Ich bin hier SBV.
auch als solche hast Du das Recht das anzusprechen vor allem wenn die weiteren BRM auch der Meinung sind.
Liebe Nutzer,
für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.
Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
Ich bin hier SBV.
auch als solche hast Du das Recht das anzusprechen vor allem wenn die weiteren BRM auch der Meinung sind.
als solche hast Du das Recht das anzusprechen vor allem wenn die weiteren BRM auch der Meinung sind
dieses Recht nehme ich auch in Anspruch zumal ich das ja auch als meine Aufgabe ansehe
Ich sehe hier ganz klar einen Menschen, der sein Amt dafür benutzen will, um sich um die mit Kurzarbeit verbundenen Gehaltseinbußen zu drücken. Bis ich hier eine plausible Begründung habe, warum und wozu der Kollege gerade jetzt und in dieser Woche sein "Selbststudium" betreiben muss, sehe ich hier sehr wohl eine verbotene Bevorteilung gem. § 78 BetrVG.
Das sehe ich 100%ig genauso.
Aber nicht nur das!
Wenn ich Arbeitgeber wäre, würde ich dem BRV in diesem Fall nur Kurzarbeitergeld bezahlen, weil ich die Erforderlichkeit anzweifeln würde,
...und das würde vermutlich so ziemlich jeder AG und auch zurecht.
Wenn der AG hier tatsächlich mitspielen sollte, muss man sich schon fragen warum.
Also haben wir einen BRV, der aus fadenscheinigen Gründen die Kurzarbeit umgehen will und einen AG der da einfach mitspielt (ihm also ein Gehalt bezahlt obwohl er das eigentlich nicht müsste)..
Meine Fresse, viel schlechter kann man ja gar nicht aussehen!
Also abgesehen davon, dass er ziemlich offensichtlich nur die Kurzarbeit umgehen will, könnte man ihn auch noch fragen, was er denn dem AG dafür versprochen hat, dass der das durchgehen lässt.
Also haben wir einen BRV, der aus fadenscheinigen Gründen die Kurzarbeit umgehen will und einen AG der da einfach mitspielt (ihm also ein Gehalt bezahlt obwohl er das eigentlich nicht müsste)..
Meine Fresse, viel schlechter kann man ja gar nicht aussehen!
Genau meine Meinung!
Was kann man denn dann machen?
Was kann man denn dann machen?
also als erstes mit dem BRV reden. Wenn das nichts nützt dann das ganze betriebsöffentlich machen und hoffen, dass bei der nächsten Wahl der BR andere Mitglieder hat die ihr Amt ernst nehmen.
Viel mehr glaube ich, ehrlich gesagt, nicht.
Viel mehr glaube ich, ehrlich gesagt, nicht.
...außer dass man natürlich (mal wieder) einen neuen Vorsitzenden wählen könnte.
Kritischer ist aber ja "nur" SBV. Er kann das natürlich im BR-Gremium ansprechen, aber er muss auch die Mehrheit überzeugen können, damit eine Abwahl bzw. Neuwahl des BRV stattfinden kann.
ich will euch ja nicht die Hoffnung nehmen, aber der AG ist da schnell in der Beweislast, weil das kann auch als Behinderung der BR-Arbeit gewertet werden.
Möchte nicht wissen in wie vielen Beiträgen hier im Forum darauf hingewiesen wird, das der AG nicht bestimmt was als BR-Arbeit notwendig ist und was nicht.
Schon komisch das jetzt auf einmal der AG derjenige sein soll, der dem BRV sagen darf, was notwendig ist und was nicht.
btw:
bei mir war es andersrum, der AG wollte mir die Teilnahme an KA ausreden, weil er der Meinung war ich muss unbedingt verfügbar sein.
Ich schließe mich auch der vorherrschenden Meinung an. Juristisch wird man dem BRV vielleicht schlecht was am Kittel flicken können (was der AG ja auch gar nicht versucht), aber solche BR sind mit verantwortlich für Klischees, die Betriebsräten oft entgegen schlagen.
Einen Ansatzpunkt sehe ich in § 37 Abs. 3 BetrVG: Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Betriebsbedingte Gründe liegen auch vor, wenn die Betriebsratstätigkeit wegen der unterschiedlichen Arbeitszeiten der Betriebsratsmitglieder nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen kann. (Unterstreichung von mir)
Also soll er doch während der Anwesenheitszeit ins BR-Büro gehen und AG und Kolleg/innen erklären, dass er nicht mithelfen kann, weil er gerade die Einstellungen von 1994 durchliest...
Nana, als Arbeitgeber tut man sich da relativ leicht. Man zahlt dem betroffenen Kollegen erst einmal sein Gehalt nicht.
Dann geht es in die abgestufte Beweislast. Ich als AG behaupte: "Der Kollege hätte die Arbeit auch während seiner normalen Arbeitszeit machen können. Die BR-Sitzungen schreiben ich ihm natürlich gut" Wenn dann der BRV nicht einigermaßen einleuchtend erklären kann, warum er seine BR-Tätigkeit nicht während seiner Arbeitszeit erledigt hat, dann hat er schon ein Problem.
irgendwie komme ich jetzt gerade nicht mit:
im Eingangspost steht nichts davon, das er die BR-Arbeit ausserhalb der normalen AZ tätigt.
Da steht nur, das er keine KA machen kann, weil er Selbststudium macht.
Für mich klingt das so, das er BR-Arbeit "vorgibt" und diese dann während der AZ im BR-Büro tätigt.
Er wird ja wohl kaum BR-Unterlagen an seinem normalen Arbeitsplatz lesen können, alleine schon wegen der Vertraulichkeit nicht.
Ich rechne jetzt die Kurzarbeit aus der persönlichen Arbeitszeit raus. Also wenn er normalerweise Kurzarbeit hätte, ist das nicht während seine persönliche Arbeitszeit, weil er da nicht arbeiten würde, wenn er keine BR-Tätigkeit hätte.
Ich rechne jetzt die Kurzarbeit aus der persönlichen Arbeitszeit raus. Also wenn er normalerweise Kurzarbeit hätte, ist das nicht während seine persönliche Arbeitszeit, weil er da nicht arbeiten würde, wenn er keine BR-Tätigkeit hätte.
da wird kein Schuh draus, weil sich das widerspricht:
der AG kann für BR-Arbeit keine KA einteilen, nur für "normale Arbeit", somit kann der AG nur einen DP für KA machen der die normale Arbeit betrifft. Wenn der AG das so macht, dann muss die BR-Arbeit ausserhalb der KA liegen.
Somit macht der AG es richtig und auch der BRV.
Bei KA wird die Sonderstellung der BRM besonders deutlich, wenn diese die normale Arbeit (z.B. 50% KA) einfach mitarbeiten und die BR-Arbeit dann in die KA-Zeit legen.
Hier handelt der BRV nicht schlau und der AG nutzt die Arbeitskraft des BRV für die normale Arbeit ganz normal.
Da hat aber der gesamt BR bei der BV-KA nicht aufgepasst, das hätte man da schon regeln können.
Vielleicht könnte da Kritischer nochmal was zu schreiben
Der BRV ist ja nicht freigestellt - wie war er lt Dienstplan eigeteilt-
also KU tageweise wochenweise oder ähnliches
und was hat er dem AG 8oder wem sonst) mitgeteilt, dass er nicht lt. Dienstplan arbeiten will / wird
sondern sich selbst anders (BR ARbeit) einteilt.
Der BRV ist ja nicht freigestellt - wie war er lt Dienstplan eigeteilt-
also KU tageweise wochenweise oder ähnliches
und was hat er dem AG 8oder wem sonst) mitgeteilt, dass er nicht lt. Dienstplan arbeiten will / wird
sondern sich selbst anders (BR ARbeit) einteilt.
Der BRV stand auf KA für diese Woche. Es ist nicht so das hier KA mehrere Wochen gehen würde.
Dadurch wäre auch zeit gewesen das während der normalen Arbeitszeit zu machen.
Ich finde es den Kollegen gegenüber einfach nur mehr als unglücklich.
Weil, wie ich bereits erwähnte, er der einzige aus dem Trupp ist der keinen Verdienstausfall / Minderung hat.
Für mich klingt das so, das er BR-Arbeit "vorgibt" und diese dann während der AZ im BR-Büro tätigt.
Das ist genau der Punkt. Da ich die Person ja kenne, weiß ich genau wie das "Studium" abläuft