Mitbestimmung bei Versetzung mit Ortswechsel 500 m Luftlinie?

  • Hallo Foris,

    wir haben 2 Standorte die zu einem Betrieb gehören und 500m Luftlinie auseinander liegen.

    2 Abteilungen sollen jetzt örtlich getauscht werden.

    Die Aufgabengebiete der einzelnen Abteilungen und MA bleiben genau gleich,

    nur die Räumlichkeiten werden hier getauscht.

    Der Arbeitsweg ist für die MA der Gleiche, es kommt kein längerer Anfahrtsweg zustande.

    Ist der BR hier in der Mitbestimmung oder ist hier nur eine Informationspflicht des AG vorhanden?

    Wir sind uns innerhalb unseres Gremiums uneins darüber.


    Grüße

    Marion

  • Verständnisfrage:


    sind das 2 Standorte oder ein Standort mit zwei Gebäuden die 500m auseinander liegen?

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • 2 Standorte die zu einem Betrieb gehören (Hervorhebung durch den Zitierenden)

    Bei 500m sehe ich das noch nicht einmal als "Umzug", oder kaum anders als die Verlagerung innerhalb des Gebäudes von einer Etage in die andere.


    Insofern denke ich, hat der AG hier seiner Informationspflicht genüge getan. Damit wäre das Thema für mich durch.


    Es sei denn, die 500m Luftlinie gehen quer über den Rhein, dann könnte die Beurteilung anders aussehen, aber das hier

    nur die Räumlichkeiten werden hier getauscht.

    Der Arbeitsweg ist für die MA der Gleiche, es kommt kein längerer Anfahrtsweg zustande

    spricht eher nicht für so einen Extremfall.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • nach dem Urteil würde es reichen wenn das zweite Gebäude in einer anderen Gemeinde liegt, dann wäre es eine Versetzung


    oder habe ich das falsch verstanden?

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Randolf: Dann hast du vermutlich nicht richtig oder nicht bis zu ende gelesen:


    "Die bloße Verlagerung eines Betriebs oder eines räumlich gesonderten Betriebsteils um wenige Kilometer innerhalb einer politischen Gemeinde ist ohne Hinzutreten weiterer Veränderungen keine Versetzung der davon betroffenen Arbeitnehmer"


    Da bedarf es schon irgendwelche anderen erheblichen Umstände. Die wurden in diesem Fall aber nicht geschildert. Also keine Versetzung.

  • wenn das zweite Gebäude in einer anderen Gemeinde lieg


    widerspricht sich das nicht?


    das Urteil spricht von


    innerhalb einer politischen Gemeinde


    daher meine Schlussfolgerung: wenn sich die politische Gemeinde ändern, dann ist es eine Versetzung.


    oder habe ich das falsch interpretiert?


    entschuldige meine doppelte Nachfrage :saint:

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • oder habe ich das falsch interpretiert?

    Ja, hast du. Oder sagen wir besser: Deine Interpretation geht zu weit.



    um wenige Kilometer innerhalb einer politischen Gemeinde

    Der Umkehrschluss davon ist nicht zwangsläufig, dass eine andere politische Gemeinde ausreichend ist. Allenfalls, dass dann

    um wenige Kilometer

    möglicherweise (!!!) schon kleinere Entfernungen ausreichen. Aber nicht, dass es dann automatisch eine Versetzung ist.


    Selbst wenn Hinterbergmerkzwerghalberhausen Süd und Kleinkleckersdorf Nord zu unterschiedlichen politischen Gemeinden gehören (was auch immer damit konkret gemeint ist), wird ein Umzug von 500m vermutlich keine Versetzung implizieren.


    Sollte aber das eine zu z.B. NRW, das andere zu Rheinland-Pfalz gehören (was dann unterschiedliche politische Gemeinden auf Bundeslandebene wären), die z.T. unterschiedliche Feiertage haben, dann könnten 500m eine Rolle spielen.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

    Einmal editiert, zuletzt von Moritz ()

  • Randolf : Ja tatsächlich, das schreiben die so:


    "Ein Ortswechsel liegt immer vor, wenn die Arbeitsleistung in einer anderen geografischen Gemeinde erbracht werden soll"


    Hat aber mit diesem Fall hier nichts zu tun, da MiniMary nichts davon schreibt, also hier immer noch keine Versetzung.

  • Vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten.

    In der Tat handelt es sich um den gleichen Ortsteil/Gewerbegebiet und nur 500 m Luftlinie voneinander entfernt. Die einen MA biegen von der Hauptstraße rechts ab, die anderen links ab. Somit hat keiner der MA einen weiteren Anfahrtsweg und Zeitaufwand. Also gehe ich davon aus, dass wir nicht in der Mitbestimmung sind, sondern der Informationspflicht des AG genüge getan ist.


    Beste Grüße

    MiniMary