Hallo liebe Kollegen.
Ich hab vor paar Tagen schon mal ein Beitrag geschrieben bei dem mir sehr gut geholfen werden konnte. Deswegen hätte ich noch ein Anliegen was etwas komplizierter ist.
Wir haben aktuell Kurzarbeit und der AH hat mit der Verlängerung der BV die Kurzarbeit bis Ende diesen Jahres verlängert, wenn ich richtig informiert bin reicht es wenn 10% der Belegschaft 10% Kurzarbeit machen. Die Mitarbeiter*innen im Büro erfüllen diese Vorraussetzungen. Die Abteilungen in der Produktion sind bis auf einzelne Ausnahmen fast komplett aus der Kurzarbeit raus.
1) Zählt die Kurzarbeit trotzdem für das gesamte Unternehmen obwohl nur im Büro Kurzarbeit gemacht wird?
2) Wie ist das mit Auftrags spitzen? Wenn eine Abteilung aufgrund von Auftrags spitzen Überstunden machen muss verlängert sich die Kurzarbeit doch für die Zeit in der Überstunden gemacht worden sind? Also zb 1-3 Monate zusätzlich im neuen Jahr?
3) Der AG bezahlt aktuell kein Überstunden Bonus für die geleisteten Überstunden aus mit dem Argument das sie dann aus der Kurzarbeit fallen würden und möchten das Geld nachträglich ausbezahlen wenn wir nicht mehr in der Kurzarbeit sind. P.s. Wir haben die Mitarbeiter angehalten keine Überstunden zu leisten bis der Überstunden Bonus ausgezahlt worden ist.
Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich und bedanken mich jetzt schon mal für die Antworten.