Wer darf eMails an Abteilungsleiter schicken?

  • Liebe Kollegen und Kolleginnen,


    kürzlich hatten wir im Gremium eine Meinungsverschiedenheit. Ein BRM stellte als Teil des Personalausschusses eine Anfrage an einen Abteilungsleiter. Der Abteilungsleiter schrieb seine Antwort daraufhin an den BRV, dass er überrascht war, die Anfrage nicht vom BRV zu bekommen, der aus seiner Sicht das Sprachrohr des Gremiums ist. Der Abteilungsleiter formulierte etwas spitz in die Richtung, dass er hofft, dass der Anfrage des BRM doch ein dokumentierter Beschluss des Gremiums zugrunde liegt, der das BRM zur Anfrage berechtigt und hier nicht eigenmächtig ohne Beauftragung anfragt wurde.


    Nun gibt es im Gremium unterschiedliche Positionen, ob nicht ein Ausschussmitglied auch das Recht hat, in einer Sachfrage an die Abteilungs- oder Bereichsleiter Anfragen zu stellen, auch wenn kein dokumentierter Beschluss vorliegt. Oder ob jegliche Anfrage vom BRV erfolgen muss.


    Vielen Dank!


    Struggler

  • Hallo Struggler,


    in einem mag der Abteilungsleiter Recht haben der BRV ist das Sprachrohr des Gremiums, wobei dies nicht heißt dass alles über Ihn laufen muss. Gerade wenn es auch Ausschüsse gibt, kann dort jemand anderst den Vorsitz haben und auch dort das Sprachrohr sein, bzw. manchmal übernimmt ein BR mitglied eine Aufgabe und kann dann auch in gewissem Rahmen dafür die Kommunikation durchführen.

    Aber wenn es der Abteilungsleiter so will dann geht die Anfrage halt vom Ausschuss ans Gremium von dort über den Vorsitzenden an den Arbeitgeber (Eigentümer bzw. Geschäftsführer), die Antwort sollte dann aber auch vom Arbeitgebber selbst kommen.


    Und wenn ein Ausschuss Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen bekommen hat ist ein Beschluss des Gremiums nicht mehr notwendig, da erst einmal nicht mehr zuständig.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Erst einmal eine Frage der Unternehmenskultur.


    Da sehr häufig eine Art "offene Tür" für Fragen aller Art für alle MA gibt - sollte ja jeder den Chef oder Abt .Leiter etwas fragen können.

    Der kann dann entscheiden, ob das Thema so brisant / Vertrauensvoll / Geheim ist, das er es nicht beantworten kann / darf.


    So und dann gibt es natürlich das Recht des BR als Gremium auf Auskunft (aus dem BetrVG) - das der AG beantworten MUSS.


    Und dazwischen würde ich auch das Recht eines einzelnen BRM sehen - Fragen zu stellen - wenn der Abt.Leiter diese dann dem einzelne BRM verwehrt - kommt halt der ganze BR und fragt.

  • Hallo Bernd,


    Danke für Deine Antwort. In diesem Fall ist das BRM kein Ausschussvorsitzender, sondern eigenmächtig gehandelt. Der Abteilungsleiter fühlte sich gegängelt und antwortete deshalb so spitz. Sonst gab es mit dem AL keine Probleme.


    Struggler

  • Der Abteilungsleiter fühlte sich gegängelt und antwortete deshalb so spitz.

    Es scheint die Kernfrage ist nicht "Wer darf dem Abteilungsleiter eine eMail schreiben?" (wenn das ein übliches Verfahren im Unternehmen ist, wer will es wem verbieten, das Medium zu nutzen?) sondern "Wie sieht sinnvolle BR-Arbeit aus?"


    Ein BRM stellte als Teil des Personalausschusses eine Anfrage an einen Abteilungsleiter.

    Dem hier kann ich gerade so gar nicht entnehmen, inwiefern hier eine "Gängelung" vorliegen könnte oder sollte.


    Aber ich weiß, was ich als BRV darauf

    dass er überrascht war, die Anfrage nicht vom BRV zu bekommen, der aus seiner Sicht das Sprachrohr des Gremiums ist. Der Abteilungsleiter formulierte etwas spitz in die Richtung, dass er hofft, dass der Anfrage des BRM doch ein dokumentierter Beschluss des Gremiums zugrunde liegt, der das BRM zur Anfrage berechtigt und hier nicht eigenmächtig ohne Beauftragung anfragt wurde.

    antworten würde.


    Es wäre wohl so etwas in der Richtung:


    "Lieber Kollege ...,


    vollkommen korrekt hast du festgestellt, dass der Vorsitzende des Gremiums gem. § 26 BetrVG den BR im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse vertritt und zur Entgegennahme von Erklärungen berechtigt ist.


    Für die Nachfrage zum Verständnis eines simplen Sachverhalt, damit der BR einen sinnvollen Beschluss fassen kann, bedarf es aber keines eigenständigen Beschlusses. Hätte der BR einen solchen gefasst, hätte ich mich als BRV selbstverständlich an den Arbeitgeber gewendet, da nur er Ansprechpartner des BRs ist. Dieser hätte sich dann mit der Nachfrage an dich gewandt, um uns (mir) dann die entsprechende Antwort zu liefern.

    Wenn der Kollege ... sich im Rahmen seiner Mitgliedschaft im Personalausschuss also mit einer Sachfrage an dich wendet, dann bewegt er sich zum Einen absolut im Rahmen seiner Kompetenz und geschieht das zum Anderen um eben nicht erst eine Sondersitzung einberufen zu müssen, einen Beschluss zu fassen, den Arbeitgeber zu kontaktieren, damit der bei dir nachfragt, mir dann die Antwort gibt, die ich dann an den Ausschuss weiterleite, der sich dann erst mit dem eigentlichen Thema beschäftigen kann.


    Diese Nachricht geht gleichzeitig an den Arbeitgeber, da es selbstverständlich sein gutes Recht ist zu entscheiden, dass wir zukünftig so viel Energie wie möglich unnötig verschwenden, statt einfach sinnvolle BR-Arbeit zu machen.


    An uns soll es nicht liegen. Aber wir verstehen, dass unsere Vorstellung von vertrauensvoller Zusammenarbeit nicht von jedem geteilt wird.


    Mit kollegialem Gruß


    für den Betriebsrat

    ......

    Vorsitzender"


    Aber vielleicht verbirgt sich dahinter ja doch noch mehr, als nur gekränkte Eitelkeit und Profilneurose...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Struggler,


    wenn das BRM eigenmächtig gehandelt hat solltet ihr intern (im Gremium) klären wie ihr die Kommunikation nach aussen durchführen wollt. Gerade auch um ein möglichst geschlossenes Auftreten gegenüber dem AG und dessen Vertretern zu signalisieren, dabei geht es weniger darum einzelne Mitglieder einen Maulkorb zu verpassen (auch wenn das sicher manchmal wünschenswert wäre), sondern um als starker (einiger) Betriebsrat wahrgenommen zu werden.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Danke für Eure Beiträge. Der Aspekt der Kommunikationskultur nach Außen gefällt mir ganz gut. Das werde ich mal als Thema bei uns anregen. Wir haben manchmal den Eindruck, dass der eine oder andere unserer lieben Gremiumsmitglieder seine Position nutzt, um den ihm verhassten Chefs endlich mal ne Ansage machen zu dürfen.

  • Wir haben manchmal den Eindruck, dass der eine oder andere unserer lieben Gremiumsmitglieder seine Position nutzt, um den ihm verhassten Chefs endlich mal ne Ansage machen zu dürfen.

    und genau das ist dann nicht mehr BR-Arbeit und daher auch durch den AG durchaus sanktionsfähig

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Wir haben manchmal den Eindruck, dass der eine oder andere unserer lieben Gremiumsmitglieder seine Position nutzt, um den ihm verhassten Chefs endlich mal ne Ansage machen zu dürfen.

    Ich denke dann ist auch mal ne Ansage vom BR-Gremium an den Kollegen nötig! Aber ich würde solche Unstimmigkeiten im Gremium erst mal nicht Betriebsöffentlich machen sondern intern regeln.

  • Wir haben manchmal den Eindruck, dass der eine oder andere unserer lieben Gremiumsmitglieder seine Position nutzt, um den ihm verhassten Chefs endlich mal ne Ansage machen zu dürfen.

    Ein BRM stellte als Teil des Personalausschusses eine Anfrage an einen Abteilungsleiter.

    Irgendwie sind das, zumindest für mich, zwei völlig verschiedene Sachverhalte... Warum das jetzt hier in einem Topf landet (und damit den Sinn des Threads "mal eben" um 180° dreht) - verstehe wer will. Ich nicht X/

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Irgendwie sind das, zumindest für mich, zwei völlig verschiedene Sachverhalte... Warum das jetzt hier in einem Topf landet (und damit den Sinn des Threads "mal eben" um 180° dreht) - verstehe wer will. Ich nicht X/

    Auf alle Fälle ist deine wunderschöne Antwort (die landet in meiner Vorlagensammlung, trotz Copyright-Diebstahl) umsonst gewesen, da der Fall jetzt ganz anders aussieht.


    Nun wäre ich eher bei unserem lustigen Vogel, auch wenn ich wahrscheinlich Moritz´ Mail trotzdem an den Al schicken würde.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • deine wunderschöne Antwort (die landet in meiner Vorlagensammlung, trotz Copyright-Diebstahl)

    Fühle mich gelobhudelt und gebauchpinselt - lasse ich als "Lizenzgebühr" gelten, damit wäre der Diebstahl vom Tisch... ;)



    Nun wäre ich eher bei unserem lustigen Vogel,

    Yepp!



    auch wenn ich wahrscheinlich Moritz´ Mail trotzdem an den Al schicken würde

    8| Nee. Wenn der Kollege sich wirklich im Ton vergriffen hat, sollte man da nicht noch einen drauf setzen. Jedenfalls nicht mit der von mir ins Spiel gebrachten Konnotation...

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  • Ein BRM stellte als Teil des Personalausschusses eine Anfrage an einen Abteilungsleiter.


    Der Abteilungsleiter fühlte sich gegängelt


    Wir haben manchmal den Eindruck, dass der eine oder andere unserer lieben Gremiumsmitglieder seine Position nutzt, um den ihm verhassten Chefs endlich mal ne Ansage machen zu dürfen.

    Struggler :

    hatte der Kollege jetzt eine Frage gestellt oder eine Ansage gemacht?


    Bei uns funktioniert das wie folgt:


    bei uns darf jeder allgemeine Fragen stellen, dafür benötigt man keine Genehmigung oder einen Beschluss, das ist in D meiner Auffassung nach selbstverständlich.

    Handelt es sich um ein Beratungs- oder Beschlussthema und damit um Fragen die spezieller zum Beratungs- oder Beschlussthema sind, dann wird das vorher im Gremium abgesprochen, wer was recherchiert.


    Eine Ansage machen als MA kann auch jeder MA für sich selbst entscheiden.

    Eine Ansage im Namen des BR ist vorher durch den BR zu beschließen und nicht durch den Ausschuss. Und wenn es dann einen Ansage geben soll, dann macht das der BRV damit es auch eine entsprechende Wirkung hat.

    Macht das ein BRM dann passiert das was Du beschrieben hast, die Wirkung verpufft.

    Der Abteilungsleiter formulierte etwas spitz in die Richtung, dass er hofft, dass der Anfrage des BRM doch ein dokumentierter Beschluss des Gremiums zugrunde liegt, der das BRM zur Anfrage berechtigt und hier nicht eigenmächtig ohne Beauftragung anfragt wurde.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Irgendwie sind das, zumindest für mich, zwei völlig verschiedene Sachverhalte... Warum das jetzt hier in einem Topf landet (und damit den Sinn des Threads "mal eben" um 180° dreht) - verstehe wer will. Ich nicht X/

    Die Grenzen verwischen hier etwas. Der BR Kollege fand während seiner Arbeit im Personal-Ausschuss, dass die Dienstpläne einer Abteilung noch nicht abgeschlossen waren. Also die SOLL Pläne waren schon korrekt auf IST gewandelt, sondern es ging um den Monatsabschluss.

    Daraufhin schrieb er dem AL, dass er die Dienstpläne noch nicht abgeschlossen hat und maßregelte ihn in einem oberlehrerhaften Ton. So Recht haben die anderen BRM auch nicht verstanden, wieso sich darum zu kümmern jetzt Aufgabe des BR oder Personalausschusses sei. Das fällt wohl eher in den Verantwortungsbereich der Personalabteilung bzw. des BL, hier den AL entsprechend darauf hinzuweisen.