Unfall während Homeoffice

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    Und das beurteilen zu können müsste man mehr wissen wie der Unfall passiert ist.

    Eingenwirtschaftliche Tätigkeiten sind nicht durch die BG abgedeckt. (Pause, Paket an der Haustür entgegennehmen wenn es ein privates Paket ist.)
    Sollte das Paket aber dienstliche Waren enthalten ist auch der Weg zu Haustür versichert durch die BG. Damit wäre der Fussbruch auf der Treppe ein BG Fall.

    Im Zweifel ist es zu empfehlen einen Unfall immer zu Dokumentieren und der BG zu melden. Die prüft dann auf jeden Fall ob sie zuständig ist oder nicht.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • wenn der Unfall schon passiert ist, dann ist der Kollege hoffentlich direkt zum Arzt gewesen und hat es entsprechend als Arbeitsunfall angegeben.

    Im Idealfall war er beim BG-Durchgangsarzt, wobei Hausärzte die Patienten üblicherweise dann weiterschicken wenn es als Arbeitsunfall angegeben wird.

    Da wird der Kollege dann den Unfallhergang geschildert haben und da wird es dann interessant, weil danach wird erstmal beurteilt bei der BG ob es als Arbeitsunfall anerkannt wird bzw. werden könnte.


    Ob der Kollge wirklich was beweisen muss?

    Normalerweise gilt dort auch erstmal, was er beim Arzt angegeben hat und wenn die BG dann dieses anzweifelt, dann könnte es günstig sein, wenn man etwas dokumentiert hat.


    Bei so einen Arbeitsunfall wird es immer problematisch, wenn man nicht unverzüglich zum Arzt geht, also 2-3 Tage später ist da schon kritisch. Weil dann wird schnell angezweifelt, das es ein Arbeitsunfall war.


    Im HomeOffice wird es wichtig sein, dass die Arbeitszeiten und vor allem die Pausen gut dokumentiert sind. Ansonsten wird schnell behauptet werden können, das man das nicht sauber trennt und immer mal zwischendurch private Angelegenheiten erledigt hat, ohne dieses als Pause zu vermerken.


    Wenn das eine rein vorsorgliche Frage war, dann immer daran denken:

    - Arbeitsunfälle sind immer im Zusammenhang mit einer Tätigkeit die zur Arbeit notwendig war.

    Und goldene Regel:

    - Rauchen ist "tödlich" , d.h. da beginnt die private Tätigkeit schon mit der Absicht rauchen zu gehen. Darauf reagieren die BGs sehr "allergisch" wenn es um die Annerkennung als Arbeitsunfall geht.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Hallo,


    bei der Geltendmachung eines Arbeitsunfalls muß kein juristischer "Vollbeweis" geführt werden. Es reicht auch eine "Glaubhaftmachung". Die Darstellung muß dann ggfs. von der BG widerlegt werden.

    Also auf jeden Fall eine BG-Meldung machen und schauen, wie die BG reagiert. Ggfs. gibt es dann auch den Rechtsweg - und die BGen sind bei den Sozialgerichten durchaus nicht immer wohlgelitten.

  • Hallo carch1973,


    gesetzlich versichert ist wer in einer gesetzlichen Krankenkasse Mitglied ist, das hat erst einmal mit einem Arbeitsunfall nichts zu tun.

    Bei einem Arbeitsunfall geht es eher darum ob Leistungen der Berufsgenossenschaft in Anspruch genommen werden können, da diese meist besser sind als die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse.

    Das Thema Schmerzensgeld ist noch ein anderes, da kommt es auch darauf an wer ist Verursacher bzw. haftbar.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Mal ein kleines Quiz am Rande:


    Frage 1: Bei einem betrieblichen Grillfest fliegt jemand zu vorgerückter Stunde sturzbetrunken die Treppe runter. Arbeitsunfall oder nicht? Lösung hier


    Frage 2: Auf der Firmentoilette rutscht jemand auf dem frisch gewischten Boden aus und knallt gegen das Waschbecken. Arbeitsunfall oder nicht? Lösung hier


    Wer beide Fälle mit gesundem Menschenverstand beantwortet, liegt zweimal falsch. 8o Letztlich kommt es wohl auf die Redegewandtheit der Anwälte an.


    Der zweite Link ist möglicherweise hilfreich (wenn man das weiß, kann man vielleicht noch aus der Toilette in den Gang krabbeln, bevor man Aua schreit...)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Hallo Mann mit der Ledertasche,


    ich habe 2 mal richtig geantwortet. Somit habe ich keinen gesunden Menschenverstand.. deine Aussage.... hmmm.. ich glaube ich ziehe mich dann mal zurück ;).


    Aber man braucht dafür keinen guten Anwalt sondern wirklich nur den Menschenverstand,

    der AG stellt dem MA Alkohol zur Verfügung also ist das einnehmen dieses ein dienstlicher Auftrag. Es kommt zu einem Unfall im Dienst, weil auch eine Betriebliche Feier ein Arbeitsgang ist, und somit Unfall.


    Der Gang zum WC war nie angeordnet. ist somit keine Dienstliche Anweisung und damit nicht versichert, ebenso wie der Gang zur Kantine oder zur Raucherpause.


    Das war übrigens der Grund, warum bei uns damals von Flatratesaufen auf der Weihnachtsfeier mit allem was der Wirt so auf Lager hat gewechselt wurde auf es gibt nur Alkoholfrei und Wein und Bier und das in der Zeit von 20 Uhr bis 01:00 Uhr und dann ist das Fest zu Ende. Damit wurden die Unfälle, die sich meist nach 3 Uhr entstanden sind Einhalt geboten ;).


    gruß

    Rabauke

  • Ich habe 2 mal richtig geantwortet. Somit habe ich keinen gesunden Menschenverstand.. deine Aussage....

    Ohne deinen gesunden Menschenverstand ernsthaft bezweifeln zu wollen, wahrscheinlich hast du einfach nur die größeren Erfahrungen mit Gerichten... ;)



    der AG stellt dem MA Alkohol zur Verfügung also ist das einnehmen dieses ein dienstlicher Auftrag. Es kommt zu einem Unfall im Dienst, weil auch eine Betriebliche Feier ein Arbeitsgang ist

    Chef: "Herr Rabauke, wenn ich Ihnen PSA zur Verfügung stelle, haben Sie diese auch zu tragen. Analog gilt: Wenn ich Ihnen Alkohol zur Verfügung stelle, haben Sie diesen auch zu trinken! Und jetzt bitte etwas mehr Eifer beim Trinken als bei der Arbeit..."


    Der Gang zum WC war nie angeordnet. ist somit keine Dienstliche Anweisung

    "Chef, ich muß mal auf Toilette, Darf ich gehen?" - "Herr Rabauke, warum fragen Sie mich um Erlaubnis, ob Sie auf die Toilette dürfen? Sind wir hier im Kindergarten?" - "Nein, ich bitte ausdrücklich um eine Anweisung. Falls ich einen Unfall erleide, bin ich beweispflichtig, dass mein Aufenthalt beruflich bedingt war. Und mit voller Hose kann ich mich nicht auf die Arbeit konzentrieren, ganz zu schweigen von den Kollegen, die sich im gleichen Raum befinden. Der Toilettengang dient also zur Erhaltung meiner Arbeitskraft." - "Das ist überzeugend dargelegt. Also: Ich weise Sie hirmit an, auf die Toilette zu gehen!"


    Will sagen: Ich nehme die Rechtsprechung zur Kenntnis, aber verstehen muß ich sie nicht...

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Hallo,


    wobei der Weg zur Toilette innerhalb des Betriebes zum nichtprivaten Bereich gehört, d.h. auf dem Weg zur oder von der Toilette wäre es ein Arbeitsunfall. Bei der eigentlichen Verrichtung bzw. bei Aufenthalt im Sanitärbereich es dann eine Private Verrichtung ist. Wobei die Lösung denn ganzen Vorgang auf Anordnung des vorgesetzten auszuführen wäre sicherlich eine interessante Variante.


    Viele Grüße

    Bernd

  • ebenso wie der Gang zur Kantine oder zur Raucherpause.

    der Gang zur Toilette und zur Kantine sind versichert, nur der der Aufenthalt in selbiger nicht, soweit ich das bisher richtig verstanden habe.


    bei der Raucherpause ist das anders, da ist bereits der Gang zur Raucherpause "privat" und nicht versichert.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Hallo,

    das Thema Arbeitsunfall in Homeoffice liegt immer in der grauen Zone, also in der Küche Kaffee holen oder ein Unfall im Badezimmer ist kein Arbeitsunfall wenn Man zu Hause arbeitet. Hat man ein Unfall beim Firmen-PC anschließen oder bei Auffüllen von Druckerpapier, dann ist gesetzlich versichert. So kannst du auch Schmerzensgeld fordern: https://www.koerperverletzung.…itsunfall-schmerzensgeld/

    Das ist ja nicht das Thema