Frage an die ITler hier im Forum

  • Moin aus Hamburg,


    ich bitte hier einmal die Mitstreiter aus den IT berufen bzw. die die im IT Sektor beschäftigt sind um Rat.


    Der AG wollte im Februar 2021 ohne unsere Mitbestimmung die Software "easyTrack" der Firma IO Digital Solution einführen.

    (Ist für unseren Versand)

    Wir haben dann Kenntnis davon bekommen und haben ihn gebeten uns das Lastenheft (nach RS mit dem Anwalt) zukommen zu lassen.

    Er hat uns dann die Bedienungsanleitung in kurz und lang Form zugesendet.

    Wir haben dann wieder zurückgeschrieben, dass wir damit nichts anfangen können und er uns doch bitte das Lastenheft aushändigen möchte.

    Bei unserem persönlichen Gespräch, hat er uns dann mitgeteilt, dass er kein Lastenheft habe und er auch nicht weis was das ist und wenn wir der Einführung nicht zustimmen würden würde es Konsequenzen für den Standort haben.

    Wir haben Ihm dann den Vorschlag unterbreitet, dass wir uns doch mit dem Anbieter der Software per Videokonferenz unterhalten können und der könne uns dann ja aufklären. Nun haben wir 15 min. bekommen.

    Nun zu den Fragen:

    -kennt jemand von Euch die Software?

    -gibt es dazu überhaupt ein Lastenheft?

    -Wie macht Ihr das bei Euch?

    -Muss es für jede Software ein Lastenheft geben?

    -ist die Software mit einem CRM System zu vergleichen?

    Ich / wir haben keine Ahnung von sowas. Sorry

    Gerne auch per PN

  • Hallo Stefan,

    Ich bin zwar kein Iker habe aber schon bei der Einführung von IT Systemen mitgewirkt.

    Ich habe mir im Netz mal erste Infos zur Software angesehen.

    Da die Software voll ins SAP integrierbar ist, meine erste Frage, arbeitet ich mit SAP?

    Die Frage nach einem Lastenheft sollte sich bei einer Software, die ins SAP integriert werden kann, zu bejahen sein, es sei denn, einer der IT Spezies behauptet das Gegenteil.

    Nun eine Hinweis, eine solche Software beinhaltet nach meiner Meinung immer eine Kontrollfunktion des Fahrpersonals und unterliegt somit der vollen Mitbestimmung des BR.

    Den Hinweis des AG auf Konsequenzen, wenn ihr nicht zustimmt, würde ich als Bange machen werten und hinterfragen, was das zu bedeuten hat.

    Das Leben ist Veränderung

    Starte dort, wo du stehst!

    Aber versuche jeden Tag einen neuen Startpunkt zu finden!
    Benutze das, was du hast!

    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • Hallo Stefan,


    diese Software kenne ich nicht, aber ein Lastenheft ist eigentlich die Anforderungsbeschreibung des Auftraggebers, d.h. was sind eure Anforderungen was die Software können muss bzw. für was wollt ihr Sie einsetzen.

    Wenn Ihr als Firma das nicht wisst, dann habt ihr gewaltige Probleme.


    Von daher lasst euch vom AG erklären was mit der Software gemacht werden soll und dann schaut ob es Euch als Betriebsrat betrifft, denn nicht jede neue Software muss vom Betriebsrat genehmigt werden bzw. entstehen Mitbestimmungsrechte.


    Aus meiner Sicht die wichtigsten Punkte sind:

    Gibt es die Möglichkeit einer Überwachung/Leistungskontrolle der Mitarbeiter? Wenn ja möglichst per BV ausschliessen dass diese durchgeführt wird.

    Schulung der Mitarbeiter auf die neue Software.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Die Software ist mir leider nicht bekannt.

    Vielleicht kann ich aber zum Thema Lastenheft etwas helfen:

    Üblicherweise beinhaltet ein Lastenheft die Anforderungen des Kunden an den Lieferanten. Wenn es zum Beispiel eine speziell für Euch geschriebene Software wäre, stünde im Lastenheft, was diese Software alles können muss. Ist es eine Software von der Stange, wird es eher kein Lastenheft geben.


    Bei der Einführung der Software geht es euch ja vor allem darum, dass die Leistungs- und Verhaltenskontrolle nicht stattfinden kann oder zumindest nur in bestimmten, genau definierten Fällen stattfinden darf.


    Euer Arbeitgeber wird ja wohl wissen, was er mit der Einführung der neuen Software erreichen will. Wer welche Rechte bekommen soll und ob einzelne Mitarbeiter ausgewertet werden können / sollen.


    Bei uns gibt es eine Informations- und KommunikationsTechnik-RahmenBV in der der sowohl die Abläufe bei der Einführung einer neuen Software festgeschrieben sind als auch der Leistungs- und Verhaltenskontrolle ein genereller Riegel vorgeschoben ist. Falls der Arbeitgeber mal eine Software einführen wollte, mit der er auch die Leistung oder das Verhalten kontrollieren wollte, gäbe es eine separate BV.

  • Ich / wir haben keine Ahnung von sowas.

    Hättest du nicht extra dazu schreiben müssen... sorry!


    Lies dir das hier bitte mal zum Thema Lastenheft durch.


    In der Kurzform ist ein Lastenheft etwas, das jemand erstellt, der ein bestimmtes Problem gelöst haben will. D.h. nicht der Anbieter bestimmt das Lastenheft, sondern der Auftraggeber. Sprich, wäre es eine individuelle Software, hätte euer AG hier eines vorlegen müssen, damit der Auftagnehmer weiß, was er zu programmieren hat. Das ist bei euch aber vermutlich ganz anders gelaufen.


    Da ist einer gekommen und hat gesagt: hey, ihr macht doch Versand. Schau mal, ich habe hier eine tolle Software für euch, die dies, dies und dies Problem löst. Ist das nicht toll?


    Und euer AG fand das offensichtlich überzeugend und hat die Software angeschafft (oder will das noch tun).


    Insofern glaube ich eurem AG sogar, wenn er sagt, er hätte keines.


    und wenn wir der Einführung nicht zustimmen würden würde es Konsequenzen für den Standort haben

    Ja natürlich hat es die - dann arbeitet ihr weiter, wie bisher auch... ;)


    Wenn ich das richtig identifiziert habe, ist das eine Ergänzung zu SAP. Und damit, per definitionem, alles andere als selbsterklärend!

    Prinzipiell kann ich mir eigentlich auch nicht vorstellen, dass man SAP ohne ein Lastenheft parametrieren kann (weil SAP so umfangreich und/oder komplex ist, dass man demjenigen, der es einrichtet schon Vorgaben machen muss, was er wie einzurichten hat. Und das wäre dann das Lastenheft. (Was aber, wie gesagt, der AG erstellen muss!))


    Nichts gegen euren Anwalt, aber IT-technisch scheint er nicht unbedingt die notwendige Erfahrung zu besitzen.


    Ich schicke dir gleich mal per PN eine Adresse eines Sachverständigen, der sich mit SAP auskennt. Und ich bin mir relativ sicher, dass er auch das "easyTrack" kennt.


    Redet mit ihm, und dann bin ich sicher, könnt ihr eurem AG das Angebot unterbreiten, dass er schnell sein System einführen kann, wenn ihr den richtigen Sachverstand an der Seite habt, der euch alle Bedenken ausräumen kann. Alternativ müsstet ihr erst noch eine Schulung besuchen um euch den notwendigen Sachverstand zu besorgen. (Dauert deutlich länger und kostet vermutlich auch mehr!) Und hier könnt ihr die Notwendigkeit ohne weiteres begründen. Ihr habt nun mal keinen Plan von IT... ;)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Wir haben eine generelle BV zur Softwarenutzung, die erst einmal pauschal die Verwendung von in der Software erfassten Daten für personelle einzelmaßnahmen ausschließt. Für jede Software, die doch in irgendeiner Art "gegen" den AN genutzt werden soll oder könnte (z. B. digitale Personalakte, Zeiterfassung) muss es eine gesonderte BV geben.


    Da drin ist auch geregelt, wofür Logdaeien von wem eingesehen werden dürfen - bei uns nur von den Anwendungsverantwortlichen zur Fehlerbehebung oder bei Bedarf zur Anwendungsoptimierung, die die Daten aber nicht an den AG weitergeben dürfen. Und der dürfte sie dann auch nicht anderweitig verwenden.


    Ich halte das für einen guten Ansatz, um bei der Einführung jedwelcher Software nicht überrumpelt zu werden. Bei uns ist das allerdings auch nciht so einfach, weil wir primär ein Konzerninterner IT Dienstleister sind und es ohne Beteiligung von mindestens einem BRM eh keine größere Softwareeinführung gibt.