Ab wann genau ist Wahlkampf zulässig?

  • Guten Morgen,


    ich habe eine Frage bezüglich Wahlkampf.

    Unser Betrieb wählt in einigen, wenigen Wochen. Losentscheid - Reihenfolge der Vorschlagslisten ist kommende Woche. Nun behauptet der aktuelle BR das man vor Aushang der Wahllisten auch nicht mit dem Wahlkampf beginnen darf. :/ Wir fragen uns jetzt ob das stimmt. Ich finde alles möglich zum Thema Wahlkampf, nur nicht, ab wann genau er gestattet ist.

    Beste Grüße

    CaVaCartonner

  • ;) wenn das so einfach wäre, hätte ich das längst getan. So einen BR hab ich im Leben noch nicht erlebt, die arbeiten gegen die GF und gegen die Mitarbeiter. Scheuen vor Lügen nicht zurück und wenn was nicht in den Kram passt, wird man angezeigt. alles nicht so einfach. Im Grunde arbeiten die nur für sich und ihre Freistellung. Traurig aber wahr.

  • Die wenigsten im BR Gremium dürften eine Freistellung haben....oder stellt euer AG alle frei?


    Dann mal mit dem Wahlkampf beginnen! Wenn der BR das dann verhindern will muss er ja aufzeigen warum. Mir würde nichts einfallen.

    Nene, zum Glück nur die beiden Vorsitzenden, aber das reicht auch schon, der Rest sind Mitläufer, leider :(

  • CaVaCartonner, schon okay manchmal muß man auch mal Dampf ablassen. Aber was versprichst du dir von einem Schnellschuss, noch ehe ihr überhaupt eine Listennummer habt? Nicht immer gewinnt die Partei, die als erste die Plakate aufhängt...

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • CaVaCartonner, schon okay manchmal muß man auch mal Dampf ablassen. Aber was versprichst du dir von einem Schnellschuss, noch ehe ihr überhaupt eine Listennummer habt? Nicht immer gewinnt die Partei, die als erste die Plakate aufhängt...

    Ne es geht mir gar nicht darum vor der Auslosung zu starten, aber danach wäre schon cool. Ich gehe davon aus, das der BR mit dem Aushang der Listen bis auf den letzten möglichen Tag warten wird. Im Gegenzug, rennen die ja jetzt schon durch die Abteilungen und werben für sich, aber wir sollen dass nicht dürfen. Das finde ich merkwürdig.....


    Zur Info, hier die Antowrt unseres RA.

    Das Recht der Arbeitnehmer und der Gewerkschaften auf Werbung und Propaganda im Rahmen der Betriebsratswahl wird durch die allgemeine Meinungsfreiheit und für die Gewerkschaften zusätzlich durch Art. 9 Abs. 3 GG gedeckt, solange mit ihr nicht gegen gesetzliche oder arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen wird. Der Arbeitgeber hat daher zulässige Wahlwerbung unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten zu gestatten (vgl. hierzu Erfurter Kommentar, § 20 BetrVG Rn. 3; Fitting, Betriebsverfassungsgesetz § 20 Rn. 25).



    Ein Zeitpunkt, ab dem eine Wahlwerbung zulässig ist, ist den einschlägigen Kommentierungen nicht zu entnehmen. Auch eine intensive Recherche der Rechtsprechung führte hier grundsätzlich nicht zu einem klarstellenden Ergebnis. Allerdings hat das Arbeitsrecht Frankfurt/Oder mit Beschluss vom 26.06.2014- 6 BV 11/14 eine Wahlwerbung vor der Betriebsratswahl durch Arbeitnehmer im Betrieb ganz allgemein für zulässig erachtet. Das Arbeitsrecht Frankfurt führt hierzu aus wie folgt:



    Wahlwerbung vor Betriebsratswahl durch Arbeitnehmer oder im Betrieb vertretenen Gewerkschaften kann daher – neben der allgemeinen Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG – zusätzlich dem Schutz der Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 GG unterstehen.“



    Der Entscheidung lässt sich leider auch kein Zeitpunkt entnehmen, ab wann die Werbung zulässig ist. Es erfolgt jedoch auch keine zeitliche Einschränkung. Vor dem Hintergrund der allgemeinen Ausführungen des Arbeitsgerichts sowie der Tatsache, dass die Wahlwerbung grundrechtlich geschützt ist, vermag ich die Rechtsauffassung Ihres Betriebsrats, wonach die Wahlwerbung erst ab Aushang der Vorschlagslisten erlaubt sein soll, nicht zu teilen. Es leuchtet mir nicht ein, warum sich der Schutz aus dem Grundgesetz erst ab dem Aushang der Listen ergeben soll.


    ;)

    Einmal editiert, zuletzt von CaVaCartonner () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von CaVaCartonner mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • der BR macht die ganze Amtszeit Wahlwerbung, wenn er sich für die MA einsetzt.


    bin da ganz bei albarracin :

    irgendwie ist jeder dabei für sich zu werben, wenn er sich für die MA einsetzt.

    Wie man das nennt ist schnurz

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Nun behauptet der aktuelle BR das man vor Aushang der Wahllisten auch nicht mit dem Wahlkampf beginnen darf.

    Selten so einen Blödsinn gehört oder gelesen. (Außer in einem anderen Forum von den Aluhutträgern, da ist das Standard...)


    Zeigt aber mal wieder einmal mehr, welchen Sinn und Zweck es hat, seiner Liste einen Namen zu geben, denn dann bräuchte man nicht auf die Auslosung zu warten, sondern könnte auch vorher schon seinen Namen ins Spiel bringen...


    Mit Erlass des Wahlausschreibens sind die Wahlen eingeleitet. Und spätestens ab da ist Wahlwerbung sicher zulässig. Insofern wäre mein Tipp: einfach machen. Was soll der amtierende BR denn dagegen machen? Lass ihn mal klagen oder euch anzeigen. Ist doch ein gefundenes Fressen, wenn ein BR so offensichtlich zeigt, dass er Angst vor demokratischen Prozessen hat...


    Und wenn ihr bisher keinen Namen für eure Liste habt, lasst euch einfach etwas einfallen. Sucht euch einen Slogan und mit dem startet ihr.


    Beispiel:

    ------------------------------------------

    Freibier am Freitag!


    Wir wollen uns für euch dafür einsetzen, dass der Freitag endlich seinen Namen verdient. Und wenn der Tag schon nicht frei ist, so plädieren wir wenigstens für Freibier.


    Wir, das sind ...


    Müller

    Meier

    Krause

    Schmidt


    (hier die Kollegen kurz vorstellen mit Namen, Bild und kurzer Beschreibung)


    Also Kollegen, am ... (Datum der Wahl) für Freibier am Freitag stimmen!


    Wir zählen auf euch!

    -------------------------------------------


    Wichtig: sorgt dafür, dass die Namen, die auch in der Liste oben stehen auch hier oben stehen (Wiedererkennungswert).

    Und sobald die Auslosung durch ist, braucht ihr nur noch die Plakate mit Aufklebern mit der Listennummer zu ergänzen. Einmal groß oben neben den Slogan, einmal klein unten neben der Wahlaufforderung (oder sie neu drucken, was einfacher ist)


    Viel Erfolg!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

    Einmal editiert, zuletzt von Moritz ()

  • Dank für die hilfreichen Antworten :)


    Wir haben heute Flyer ausgelegt, welche angeblich rechtswidrig sind, sie wurden entsorgt. Vermutlich vom BR oder seinen Anhängern *kopfschüttel*


    Es wird immer bunter...da kommt bestimmt noch was, ich bin gespannt ;)

    Halte Euch mal auf dem laufenden.

    CaVaCartonner

  • Hallo CaVa,


    sollte dir bekannt sein, wer die Flyer entsorgt hat, würde ich denjenigen einmal besuchen und fragen, ob er den§119 BetrVG kennt. Falls er keinen Ärger bekommen möchte wäre es klug von ihm, wenn neu ausgelegte Flyer nicht wieder verschwinden. Wenn er meint, dass die Flyer rechtswidrig wären, kann er ja versuchen, eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Das wäre nämlich der rechtlich richtige Weg.


    Gruß

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Leider wissen wir nicht, wer der Übeltäter war, wir haben neue ausgedruckt und wieder ausgelegt ;)


    Hallo zusammen,

    die Wahl liegt hinter uns, ich bring Euch mal auf Stand.

    Wir wollten als Wahlhelfer dem WV zu hand gehen und haben dies per Mail an den WV kundgetan. Wurde abgelehnt. Wahlhelfer besunden bereits aus WV und BR.

    Schlussendlich hatten wir eine riesige Wahlbeteiligung ( die Beste die wir je hatten )

    Fazit:

    60% der Stimmen für den ehemaligen BR

    40% der Stimmen für uns.

    Macht 6 zu 3 Personen im neuen BR

    Unser Ziel 4 - 5 Plätze zu bekommen haben wir leider nicht erreicht, damit müssen wir jetzt umgehen und setzen auf Deeskalation was sich äusserst schwierig gestaltet. Die bisherige Gesprächskultur zwischen BR und GF lies seitens des BR sehr zu wünschen übrig, bishin zu Klagen und Anzeigen gegen die einzelnen GF's und uns Mitarbeiter immer schön unterstützt von RA und Gewerkschaft.


    Trotz alledem und gerade deswegen sind wir froh und glücklich, wir haben es geschafft mit immerhin 3 Personen in den Br zu kommen. Und hoffen nun auch als Minderheit etwas bewegen zu können, das fänkt bei Senkung der RA und Gerichtskosten an und hört bei überteuerten Seminaren am anderen Welt auf :)

    Mal sehen wie es wird ;)


    CaVacartonner

    2 Mal editiert, zuletzt von Team-ifb () aus folgendem Grund: Gekürzt und anonymisiert auf Wunsch von TE (CaVaCartonner).