Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe eine Frage bezgl. der Krankenstatistik. Diese wird regelmäßig von der Personalabteilung an den AG reportet. Der BR hat ein Auskunftsrecht.
Das konnte ich schon mal herausfinden.
Auf Grund welcher §§ kann man diese Statistik einfordern?
Aktuell kenne ich nur den §167,2 SGB IX und §80 BetrVG.
Wir möchten gerne in der Betriebsvereinbarung BEM verankern, dass der AG dem BR regelmäßig eine Krankenstatistik zur Verfügung stellt.
Eine weitere anschließende Frage möchte ich hier ebenfalls noch stellen:
Auf Grund mangelnder Arbeit wurden einige MA versetzt in andere Abteilungen. Die Tätigkeit dort hat eine Änderung von mind. 25% mitgebracht und sollte länger als einen Monat andauern. Was für die MA kein Problem war, weil alles in Absprache stattfand.
Wir haben diese Versetzung mittels Anhörung eingefordert, welche deutlich später zur eigentlichen Versetzung, dem BR vorgelegt wurde.
Nun sind im Nachgang zur Versetzung einige Kollegen erkrankt (weil die Arbeit nicht gefällt und/oder psychische Belastung). Die Personalabteilung argumentiert nun, dass die Anhörung eigentlich nicht nötig wäre, da die MA keinen Monat dort gearbeitet hätten auf Grund der Krankheitstage und auch die 25% nicht erreicht worden wären.
Wir als BR sagen, dass es egal ist zum Zeitpunkt der Anhörung ob die Dauer der Versetzung im Nachgang kürzer andauern könnte, weil möglicherweise eine Krankheit eintritt. Dies ist ja nicht vorherzusehen.
Eine Anhörung erfolgt doch auf eine Planung und darauf, was im Nachgang passiert!
Auf Grund dieser Tatsache möchten wir aktuell nun eine Krankenstatistik einfordern. Mir fehlt aber da noch die Grundlage! Sind die o.g. ausreichen?
Gruß Shm