Befristete Behinderte und gleichgestellte Arbeitnehmer

  • Mein Arbeitgeber meldet dem Arbeitsamt behinderte und gleichgestellte Arbeitnehmer die maximal 3 Monate im Jahr beschäftigt sind, natürlich ohne mein Wissen. Ist das rechtends? Bin ich für die Arbeitnehmer dann auch zuständig? Habe es zufällig erfahren. Habe nichts direkt im StGB 9 gefunden. Wer kann mir weiterhelfen? Wo kann man sich belesen?

    Danke

    • Hilfreichste Antwort

    Hallo Dirk,


    als SBV bist du für jeden AN der eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung hat der Ansprechpartner und zuständig, egal ob er nur 1 Tage, 1 Woche oder 1 Monate da ist.

    jeder Beschäftigte ist dir zu melden und bevor es zu einer Einstellung kommt (auch wenn es nur für 1 tag ist) bist du einzubinden.


    Die Meldung gegenüber der Agentur gilt für jeden Monat ein Nachweis, und diese meldung sind dir bevor Sie versandt werden zur Prüfung zuzustellen.


    Daher...

    Schulung machen und lernen, wie du deine Rechte auch durchsetzen kannst sobald du sie dann auch kennst.


    Gruß

    Rabauke

  • Danke erst einmal für die schnelle Antwort. Zur Schulung war ich schon, aber ich brauch ein schriftlichen Nachweis womit ich beim Arbeitgeber Punkten kann. Also in welchen Gesetz finde ich etwas darüber?

    Gruß Locke

  • dann bist du nicht geschult, denn es gibt nur ein Gesetz in dem du dazu was findest, und dieses solltest du kennen!!

    TIPP; es ist das Gesetz, nachdem auch die SBV gewählt wird und es ist nicht das Strafgesetzbuch (StGB)


    2ter Tipp: google nach Meldung schwerbehindert beschäftigte gesetzlichen Grundlage und du wirst schlauer