Hi zusammen,
da die Impfungen langsam immer mehr fahrt aufnehmen, diskutieren wir aktuell mit dem Arbeitgeber wie mit der benötigten Zeit für die Impfung umzugehen ist. Unser nächstes Imfpzentrum ist gut 20km vom Unternehmen weg und da man Termine zugewiesen bekommt und darauf nicht wirklich einen Einfluss hat, wird es passieren, dass dieser Termin nunmal in der Arbeitszeit liegt.
In unserem Mantentarifvertrag ist folgendes geregelt:
ZitatAnspruch auf Freistellung von der Arbeit, nicht jedoch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts, besteht in den nachgenannten Fällen; den Beschäftigten ist die Fortzahlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts (§ 27) jedoch zu gewähren, - wenn oder soweit kein Anspruch gegenüber einer anderen Stelle auf Erstattung des Arbeitsentgelts - oder wenn kein Anspruch auf Krankengeld oder Übergangsgeld besteht;
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e) bei gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen und bei Arztbesuch anlässlich einer notwendigen Spezialuntersuchung, sofern diese während der Arbeitszeit durchgeführt werden müssen und der Arzt dies bescheinigt; für die erforderliche Zeit
Eine Vergütung entfällt, wenn der Beschäftigte Beschuldigter oder Partei ist.
Wie ist das bei euch geregelt? Habt ihr eine ähnliche Regelung in euren Tarifverträgen?
Wir hoffen ja ehrlich gesagt außerdem darauf, dass bald Hausärzte und Betriebsärzte impfen können. Dann stellt sich das Problem nicht, weil ich glaube da ist der AG leichter zu überzeugen, wenn wir vor Ort impfen können.