Wir haben als BR folgende Frage bekommen:
Eine Mitarbeiterin hat vor zwei Monaten gekündigt. Sie hat sich nun einen Anwalt genommen. Dieser Anwalt möchte nun die Betriebsvereinbarung Kurzarbeit sehen. Müssen wir ihm diese schicken? Ich weiß nur dass die Geschäftsführung laut BetrVG§§77\2 zugänglich für jeden Mitarbeiter auslegen muss. Doch ob sie nach Kündigung weitergeleitet werden muss, das weiß ich nicht.
Liebe Grüße
Melanie