Wenn der Kollege 4 Minusstunden ausgleichen will, dann muss er 14 Überstunden machen
Und wenn er nur 6 Überstunden im nächsten Monat macht, dann hat er wieder 4 Minusstunden.
Hier kann ich dir nicht folgen.
Nach meinem Verständnis hat der Kollegen 40 Wochenstunden im Vertrag und bis zu 10 Stunden darüber hinaus sind von vornherein mit dem Gehalt abgegolten. Man geht also davon aus, dass sehr regelmäßig ohnehin Mehrarbeit anfällt.
Es sind aber nicht automatisch 50 Stunden vertraglich vereinbart.
Wenn wir mangels genauerer Informationen die vier Minusstunden mal so akzeptieren, muss der Mann auch nur diese 4 Stunden nacharbeiten. Und wenn der Kollege im kommenden Monat nur 6 Überstunden macht, ist das OK und es entsteht kein (neues) Minus, da sein Pensum nach Vertrag ja eh nur 40 Stunden umfasst und lediglich etwaige Mehrarbeit (Überstunden) bis zu einem Volumen von 10 Stunden pauschal abgegolten werden, also nicht separat verrechnet werden können. Zur Pflicht werden sie dadurch jedoch nicht.
Soweit zu meinem Verständnis dieses Teilaspekts