Wie viele Urlaubstage stehen mir zu laut Vertrag?

  • Guten Morgen!


    Ein Freund von mir arbeitet in einer Tankstelle,


    In sein Arbeitsvertrag stet:

    "Ansprüche auf Freizeitausgleich oder Vergütung für Über-und Mehr-,Nacht-,Sonn-,Schicht sowie Feiertagsarbeit können generell nur entstehen, wenn die Tätigkeit durch den Arbeitgeber angeordnet oder genehmigt ist." Was bedeutet das?

    Er arbeitet bei einer Tankstelle, die Feiertage und Sonntags geöffnet hat.

    Bekommt er Zulagen oder nicht?


    Arbeitszeit ist 24 Stunden/Woche. Betrieb hat 7 Tage/Woche geöffnet.

    Wie viele Urlaubstage laut Gesetz stehen ihm zu?

    Und wenn ich an unregelmäßigen Tagen arbeite, wie viele Urlaubstage muss ich immer nutzen, um z.b 1 Woche Urlaub zu nehmen?


    Danke für eure Hilfe!

  • "Ansprüche auf Freizeitausgleich oder Vergütung für Über-und Mehr-,Nacht-,Sonn-,Schicht sowie Feiertagsarbeit können generell nur entstehen, wenn die Tätigkeit durch den Arbeitgeber angeordnet oder genehmigt ist." Was bedeutet das?

    Dass es nur Geld bzw. frei gibt wenn der Mitarbeiter auch eingeplant war, bzw. Überstunden / Mehrarbeit vorab genehmigt wurden. Wenn er einfach so länger arbeitet gibt es nichts.


    Arbeitszeit ist 24 Stunden/Woche. Betrieb hat 7 Tage/Woche geöffnet.

    Wie viele Urlaubstage laut Gesetz stehen ihm zu?

    Und wenn ich an unregelmäßigen Tagen arbeite, wie viele Urlaubstage muss ich immer nutzen, um z.b 1 Woche Urlaub zu nehmen?

    wieviele Urlaubstage es gibt lässt sich daraus nicht eindeutig festlegen, es kommt darauf an an wievielen Tagen gearbeitet wird

    grundsätzlich gewährt das BUrlbG 24 Werktage (Mo-Sa) Erhohlungsurlaub

  • "Ansprüche auf Freizeitausgleich oder Vergütung für Über-und Mehr-,Nacht-,Sonn-,Schicht sowie Feiertagsarbeit können generell nur entstehen, wenn die Tätigkeit durch den Arbeitgeber angeordnet oder genehmigt ist." Was bedeutet das?

    Er arbeitet bei einer Tankstelle, die Feiertage und Sonntags geöffnet hat.

    Bekommt er Zulagen oder nicht?

    Ja, bekommt er. Das bedeutet er bekommt kein Gehalt (und keine Zulagen) für Überstunden die der Chef nicht angeordnet hat. D.h. Wenn er eigentlich bis 22 Uhr arbeitet, aber ne Stunde länger bleibt um noch was aufzuräumen oder so, ist das sein Problem. Wenn der Chef nicht gesagt hat, "bleib ne Stunde länger", dann wird diese Stunde nicht bezahlt.


    Arbeitszeit ist 24 Stunden/Woche. Betrieb hat 7 Tage/Woche geöffnet.

    Wie viele Urlaubstage laut Gesetz stehen ihm zu?

    Und wenn ich an unregelmäßigen Tagen arbeite, wie viele Urlaubstage muss ich immer nutzen, um z.b 1 Woche Urlaub zu nehmen?

    Dafür müsste man wissen wie viele Tage pro Woche er regelmäßig arbeitet.

    Im Prinzip ist der gesetzliche Urlaub immer 4 Wochen. Für eine Woche Urlaub braucht Dein Freund soviel Urlaubstage wie er durchschnittlich pro Woche arbeitet.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Oha, das sind gleich viele Fragen (und Unwägbarkeiten) auf einmal...


    "Ansprüche auf Freizeitausgleich oder Vergütung für Über-und Mehr-,Nacht-,Sonn-,Schicht sowie Feiertagsarbeit können generell nur entstehen, wenn die Tätigkeit durch den Arbeitgeber angeordnet oder genehmigt ist." Was bedeutet das?

    Das ist noch der einfache Part. Das bedeutet, dass dein Freund nicht einfach drei Stunden länger dableiben kann und hinterher einen Freizeitausgleich oder Bezahlung verlangen kann. D.h. wenn er meint, dass seine Anwesenheit dort länger gebraucht ist, muss er sich mit dem AG in Verbindung setzen und klären, ob er länger da bleiben soll. Und nur dann wird seine zusätzliche Zeit auch entsprechend anerkannt.


    Er arbeitet bei einer Tankstelle, die Feiertage und Sonntags geöffnet hat.

    Bekommt er Zulagen oder nicht?

    Die Frage kann ich nicht abschließend beantworten. Generell mal gilt: Es gibt zwar eine gesetzliche Grundlage, nach der bestimmte Zulagen steuerfrei sind, aber keinen generellen Anspruch auf Zulagen (mit Ausnahme der Nachtzuschläge (s. § 6 (5) ArbZG ).


    Die Frage ist also, gibt es einen zuständigen Tarifvertrag, in dem solche Zuschläge verankert sind?


    Wie viele Urlaubstage laut Gesetz stehen ihm zu?

    Das ergibt sich aus § 3 BUrlG : Die dort erwähnten 24 Werktage reduzieren sich aber bei einer 5 Tagewoche auf 20, und gelten nur für Vollzeit, bzw. entsprechenden Arbeitstagen.


    Da wir darüber aber keine Info haben, ist diese Frage

    Und wenn ich an unregelmäßigen Tagen arbeite, wie viele Urlaubstage muss ich immer nutzen, um z.b 1 Woche Urlaub zu nehmen?

    nicht abschließend zu beantworten.


    Die Frage ist, wie setzen sich die 24 Stunden in der Woche zusammen? Sind es 3 Tage à 8 Stunden, wäre der Urlaubsanspruch "nur" 12 Tage, aber für eine Woche Urlaub sind auch nur 3 Tage zu nehmen.


    Sind es 4 Tage à 6 Stunden wäre der Urlaubsanspruch 16 Tage und es wären 4 Tage für eine Woche zu nehmen.


    Arbeitet er aber 6 Tage à 4 Stunden, hätte er auch den "vollen" Anspruch von 24 Tagen, müsste aber auch 6 Tage für eine Woche einreichen.


    Ich hoffe, das hilft dir (bzw. deinem Freund) erst einmal weiter.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • "Ansprüche auf Freizeitausgleich oder Vergütung für Über-und Mehr-,Nacht-,Sonn-,Schicht sowie Feiertagsarbeit können generell nur entstehen, wenn die Tätigkeit durch den Arbeitgeber angeordnet oder genehmigt ist." Was bedeutet das?

    Er arbeitet bei einer Tankstelle, die Feiertage und Sonntags geöffnet hat.

    Ergänzen zu Moritz möchte ich noch sagen das eine Genehmigung auch stillschweigend erfolgen kann.

    Mein Sohn hat mal seine Ausbildung bei einer Tankstelle gemacht. Obwohl sein Arbeitsbeginn um 06.00 Uhr war musste die Alarmanlage schon um 05:45 Uhr deaktiviert werden, sonst gab es eine Meldung zum AG.

    Also muss hier 15 min dazu gerechnet werden, auch wenn nicht direkt angeordnet wurde. Gleiches gilt beim Arbeitsende.

    Wenn hier noch Aufräumarbeiten anstehen müssen die mit eingerechnet werden.

    AG in dieser Sparte möchten dies gerne hinten runterfallen lassen.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • das eine Genehmigung auch stillschweigend erfolgen kann.

    Das von Dir genannte Beispiel ist aber keines der stillschweigenden Genehmigung, eher der stillschweigenden Anordnung, da die Zeiten ja nicht auf der Idee des AN basieren, sondern den betrieblichen Notwendigkeiten geschuldet sind.


    Aber wenn wir das auch noch "wasserdicht" beleuchten wollen, brauchen wir hier sehr viele Annahmen... und wenns und abers....


    AG in dieser Sparte möchten dies gerne hinten runterfallen lassen.

    Nicht nur in dieser Sparte... wo immer der AN länger arbeiten muss, als der Kunde Geld bringt, scheinen AG dazu zu tendieren, notwendige Vor- und Nacharbeiten zum Privatvergnügen ihrer AN zu definieren... :(

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Vielen Dank an alle für die zahl-und hilfreiche Antworten!

    Wir werden uns sie alle heute Abend anschauen und ich denke schon, dass einige Fragen schon beantwortet wurden. (Er ist noch auf der Arbeit und bleibt eine Stunde länger und diese wird natürlich bezahlt)


    LG!