Produktionsleiter ordnet Verlängerung der Schichten an

  • Moin aus Hamburg,

    es gibt Dinge die kann man nicht glauben. Nun haben wir mehrfach unseren AG die Möglichkeit gegeben uns einen Antrag auf Überstunden bzw. Verlängerung der Schichtzeiten gegeben. Und nun kommt er damit.

    Was sollen wir nun mit so einem Ignoranten machen?

  • Moin, einen Anwalt haben wir schon.

    Hatten am Dienstag erstberatung wegen des Seminarbesuchs. Ist aber ein anderes Thema.

    Montag werden wir mal ne Videokonferenz machen und das weitere Vorgehen beraten.

    Werde dann berichten.

  • Was sollen wir nun mit so einem Ignoranten machen?

    Die Verlängerung der Arbeitszeit untersagen, unter Nennung des Verstoßes gegen § 87 Abs. 1 Ziff. 3 BetrVG. Gleichzeitig Beschlussverfahren nach § 23 Abs. 3 BetrVG bei Weiterführung der Maßnahme ankündigen.


    Ziel ist in diesem Fall die GF, nicht die Teamleitung. Die Teamleitung gehört zur untersten Managementebene und führt durch die Arbeitszeitverlängerung vermutlich nur eine Dienstanweisung aus, ggf. ist derjenige gar nicht in den Prozess der Antragstellung involviert.

  • Moin,

    es gibt etwas neues zu diesem Fall.

    Die Mitarbeiter der Schichten würden länger arbeiten wenn Sie etwas Extra dafür bekommen.

    Nun sind wir wohl in einer Zwickmühle?


    Was meint Ihr.

    Sollen wir den Weg wie oben beschrieben gehen oder sollen wir mit dem AG etwas aushandeln und mit dem Finger winken?

    Ich würde es dann meinen Kollegen mitteilen und wir können dann am Montag entscheiden.


    DANKE


    Haben schon einmal einen Brief erstellt:

    der Betriebsrat hat durch Zufall davon erfahren, dass Sie kürzlich die Schichtverlängerung für die Mitarbeiter im Werk Königshofen angeordnet haben.


    Über diesen Sachverhalt haben Sie den Betriebsrat weder informiert noch die nach

    § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG erforderliche Zustimmung des Betriebsrats eingeholt.


    Nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG hat der Betriebsrat bei der “vorübergehenden Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit” mitzubestimmen. Das bedeutet, dass Sie zwingend die Zustimmung des Betriebsrats einholen müssen, bevor einzelne Arbeitnehmer Überstunden leisten müssen bzw. dürfen. Ohne eine entsprechende Vereinbarung mit dem Betriebsrat dürfen Sie Überstunden nicht einseitig anordnen. Auch wenn die Mitarbeiter mit den Überstunden einverstanden sind und diese freiwillig leisten, ist die vorherige Zustimmung des Betriebsrats erforderlich. Dies gilt selbst dann, wenn Sie aufgrund des Vorliegens von dringenden, nicht vorhersehbaren betrieblichen Gründen Überstunden ableisten lassen wollen. Eine Regelung für Eilfälle müsste von Ihnen im Voraus mit dem Betriebsrat getroffen werden.


    Nur in echten Notfällen (z.B. bei Bränden, Überschwemmungen, Explosionsgefahr) können Sie Überstunden einseitig anordnen.


    Der Betriebsrat fordert Sie deshalb auf, Maßnahmen zur vorübergehenden Verlängerung der betrieblichen Arbeitszeit i.S.d. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG – insbesondere die Anordnung von Überstunden – zu unterlassen, bis hierüber eine Einigung mit dem Betriebsrat zustande gekommen ist.


    Sollten Sie das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG weiterhin missachten, müssen Sie damit rechnen, dass der Betriebsrat den ihm in diesem Fall zustehenden Unterlassungsanspruch nach §23 BetrVG Abs. 3 mit einem Beschlussverfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem Arbeitsgericht durchsetzt.


    Abschließend fordert der Betriebsrat Sie auf, in Zukunft auch die sonstigen Beteiligungsrechte des Betriebsrats – insbesondere die sich aus § 87 BetrVG ergebenden Mitbestimmungsrechte – zu beachten und den Betriebsrat über Maßnahmen, die Beteiligungsrechte auslösen können, rechtzeitig und umfassend zu informieren.

  • Die Mitarbeiter der Schichten würden länger arbeiten wenn Sie etwas Extra dafür bekommen.

    Nun sind wir wohl in einer Zwickmühle?

    Welche Zwickmühle siehst Du ?

    Es ist ja nicht verwerflich, dass die Schichtzeiten angepasst werden, noch dazu wenn das im Sinne der Belegschaft ist. Das entbindet den Arbeitgeber aber nicht, die gesetzlichen Vorgaben des BetrVG einzuhalten.

    Denn offensichtlich, so verstehe ich Deine Schilderung, hat der AG auch die Zeit gefunden, die Belegschaft zu befragen. Gerade nach mehrfacher Anmahnung scheint mir der rechtliche Weg der einzig sinnvolle. Manche Arbeitgeber finden zur vertrauensvollen Zusammenarbeit leider erst zurück, wenn es sie ein paar Mücken gekostet hat. Hier würde ich mich als BR ganz solidarisch mit dem AG zeigen und ihm dabei helfen, zu eben dieser Zusammenarbeit zu finden.


    Abschließend fordert der Betriebsrat Sie auf, in Zukunft auch die sonstigen Beteiligungsrechte des Betriebsrats – insbesondere die sich aus § 87 BetrVG ergebenden Mitbestimmungsrechte – zu beachten und den Betriebsrat über Maßnahmen, die Beteiligungsrechte auslösen können, rechtzeitig und umfassend zu informieren.

    Hierzu würde ich direkt einen Beschluss fassen, dass im Wiederholungsfall gleich der Rechtsweg bestritten wird und den AG darüber in Kenntnis setzen.

  • Welche Zwickmühle siehst Du ?

    Die, dass wenn wir als BR schreiben der AG nicht mehr bereit ist etwas Extra zuzahlen.

    Dann würden wir uns evtl. den Unmut der AN zuziehen.


    Denn offensichtlich, so verstehe ich Deine Schilderung, hat der AG auch die Zeit gefunden, die Belegschaft zu befragen.

    Das hat der Kollege aus den BR gemacht der in der Produktion arbeitet.

    Daher bin auch heute darüber informiert worden.

    Wir werden es im Gremium einmal ausdiskutieren und dann entscheiden.

    Ich berichte dann wie es ausgegangen ist.


    Danke

  • Hallo Stefan,


    Die, dass wenn wir als BR schreiben der AG nicht mehr bereit ist etwas Extra zuzahlen.

    Dann würden wir uns evtl. den Unmut der AN zuziehen.

    Dazu würde ich als BR gar nichts sagen, dass soll der AG ruhig selbst machen.


    wenn ihr nicht gleich vor das Arbeitsgericht gehen wollt, dann könnt ihr den Brief welchen ihr schon vorbereitet habt auch von einem Anwalt schreiben lassen, dieser hilft euch sicher auch gerne bei der notwendigen Beschlussfassung. denn dieser anwaltliche Brief kommt mit einer Kostennote.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Die, dass wenn wir als BR schreiben der AG nicht mehr bereit ist etwas Extra zuzahlen.

    Der AG ist in der Zwickmühle, nicht ihr. Entweder er einigt sich mit euch über die Schichtverlängerung mit ordentlicher Extrazahlung oder es gibt keine Schichtverlängerung. Die Aufforderung diese einseitig festgelegte Schicht zu unterlassen heißt ja nicht, dass man sich auf eine Schicht einigen kann. Und so wie es jetzt ist wollen die Kollegen es doch auch nicht. Schicht machen - Bezahlung unklar.


    Bei Eurem AG scheint es mir so: entweder ihr gebietet dem mal Einhalt oder der tanzt euch ewig auf der Nase rum. So solltet ihr das den Kollegen auch sagen.

  • Die, dass wenn wir als BR schreiben der AG nicht mehr bereit ist etwas Extra zuzahlen.

    Dann würden wir uns evtl. den Unmut der AN zuziehen.

    Sorry, aber wenn das eure Attitüde ist, könnt ihr gleich zurücktreten, weil der AG euch dann immer genau damit erpressen kann (und es wohl auch irgendwann tun wird).


    Eure Sichtweise (und das, was ich auch den Kollegen erklären müsst) sollte folgendes sein:


    Es gibt Spielregeln, die der Gesetzgeber aufgestellt hat. Die habt nicht ihr erfunden um den AG zu ärgern, sondern die sind so. Punkt. Und es ist nun einmal eure (gesetzliche!!!) Aufgabe auf deren Einhaltung zu achten. Und wenn der AG nun erklärt, dass er nicht bereit sich an die Spielregeln zu halten, aber gleichzeitig mehr Leistung aber ohne mehr Geld haben will, dann ist das ein Entscheidung des AG. Und für die ist auch niemand anderes als der AG verantwortlich!


    Ich spielt nach den Regeln. Und wenn der AG erklärt, das nicht tun zu wollen - wieso solltet ihr dafür verantwortlich sein?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Die, dass wenn wir als BR schreiben der AG nicht mehr bereit ist etwas Extra zuzahlen.

    Dann würden wir uns evtl. den Unmut der AN zuziehen.

    Grundsätzlich steht es dem AG frei, mehr zu zahlen, Ihr habt lediglich daran erinnert, dass er Euch mit einbeziehen muss. Es ist also nicht Eure "Schuld", auch wenn der AG es natürlich so darstellen will.


    Hier könnte sogar angezweifelt werden, dass der AG mehr zahlen wollte, denn schließlich ist ihm bekannt, dass eine Mitsprache der BR gesetzlich vorgesehen ist Schaut man sich zudem an, von welchem Zeitfenster wir sprechen (die 11. KW beginnt nächste Woche), habt Ihr auch rechtzeitig auf Euer Mitspracherecht hingewiesen. Er hatte also alle Zeit der Welt, hier gesetzeskonform zu agieren, um die Maßnahme durchführen zu dürfen, die den MA etwas mehr Geld bringt.


    Dass man sich den Unmut der AN manchmal zuzieht, das würde ich fast normal finden. In einer Interessenvertretung geht es immer auch darum, AN im allgemeinen zu schützen. Manche Menschen sind leistungsfähiger und flexibler als andere. Aber diese sind nicht der Maßstab. Denn zu schützen gilt es diejenigen, die vielleicht nicht so leistungsfähig und flexibel sind. Und am Ende sind auch die leistungsfähigen und flexiblen AN zu schützen, dass sie auch noch gesund aus der Firma herausgehen und nicht Raubbau an sich selbst betreiben.

  • Der Brief ist gut geschrieben, aber dieser Satz

    Abschließend fordert der Betriebsrat Sie auf, in Zukunft auch die sonstigen Beteiligungsrechte des Betriebsrats – insbesondere die sich aus § 87 BetrVG ergebenden Mitbestimmungsrechte – zu beachten und den Betriebsrat über Maßnahmen, die Beteiligungsrechte auslösen können, rechtzeitig und umfassend zu informieren.

    sollte eindeutig der letzte Warnschuss gewesen sein. Euer AG probiert m.E. immer wieder den Schießbefehl an der Grenze auf Ernsthaftigkeit zu testen... ;)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • sollte eindeutig der letzte Warnschuss gewesen sein. Euer AG probiert m.E. immer wieder den Schießbefehl an der Grenze auf Ernsthaftigkeit zu testen...

    Da geb ich dem Mann mit der Ledertasche absolut Recht. Wenn ich, wie ihr die Pistole zücke und auf den Arbeitgeber ziele, muss ich mir auch im Klaren darüber sein, dass der nächste Schritt das abdrücken ist. Wenn ich nicht abdrücken will, muss ich die Knarre stecken lassen, sonst mach ich mich zum Honk.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Moinsen,

    das ist er auch. Hatten gestern ein Gespräch und haben so einiges ge - und angesprochen. Er meinte dann nur, dass er die Überstunden weiter so Anordnen wird. Darauf haben ihm nur geantwortet, wenn er so will, dann ist es so. Habe dazu schon den Anwalt informiert. Morgen bin ich wg. des Seminars in Gera beim Gericht. Könnte schreiben ohne Ende wie er sich uns gegenüber gibt und was er für eine Meinung hat.

  • Bei solchen Leuten hilft es nur, sie anwaltlich noch einmal zur vertrauensvollen Zusammenarbeit zu motivieren. Vielleicht fragt ja auch mal die GF irgendwann nach, was der Teamleiter so treibt, wenn sie die ersten Rechnungen auf dem Tisch liegen haben.

  • Stefan_HH : Ich drücke Dir die Daumen! Und berichte mal wie es weitergeht!

    Schaue einmal in diesem Thema.

    Da berichte ich von unserer ersten Gerichtsverhandlung.