Betriebsvereinbarung an Anwälte wiedergeben

  • Wir haben als BR folgende Frage bekommen:

    Eine Mitarbeiterin hat vor zwei Monaten gekündigt. Sie hat sich nun einen Anwalt genommen. Dieser Anwalt möchte nun die Betriebsvereinbarung Kurzarbeit sehen. Müssen wir ihm diese schicken? Ich weiß nur dass die Geschäftsführung laut BetrVG§§77\2 zugänglich für jeden Mitarbeiter auslegen muss. Doch ob sie nach Kündigung weitergeleitet werden muss, das weiß ich nicht.


    Liebe Grüße

    Melanie

  • Hallo Melanie,


    müssen tust du nicht. Der Anwalt kann auch jederzeit vor Gericht die BV zur Kurzarbeit mit nichtwissen anzweifeln, dass die BV wirksam ist. Dann muss der Richter die BV als Beweismittel anfordern und zur Akte nehmen.


    Es gibt auch Firmen, die BV´s als "Verschlusssache nur für den Dienstgebrauch" deklarieren und eine Herausgabe verbieten. Hier besteht also auch die Gefahr, dass man sich da in Schwierigkeiten begibt. Auch wenn ich die Wirksamkeit so einer Anweisung bezweifle.


    Ich gebe generell BV´s an Anwälte heraus, aber immer unter der Prämisse, dass dies nur zur Information erfolgt und die BV nicht im Verfahren vor Gericht verwendet werden darf.


    Gruß

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Wenn wir mal einen Blick in den § 77 BetrVG werfen, finden wir dort im Absatz 2 folgenden schönen Satz:

    Der Arbeitgeber hat die Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen.

    D.h. die Kollegin hätte sich, solange sie im Betrieb war, jederzeit alle BVen besorgen können.


    Und ich bin mir ziemlich sicher, dass sie das doch auch getan hat... ;)


    (Und für die, die es durch die Blume nicht verstehen: Ich würde jede BV jederzeit einem (ehemaligen) Kollegen zukommen lassen. Was der dann damit macht? Keine Ahnung. Und wenn sein Anwalt damit ankommt? Ja mei, die sind doch öffentlich zugänglich, was weiß denn ich, wie der da ran gekommen ist?)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Und wann kommt der Werbelink zu deiner Kanzlei? :cursing:

    :D War auch mein erster Gedanke :D

    Aber ich glaube da kommt keiner. Wir habe es hier mit einem bekannten Leichenschänder zu tun. Aber wenigstens ist der Thread diesmal erst seit 4 Monaten tot und nicht schon seit 2 Jahren, wie beim letzten Mal. :D

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • einem bekannten Leichenschänder

    Seit 2004 schreibe ich in diesem Forum. Ich glaube 2006 habe ich das erste Mal gefordert, dass Thread-Nekrophilie unter Strafe gestellt gehört... ;)


    Aber ich denke, es waren Situationen wie diese

    müssen tust du nicht. Der Anwalt kann auch jederzeit vor Gericht die BV zur Kurzarbeit mit nichtwissen anzweifeln, dass die BV wirksam ist. Dann muss der Richter die BV als Beweismittel anfordern und zur Akte nehmen.

    nach Beendigung des Vertrages sind Sie dazu nicht verpflichtet, können sie aber meiner Meinung nach gerichtlich einfordern

    die zu dem berühmten Ausspruch geführt haben:


    Zitat von Karl Valentin

    Es ist zwar schon alles gesagt, aber nicht von allen.


    Aber hey, sehen wir es positiv: Die Meinung von unserem Markus wird aktiv unterstützt. Ist doch auch was, nicht?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!