Impftermin während der Arbeitszeit "Privatvergnügen" oder "Facharztbesuch"?

  • Hi zusammen,


    da die Impfungen langsam immer mehr fahrt aufnehmen, diskutieren wir aktuell mit dem Arbeitgeber wie mit der benötigten Zeit für die Impfung umzugehen ist. Unser nächstes Imfpzentrum ist gut 20km vom Unternehmen weg und da man Termine zugewiesen bekommt und darauf nicht wirklich einen Einfluss hat, wird es passieren, dass dieser Termin nunmal in der Arbeitszeit liegt.


    In unserem Mantentarifvertrag ist folgendes geregelt:

    Zitat

    Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, nicht jedoch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts, besteht in den nachgenannten Fällen; den Beschäftigten ist die Fortzahlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts (§ 27) jedoch zu gewähren, - wenn oder soweit kein Anspruch gegenüber einer anderen Stelle auf Erstattung des Arbeitsentgelts - oder wenn kein Anspruch auf Krankengeld oder Übergangsgeld besteht;


    ...

    e) bei gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen und bei Arztbesuch anlässlich einer notwendigen Spezialuntersuchung, sofern diese während der Arbeitszeit durchgeführt werden müssen und der Arzt dies bescheinigt; für die erforderliche Zeit

    Eine Vergütung entfällt, wenn der Beschäftigte Beschuldigter oder Partei ist.

    Wie ist das bei euch geregelt? Habt ihr eine ähnliche Regelung in euren Tarifverträgen?


    Wir hoffen ja ehrlich gesagt außerdem darauf, dass bald Hausärzte und Betriebsärzte impfen können. Dann stellt sich das Problem nicht, weil ich glaube da ist der AG leichter zu überzeugen, wenn wir vor Ort impfen können.

  • Ich habe gestern gerade im Internet einen Artikel von einem Anwalt gelesen, da stand wenn es nicht geht einen Termin außerhalb der Arbeitszeit zu bekommen ist das wie bei einem anderen Arztbesuch zu behandeln, also bezahlte Arbeitszeit.

  • Ich habe gestern gerade im Internet einen Artikel von einem Anwalt gelesen, da stand wenn es nicht geht einen Termin außerhalb der Arbeitszeit zu bekommen ist das wie bei einem anderen Arztbesuch zu behandeln, also bezahlte Arbeitszeit.

    Das ist im Grunde so richtig, wenn kein Tarifvertrag gilt, das ergibt sich aus §616 BGB. Das kann aber eben, wie bei Uwe durch TV abgedungen werden.


    Lieber Uwe, nachdem bei euch ein TV gilt, würde ich dir empfehlen, einmal mit der entsprechenden Gewerkschaft zu reden, ob die Impfungen hier als Facharzttermin gelten, oder wie es die Gewerkschaft sieht.


    Nachdem uns die Formulierung damlas schon nicht gefallen hat, haben wir in der BV Arbeitszeit stehen, dass Arzttermine, auf die der AN keinen Einfluss hat, bis zu den Grenzen der Sollarbeitszeit erstattet werden. Aber dafür ist es mit Sicherheit zu spät.


    Ich würde aber mit dem AG reden, da es ja auch in seinem Interesse ist, wenn die MA geimpft sind. Dadurch besteht nicht mehr das Risiko, dass sich die MA gegenseitig anstecken und u.U. der Betrieb geschlossen wird. Deshalb sollte er die Zeit für die Impfungen bezahlen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sich Leute nicht impfen lassen, weil sie einen Entgeltverlust haben. Die MA knabbern ja immernoch am letzten Jahr, wo sie Kurzarbeiten mussten und Geld verloren haben. Oder so ähnlich.



    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

    Einmal editiert, zuletzt von Markus 1973 ED ()

  • Danke schon mal für das Feedback. Unsere Geschäftsstelle der IGM sieht das ganz eindeutig genauso wie wir. Dadurch, dass der Mitarbeiter keinen Einfluss auf den Termin hat, ist es mit einem Facharztbesuch oder einer Untersuchung wo der Kollege nüchtern erscheinen muss gleichzusetzten. Die Diskussion mit unserem AG endete dann letzlich darin, dass er es über den Arbeitgeberverband prüfen lässt.


    O-Ton war: "Wissen sie was das kostet wenn sich 60% Impfen lassen? Noch dazu kann es ja zu Nebenwirkungen kommen wo uns Kollegen danach ausfallen." Alle guten Argumente auf unserer Seite, dass er doch froh sein soll, wenn sich möglichst viele impfen lassen, da dann auch unsere Schutzmaßnahmen, die wesentlich teurer sind, früher abgeschafft werden können und das aktuell immer noch das Risiko besteht, dass ganze Bereiche zu gemacht werden müssen, haben ihn nicht interessiert.


    Ich halte euch mal auf dem Laufenden wie es weitergeht.

  • IGM seid Ihr da schon impfberechtigt?


    Ansonsten kann der AG sicher davon ausgehen, dass in wenigen Wochen auch Impfungen vom Hausarzt gemacht werden können und dann wird es ja möglich sein diese auch außerhalb der Arbeitszeit zu organisieren.


    Wir haben mit unserem AG vereinbart, dass die ausgefallene Arbeitszeit gutgeschrieben wird.

  • Dadurch, dass der Mitarbeiter keinen Einfluss auf den Termin hat, ist es mit einem Facharztbesuch oder einer Untersuchung wo der Kollege nüchtern erscheinen muss gleichzusetzten.

    Das sehe ich grundsätzlich genauso. Arztbesuch ist Arztbesuch. Punkt.


    Trotzdem ist das hier

    ist das wie bei einem anderen Arztbesuch zu behandeln, also bezahlte Arbeitszeit

    nicht automatisch die Folge!


    Abgesehen mal davon

    Das kann aber eben, ... durch TV abgedungen werden.

    ist es auch eine Frage der Arbeitszeitenregelung. Gibt es keine Kernarbeitszeit, sondern sind die AN vollkommen frei in ihrer Zeiteinteilung, entfällt regelmäßig auch ein Anspruch gem. § 616 BGB.


    gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen und bei Arztbesuch anlässlich einer notwendigen Spezialuntersuchung

    Und seien wir ehrlich: solange wir keine Impfpflicht haben, ist es weder das eine, noch das andere.


    Fazit: Auch wenn ich hier gute Argumente sehe, mit denen der AG hier den AN entgegenkommen könnte/sollte - eine Verpflichtung sehe ich hier gerade nicht.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • IGM seid Ihr da schon impfberechtigt?

    Nein, es geht hier aktuell "nur" um vereinzelte Kollegen die bereits dran sind, aufgrund Ehrenamt DRK oder schwangerer Tochter im Haushalt. Also noch ist es nicht die breite Masse. Ich hoffe ehrlich gesagt auch darauf, dass bald Haus- und Betriebsärzte impfen dürfen, dann wird es mit unserem AG auch kein Thema sein, dass für unsere Kollegen über den Werksarzt anzubieten.

  • da stand wenn es nicht geht einen Termin außerhalb der Arbeitszeit zu bekommen ist das wie bei einem anderen Arztbesuch zu behandeln, also bezahlte Arbeitszeit.

    ich erwarte eigentlich vom AGV das es verneint wird, da es sich um eine freiwillige Impfung handelt.

    Die kann man auch zu einem späteren Termin oder auch gar nicht in Anspruch nehmen, weil keine Pflichtimpfung.

    Es ist also kein notwendiger Arzttermin, der nicht aufgeschoben werden kann.


    Ich sehe da nur eine Chance, dass die AG sich durch die Impfung Vorteile versprechen und das dann "unterstützen"

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Ich glaube das dies wohl die Zukunft zeigen wird wie hiermit umzugehen ist.

    Im Zweifel stellt man eine Rechtsposition auf, beharrt darauf und lässt diese rechtlich überprüfen.


    Bei uns wird jetzt schon überlegt allen MA, wenn machbar, diese Impfung über unseren Betriebsarzt anzubieten.

    Wie das auch schon bei den zurückliegenden Grippeschutzimpfungen gemacht wurde.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Bei uns wird jetzt schon überlegt allen MA, wenn machbar, diese Impfung über unseren Betriebsarzt anzubieten.

    ja dann ist auch die Diskussion Arbeitszeit oder nicht hinfällig.

    ist durch unseren AG auch schon mal bei uns platziert worden.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Danke schon mal für das Feedback. Unsere Geschäftsstelle der IGM sieht das ganz eindeutig genauso wie wir. Dadurch, dass der Mitarbeiter keinen Einfluss auf den Termin hat, ist es mit einem Facharztbesuch oder einer Untersuchung wo der Kollege nüchtern erscheinen muss gleichzusetzten. Die Diskussion mit unserem AG endete dann letzlich darin, dass er es über den Arbeitgeberverband prüfen lässt.


    O-Ton war: "Wissen sie was das kostet wenn sich 60% Impfen lassen? Noch dazu kann es ja zu Nebenwirkungen kommen wo uns Kollegen danach ausfallen." Alle guten Argumente auf unserer Seite, dass er doch froh sein soll, wenn sich möglichst viele impfen lassen, da dann auch unsere Schutzmaßnahmen, die wesentlich teurer sind, früher abgeschafft werden können und das aktuell immer noch das Risiko besteht, dass ganze Bereiche zu gemacht werden müssen, haben ihn nicht interessiert.


    Ich halte euch mal auf dem Laufenden wie es weitergeht.

    Hat der Arbeitgeber mal gegengerechnet was ihn 1% der 10% der sich eigentlich impfbereiten Mitarbeiter bei einem positiven Test kostet?
    Vielleicht auch was das bedeutet, wenn es einen Hotspot in der Firma gibt welche weitere Mitarbeiter in Quarantäne zwingt?

    Dann spielt das was im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder nach §616 BGB an Kosten anfällt vielleicht keine Rolle mehr.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Richtig rechnen fällt den meißten AG leider schwer, sonst würden sie mehr in ihre Mitarbeiter investieren ;( Ohne die läuft nämlich nichts :!:

    gewagte These, ich frag mal meine AG was er nach der Volksschule noch für Leistungskurse besucht hatte 8o

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    ernsthaft:

    ich stimme euch zu, meistens kann man den AG nochmal zum Nachdenken bewegen, wenn man Gegenrechnungen auf den Tisch bringt. Am besten schon ausgerechnet mit Rechenweg und Ergebnis, dann kann der AG nix schönrechnen

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Nur mal so am Rande, bei uns (Rettungsdienst) ist die Impferei schon in vollem Gange (ca. 60% der MA haben schon beide Impfungen) und unser AG hat durchaus verstanden wie wichtig das ist.

    Jeder MA, der beide Impfungen nachweisen kann bekommt zusätzlich noch ne Stunde Arbeitszeit als Aufwandsentschädigung gutgeschrieben.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Ich will euch mal einen Zwischenstand geben. Nach Aussage des Arbeitgeberverbandes, muss der AG die Kollegen zwar für die Zeit der Impfung freistellen, bezahlen muss er sie aber nicht.

    Wie der AGV das in den Tarifvertrag rein interpretiert ist mir wirklich nicht ganz klar. Das offizielle Statement liegt uns noch nicht vor, das war nur eine Vorabinformation. Heute gehts in die nächste Diskussionsrunde, erstmal mit HR, wenn das nix bringt nächste Woche mit GF. Im Gremium sind wir uns da einig, noch dazu darf man nicht vergessen, dass es sooo viele Kollegen bei uns gar nicht betreffen wird.


    Wie Moritz weiter oben schon geschrieben hat, haben wir im Bürobereich einen Gleitzeitkorridor von 06:00-18:00. Bedeutet je nachdem wann ich den Termin habe muss der AG höchstens anteilig Arbeitszeit vergüten. Im Produktionsbereich haben wir überwiegend Kontischicht, bedeutet, da wird auch der ein oder andere Kollegen dabei sein der sowieso Nachtschicht oder Freiblock hat bei seinem Impfertermin. Weiterhin ist in der aktuellen "Runde" höchstens mit 30 Kollegen zu rechnen die das Impfangebot bekommen (wie gesagt Schwangere im Haus, Ehrenamt DRK o.ä.). Selbst wenn ich jetzt die Statistik weg lasse, dass sich nur 70% der Deutschen überhaupt impfen lassen will, bleiben unter der oben genannten Prämisse selbst mit viel schönrechnen vielleicht 10-15 Kollegen über die es akut betrifft.


    Und im besten Fall dürfen ab April Hausärzte impfen, damit ist der drops für alle anderen gelutscht. Manchmal verstehe ich einfach nicht warum der sich so anstellt. Ich werde weiter berichten ;)

  • Wie der AGV das in den Tarifvertrag rein interpretiert ist mir wirklich nicht ganz klar.

    Mir schon, dass ist ja so, als würde ich bei British American Tabaccos nachfragen, ob denn rauchen wirklich so schlecht für die Gesundheit ist. Natürlich interpretieren die Kollegen vom AGV möglichst für den Arbeitgeber, von ihm bekommen sie ja auch ihr Geld. Genau so ist es, wenn ich bei der Gewerkschaft nachfrage, da fallen die Antworten halt eher Arbeitnehmerlastig aus.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Und im besten Fall dürfen ab April Hausärzte impfen, damit ist der drops für alle anderen gelutscht.

    Wenn wir bis zum Sommer eine anständige Impfquote erreichen wollen, dann wird das wohl auch nicht funktionieren, wenn der Hausarzt erst ab 17 Uhr impft. Für mich ist das aktuell ein Facharzt. Ein Arztgespräch findet statt und ich erhalte eine Leistung, die mir mein Hausarzt nicht bieten kann.