Hallo Zusammen,
unser Unternehmen muss am 24.März d. Jahres einen neuen Betriebsrat wählen. Es gibt drei Listen.
Nun deutet der AG schon an, dass er die Wahl wegen einer Kandidatin anfechten möchte. Hier ist folgende Situation:
Besagte Kandidatin hat dem Arbeitgeber am 25.Februar ihre Kündigung auf den Tisch gelegt. Und zwar mit dem Kündigungsdatum zum 31.08.2021.
Nun behauptet der AG dass besagte Kandidatin nicht mehr wählbar sei, auch nicht wählen darf. Weil sie gekündigt hat und der AG ihre Kündigung bestätigt hat.
Lt. meinen Recherchen gilt das aber nur , wenn der AG einem Mitarbeiter kündigt und dessen Klage gegen die Kündigung nicht erfolgreich ist.
Hat jemand hier in dieser Community damit Erfahrung oder etwas ähnliches erlebt.
Wäre sehr dankbar über Eure Antworten.
Gruß
Fury