Hallo.
Meine Frage "ist dies überhaupt zulässig?" zu folgendem Fallbeispiel:
Ein Jugendlicher A bekommt ein halbes Jahr vor Schulabschluss-Prüfung einen Ausbildungsvertrag vorgelegt, welcher einen Passus "Berechtigung zum Antritt der Ausbildung mit erfolgreichem Abschluss .... mit dem Erhalt der Mittleren Reife ..." enthält.
Was nicht ganz klar ist .... a) hat der Ausbildungsbetrieb hier eine Art Weisungsrecht wonach er hier als Unternehmen Kriterien festlegen kann .... oder b) gibt es hier BVG-technisch eine Grundlage, die es unter Umständen, dann, dem Jugendlichen A doch einen Antritt der Ausbildung (bei nicht bestandener Prüfung, und somit ohne Schulabschluss) ermöglichen kann. (Pflichtschuljahre wären jedoch alle erfüllt).
Ausbildungsberuf wäre auch ohne Schulabschluss ausübbar.
Danke für Eure Antworten.
BF