Weiterbeschäftigung nach Renten Eintritt

  • Ich sehe das so: Wenn er einen mündlichen AV hat und da nichts vereinbart wurde zwecks automatischer Beendigung des AV bei Renteneintritt dürfte er theoretisch weiterarbeiten. Bei einem mündlichen Vertrag isses halt bissel blöd, irgendwelche Absprachen nachzuweisen.


    Ein MBR sehe ich in diesem Fall nicht.

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • Bei einem mündlichen Vertrag isses halt bissel blöd, irgendwelche Absprachen nachzuweisen.

    Ein mündlicher Arbeitsvertrag hat als Grundlage immer die Bestimmungen des BGB zu Dienstverträgen. Wenn Absprachen gelten sollen, die nicht aufgrund konkludenten Handelns nachgewiesen werden können, müssen diese schriftlich festgelegt werden.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand