Liebe Kollegen und Kolleginnen,
kürzlich hatten wir im Gremium eine Meinungsverschiedenheit. Ein BRM stellte als Teil des Personalausschusses eine Anfrage an einen Abteilungsleiter. Der Abteilungsleiter schrieb seine Antwort daraufhin an den BRV, dass er überrascht war, die Anfrage nicht vom BRV zu bekommen, der aus seiner Sicht das Sprachrohr des Gremiums ist. Der Abteilungsleiter formulierte etwas spitz in die Richtung, dass er hofft, dass der Anfrage des BRM doch ein dokumentierter Beschluss des Gremiums zugrunde liegt, der das BRM zur Anfrage berechtigt und hier nicht eigenmächtig ohne Beauftragung anfragt wurde.
Nun gibt es im Gremium unterschiedliche Positionen, ob nicht ein Ausschussmitglied auch das Recht hat, in einer Sachfrage an die Abteilungs- oder Bereichsleiter Anfragen zu stellen, auch wenn kein dokumentierter Beschluss vorliegt. Oder ob jegliche Anfrage vom BRV erfolgen muss.
Vielen Dank!
Struggler