Ein Mitarbeiter, der mit einem schwerbehinderten Menschen gleichstellt ist, hat sich auf 2 Stellen beworben, die intern ausgeschrieben sind.
Beide Stellen sind sehr ähnlich.
Die erste Stelle umfasst 3 Aufgabenbereiche.
Zwei von diesen Aufgabenbereichen führt der Mitarbeiter schon seit Jahren aus. Er ist daher eingearbeitet und mit den Tätigkeiten vertraut.
Der dritte Aufgabenbereich wäre etwas Neues, eine neue Aufgabe für den Mitarbeiter. Allerdings steht in der Stellenausschreibung, dass Berufserfahrungen von Vorteil wären. (eine Kann-Bestimmung, kein Muss). Es handelt sich hierbei um die Postbearbeitung, also eine recht leichte Aufgabe, die mit einer Einarbeitungszeit zu bewältigen ist. Die Postbearbeitung ist als Vertretung gedacht, wenn der Mitarbeiter aus Stelle 2 durch Krankheit, Urlaub etc. nicht am Arbeitsplatz ist.
Kurz zusammengefasst: Der Mitarbeiter würde zu 50 % seine bisherigen Aufgaben ausführen und im Vertretungsfall die Poststelle unterstützen.
Die zweite Stelle bei dem er sich beworben hat umfasst nur die Postbearbeitung. Auch hier steht in der Stellenausschreibung, dass Berufserfahrungen von Vorteil sind.
Beide Stellen sind behindertengerecht. Das heißt, die Behinderung wäre kein Hindernis.
Der Mitarbeiter bringt die geforderten Qualifikationen mit. Alles was in der Stellenausschreibung verlangt wird, kann der Mitarbeiter nachweisen bzw. bringt er mit.
Ich schließe aus dem "Berufserfahrungen sind von Vorteil", dass dies kein Ausschlusskriterium ist?!
Es wird einen weiteren Bewerber aus seiner Abteilung geben (ohne Behinderung), der ebenfalls die selben Qualifikationen mitbringt wie der gleichgestellte Mitarbeiter.
Ist der AG verpflichtet, dem gleichgestellten Bewerber beide Stellen anzubieten und er darf selbst entscheiden, welche Stelle er annimmt?
Oder kann der AG für eine Stelle eine Absage erteilen und ihm dafür die andere Stelle anbieten?
Der Hintergrund ist: Der Mitarbeiter favorisiert die erste Stelle und würde diese bevorzugt nehmen. Sollte der AG hier eine Absage erteilen und ihm stattdessen die zweite Stelle anbieten, wären hier die Ablehnungsgründe nicht nachvollziehbar. Beide Stellen haben fast identische Aufgabenbereiche. Bei der ersten Stelle führt er die Tätigkeiten schon aus, dann kommt die Postbearbeitung noch dazu. Wie will man hier die Ablehnung begründen? Bei der zweiten Stelle wäre es nur die Postbearbeitung, falls er hier eine Zusage erhält.