass ist hier ein Konflikt der ausgetragen werden muss um dem AG klar zu machen, dass er nicht mehr davon ausgehen kann: "am Ende entscheiden wir(AG) die Regeln hier!"

    VG Mercator

    BRV, 9er Gremium, gGmbH, soziale Einrichtung

  • Hallo Mercator,


    ob ich das Folgende bei einer Dienstanweisung für Schuhe durchziehen würde, würde ich mir gut überlegen!


    Wenn mitzubestimmende Dienstanweisungen trotz explizitem Widerspruch des BR vom Arbeitgeber durchgeführt werden, hat dies zwei Folgen.


    Die Erstere, hier wäre ich aber vorsichtig. Der Mitarbeiter muss eine mitzubestimmende Anweisung nicht befolgen, wenn der Betriebsrat nicht zugestimmt hat. Dies gilt nach der Wirksamkeitsvoraussetzungstheorie. Allerdings werden dann die Mitarbeiter trotzdem erst einmal eine auf den Deckel bekommen und sich selbst dagegen wehren müssen. Von daher nicht unbedingt die beste Lösung


    Als zweites hat der BR einen Unterlassungsanspruch gegen den Arbeitgeber. Er kann ihm gerichtlich untersagen lassen, die Weisung aufrecht zu erhalten, solange keine Einigung zwischen BR und AG besteht (§23 BetrVG). Dies sollte aber wirklich das letzte Mittel sein, mit dem der BR reagiert, da solche Verfahren auch die Zusammenarbeit zwischen BR und AG negativ beeinflussen können.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Meines Erachtens ist das keine Dienstanweisung, sondern erläutert erzieherisch, was schuhtragende Menschen im Regelfall sowieso tun (und sind daher ebenso überflüssig, wie die Ermahnungen meiner Eltern doch bitte nicht vom Fahrrad zu fallen...)


    Was passiert denn mit MA, die zwei Tage hintereinander die gleichen Schuhe tragen, bei denen der Abstand zur Spitze mehr oder weniger als eine Daumenbreite beträgt (gibt es da Toleranzspannen für Wurst- oder Spinnenfinger?) oder deren Schuhwerk als unbequem eingestuft wird? Werden die abgemahnt und gekündigt, weil sie gegen eine Dienstanweisung verstoßen haben? :huh:


    Ich würde die Anweisung schulterzuckend zur Kenntnis nehmen und mich fragen ob der AG nicht besseres zu tun hat. Eventuell würde ich noch nachfragen, wie oft und mit welcher Farbe ich die Schuhe putzen soll, weil er eine genaue Anweisung darüber vergessen hat...

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Die Dienstanweisung ist komisch formuliert und man möchte sich nicht für die Details theoretisch abmahnen lassen.
    hier ein Auszug:
    "bitte beachten Sie folgende Punkte bei der Auswahl Ihres Schuhwerks am Arbeitsplatz:

    1. Schuhe, die Halt geben und auf Dauer bequem sind.
    2. Etwa eine Daumenbreite Platz bis zur Schuhspitze ist ausreichend.6. Wechseln Sie öfter die Schuhe: Mehrere Paare im Wechsel zu tragen, stimuliert die Füße.


    Gönnen Sie den Schuhen eine Pause: Lassen Sie die Arbeitsschuhe mindestens einen Tag auslüften,
    bevor Sie sie wieder benutzen. Dazu auch die Einlegesohlen herausnehmen"

    Ich sehe hier irgendwie auch keine Dienstanweisung, sondern einen allgemeinen Hinweis über das Tragen von Schuhen.

  • Der AG möchte das bestimmte Schuhe getragen werden, auch noch im Wechsel. Was bedeutet das jeder MA mehrere Paar benötigt.

    OK. Hier sind wir im A.u.G. nach § 87 Abs 1 Nr. 7 volle Mitbestimmung bis hin zur Einigungsstelle.

    Der AG muss dann ja auch die doch so bequeme Schuhe zur Verfügung stellen.

    Ich würde ihn hier zu Verhandlung auffordern, eine BV vorlegen.

    Sollten die Verhandlungen scheitern rufe ich die Einigungsstelle an.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Der AG muss dann ja auch die doch so bequeme Schuhe zur Verfügung stellen.

    Nein, muss er nicht.

    Das müsste er nur, wenn es sich dabei um eine PSA handeln würde. Das würde ich aufgrund der Formulierung der Dienstanweisung aber ausschließen. Dann würde man keine Tipps zu bequemen Schuhen geben, sondern nur schreiben "die zu Verfügung gestellten Schuhe sind im täglichen wechsel zu tragen" (oder so ähnlich). Der Auszug aus dieser Dienstanweisung hat keinen Bezug zur Arbeitssicherheit.

    Anders als z.B. in vielen Kliniken, da müssen zwar auch keine Sicherheitsschuhe getragen werden (also die Schuhe sind nicht Bestandteil der PSA). Allerdings gibt es meistens, zu den dort sehr beliebten Sandalen, die Dienstanweisung dass diese einen sog. "Fersenriemen" haben müssen, damit man sie beim laufen nicht verliert. Hier ist der Bezug zur Arbeitssicherheit klar und dennoch müssen die Schuhe nicht vom AG gestellt werden.

    In mercator's Fall scheint es sich weder um PSA zu handeln, noch hat die Dienstanweisung einen Bezug zur Arbeitssicherheit.

    Daher auch hierzu ein...

    Hier sind wir im A.u.G. nach § 87 Abs 1 Nr. 7 volle Mitbestimmung bis hin zur Einigungsstelle.

    ...nein, sind wir nicht.


    Allerdings hat der BR bei jeder betrieblichen Kleiderordnung (auch bzgl. der Schuhe) nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht (wie der Name schon sagt).

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • 1. Schuhe, die Halt geben und auf Dauer bequem sind.
    2. Etwa eine Daumenbreite Platz bis zur Schuhspitze ist ausreichend.6. Wechseln Sie öfter die Schuhe: Mehrere Paare im Wechsel zu tragen, stimuliert die Füße.


    Gönnen Sie den Schuhen eine Pause: Lassen Sie die Arbeitsschuhe mindestens einen Tag auslüften,
    bevor Sie sie wieder benutzen. Dazu auch die Einlegesohlen herausnehmen"

    Das Interpretiere ich durchaus so wie von mir geschrieben. 8)

    Und wenn er das Anweisen will muss er es auch bereitstellen.

    Scheinbar hat seine GBU doch ergeben das Schuhe die Halt geben notwendig sind.;)


    In mercator's Fall scheint es sich weder um PSA zu handeln, noch hat die Dienstanweisung einen Bezug zur Arbeitssicherheit.

    Aber zum Gesundheitsschutz Daher A. u. G.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

    Einmal editiert, zuletzt von erco () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von erco mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Ich würde erstmal mit dem AG klären, ob es als Anweisung oder als Empfehlung gemeint ist.

    Eine Empfehlung zum sicheren Schuhwerk kann er mitbestimmungsfrei geben, die MA müssen sich aber nicht unbedingt daran halten.

    Wenn es eine verpflichtende Anweisung sein soll, dann gehört das Thema in den ASA und ist mitbestimmungspflichtig. Außerdem muss der AG dann auch die Arbeitsschuhe bereitstellen.

    Solange das nicht passiert, würde ich der Belegschaft gegenüber kommunizieren, dass es bislang nur eine Empfehlung ist.

  • und auf Dauer bequem sind.

    Außerdem frage ich mich wie der AG das beurteilen will. Das ist wohl eher ein subjektives Empfinden des MA.

    Etwa eine Daumenbreite Platz bis zur Schuhspitze ist ausreichend

    Kommt der AG und misst nach? Und wessen Daumen zählt da? Fragen über Fragen die der AG wohl selber nicht beantworten kann.... :saint:


    Als Arbeitnehmer würde ich da auch nichts unterschreiben.

  • und wenn er das Anweisen will muss er es auch bereitstellen.

    Nein, muss er nicht.

    Die Kreissparkasse schreibt ihre Mitarbeitern auch vor, dass sie einen einfarbigen Anzug (dunkelblau, dunkelgrau oder schwarz) und eine passende Krawatte tragen müssen, das führt aber auch nicht dazu dass sie diese bereitstellen müssen.

    Kleiderordnungen oder Dresscodes sind in vielen Betrieben üblich und sie führen nicht dazu, dass der AG die Bekleidung zahlen muss. Oder, um nochmal die Krankenschwester und ihre Sandalen mit Fersenriemen zu bemühen, die muss ihre Schuhe auch selber kaufen obwohl es beim Fersenriemen um die Arbeitssicherheit geht.

    Nur wenn es um persönliche Schutzausrüstung (PSA) geht, muss diese vom AG gestellt werden. Da muss dann aber auch kein AG kommen und sich überlegen, ist das jetzt eine PSA oder nicht? Es gibt umfangreiche und detaillierte Regelungen welche PSA für welche Tätigkeit wie zu verwenden ist (PSA-Benutzungsverordnung, DGUV-Regeln), während sich die Bereitstellung durch den AG aus dem ArbSchG ergibt. Selbst Dienstkleidung, welche keine PSA ist, muss nicht zwangsläufig vom AG bezahlt werden, kann aber als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.

    Aber in jedem Fall hat der BR hier mitzubestimmen, nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 nur dann, wenn der AG diese Dienstanweisung mit der Arbeitssicherheit begründet und nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 in jedem Fall.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • ohne den kompletten Wortlaut der Anweisung zu kennen finde ich

    Ich würde die Anweisung schulterzuckend zur Kenntnis nehmen und mich fragen ob der AG nicht besseres zu tun hat. Eventuell würde ich noch nachfragen, wie oft und mit welcher Farbe ich die Schuhe putzen soll, weil er eine genaue Anweisung darüber vergessen hat...

    schon ganz gut, es fehlt allerdings die Nachfrage nach Terminen für die Fingerbreitenmessung die er ja sicherlich mit seinen Fingern macht.


    Die beiden genannten Punkte sind doch bei jedem einzelnen vollkommen unterschiedlich.

    Sprecht mit eurem AG und fragt ihn mal nach dem Sinn dieser Anweisung.

    Wenn dabei nichts vernünftiges rumkommt dann fordert ihn, natürlich mit Beschluss des Gremiums, mit einer Frist von 2 Wochen, auf diese Anweisung zurückzunehmen.

    tut er das nicht gebt ihr ihm 3 Werktage Nachfrist mit dem Hinweis ansonsten euren Anwalt mit der gerichtlichen Durchsetzung eurer Forderung zu beauftragen.

    Wenn euer AG so BR-erfahren ist, dann wird er, wenn ihr das durchzieht, merken das ihr euch nicht so einfach unterbuttern lasst.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

    Einmal editiert, zuletzt von rtjum ()

  • Hiermit widerrufe ich meine Hypothese aus meinem ersten Beitrag und stelle anhand folgender Fakten eine neue auf:

    Wir sind ein Betrieb in der Gesundheitsbranche, Arbeitssituationen sind KiTa, Verwaltung, Technik, aufsuchende Arbeit in den Haushalten von Klienten

    Der Betrieb besteht schon seit 60 Jahren. Dies ist das erste mal, dass der AG eine Dienstanweisung zu Schuhen am Arbeitsplatz ausgibt.

    Neue Vermutung: Wer im Gesundheitswesen arbeitet, hat meist wenig Hang zur Eitelkeit. 60 Jahre musste man den MA nicht sagen, dass sie zur Arbeit vernünftige Schuhe anziehen sollen, weil sie zu dieser Einsicht schon von allein aus Eigeninteresse gekommen waren.


    Dann kam eines Tages Schwester Pommeranza in den Betrieb, die zwar alle 2 Tage mit Fußschmerzen und Hühneraugen ausfällt, aber prompt den attraktiven jungen Assitenzarzt abschleppte. Das führte zu Mißmut unter den Kolleginnen, die sich nun ebenfalls zu Style statt Zweckdienlichkeit entschieden, was zu einer höheren Krankenquote und stetigem Getrippel in den Fluren führte. Irgendwann platzte dem AG der Kragen und statt die Kolleginnen persönlich zu bitten, sich wie im Gesundheitsbereich und nicht wie im Rotlichtviertel zu kleiden, verfasste er eine allgemeine Abhandlung zum Thema "vernünftige Schuhe".


    Das wiederum wird zum Anlass genommen, sich hilfesuchend an den BR zu wenden, weil in Persönlichkeitsrechte eingegriffen wird und man sein sauer verdientes Geld für Jesuslatschen ausgeben soll, die man noch nicht mal in der Disco tragen kann... ;)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Hallo,


    solange Mercator uns nicht wesentliche Passagen vorenthalten hat, sehe ich im angeführten AG-Text nichts, was über unverbindliche Wünsche des AG hinausgeht. Insbesondere fehlt es an jeglichen Sanktionen für den Fall der Nichtbeachtung.


    Sollte der BR hier das "Fass" der Verletzung von Mitbestimmungstatbeständen aufmachen, lacht sich ein Richter mE bei Eingang des Schriftsatzes wahrscheinlich 'nen Ast.

  • Dann kam eines Tages Schwester Pommeranza in den Betrieb, die zwar alle 2 Tage mit Fußschmerzen und Hühneraugen ausfällt, aber prompt den attraktiven jungen Assitenzarzt abschleppte. Das führte zu Mißmut unter den Kolleginnen, die sich nun ebenfalls zu Style statt Zweckdienlichkeit entschieden, was zu einer höheren Krankenquote und stetigem Getrippel in den Fluren führte. Irgendwann platzte dem AG der Kragen und statt die Kolleginnen persönlich zu bitten, sich wie im Gesundheitsbereich und nicht wie im Rotlichtviertel zu kleiden, verfasste er eine allgemeine Abhandlung zum Thema "vernünftige Schuhe".

    Das zwanzigste Jahrhundert hat angerufen, es will seine blöden Frauenklischees zurück.

  • solange Mercator uns nicht wesentliche Passagen vorenthalten hat, sehe ich im angeführten AG-Text nichts, was über unverbindliche Wünsche des AG hinausgeht. Insbesondere fehlt es an jeglichen Sanktionen für den Fall der Nichtbeachtung.

    Genau das ist der Punkt.

    Ich hatte es so verstanden das es eine Anweisung ist. es liest sich allerdings wie ein Hinweis/ Wunsch des AG.

    Die Frage ist wie diese "Dienstanweisung" gelebt wird.

    Sind hieraus sogar schon Er- oder Abmahnungen entstanden?

    Dann würde ich bei meiner Einschätzung bleiben wollen.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Die Frage ist wie diese "Dienstanweisung" gelebt wird.

    mercator hatte uns dies geschrieben:

    Mehrere MA sind an den BR herangetreten und weigern sich diese DA zu unterschreiben

    Daher gehe ich davon aus, das diese Dienstanweisung neu ist und bisher also noch nicht "gelebt" wird.

    Außerdem muss der MA unterschreiben. Wofür steht denn die Unterschrift: "ich versichere dies in Zukunft zu tun" ? Ansonsten ist es erst mal nur eine "Bitte", so steht es ja drauf. Trotzdem, geht auf den AG zu und klärt "den Mist" mit ihm, zur Not auch mit Anwalt falls der AG hier "Beratungsresistent" ist.

  • Sollte der BR hier das "Fass" der Verletzung von Mitbestimmungstatbeständen aufmachen, lacht sich ein Richter mE bei Eingang des Schriftsatzes wahrscheinlich 'nen Ast.

    Es mag Richter geben die Lachen über Anträge, ich kenne keinen.

    Aber ich kenne ja auch nicht alle.

    Sollte ein BR in diesem Thema die Einigungsstelle anrufen, wird bei Gericht nur geklärt ob diese Einigungsstelle offensichtlich unzuständig ist.

    Und im Bereich des Gesundheitsschutzes hat der BR ein Initiativrecht und meiner Meinung nach ist eine Einigungsstelle hier nicht offenkundig unzuständig.

    Ganz unabhängig von dieser "Dienstanweisung"

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Mercator sollte doch bitte Details liefern.

    - Wie ist es vom AG gemeint, Anweisung oder Ratschlag?

    - Was sollen die MA unterschreiben: "Ich verpflichte mich, mich daran zu halten" oder " Ich habe die Sicherheitsunterweisung gelesen und verstanden"?

    Sonst lässt sich zuviel hineininterpretieren.

  • Das zwanzigste Jahrhundert hat angerufen, es will seine blöden Frauenklischees zurück.

    An Männern schätze ich es, dass sie nicht "Pfui, blödes Männerklischee!" schreien, wenn sie einen Witz über Triebgesteuertheit, Autoverliebtheit oder exzessives Trinkverhalten abbekommen... und zwar unabhängig davon, ob dieser von einem Mann oder einer Frau gemacht wird. ;)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)