Freistellung

  • Hallo in die Runde!


    Ich habe einmal Fragen an die freistellten BR Mitglieder unter Euch:


    1. Bei wem müsst Ihr Euren Urlaub genehmigen lassen?

    2. in welchem Zeitraum muss dass passen? Geht Urlaub auch mal spontan innerhalb von 3 Tagen?

    3. Homeoffice, ist das möglich? Denke einmal ja, in wie weit muss das beim AG angemeldet werden? Muss man die Erreichbarkeit dem Ag mittteilen?

    3. BR Arbeit außerhalb der Arbeitszeit, wie geht ihr damit um? Es gib ja auch mal nach Feierabend Anrufe von Kollegen, worum man sich kmemrn muss. Ist das dann private zeit?


    Vom Grunde her weiss ich, dass man keinem Direktionsrecht als Freigestellter (Vollzeit) unterliegt, aber unser AG versucht mal wieder alles, um dieses zu umgehen. und mich zu belehren zu wollen ^^ Daher wäre ich dankbar über Eure Meinung

  • Hallo,


    zu 1.) nach Absprache mit meiner Kollegin (BRV) über unser Personalführungstool bei unserem "Vorgesetzten", aber ohne Begründung

    2.) laut unserer BV, die die Urlaubsplanung für den ganzen Betrieb regelt und da ist auch kurzfristiger Urlaub möglich

    3.) aktuell ja, aber es ist immer einer vor Ort im Büro, ansonsten haben wir das aber mit dem AG abgesprochen und sind trotzdem über die normalen Kanäle erreichbar

    4.) relativ selten bei uns, aber diese Zeit tragen wir als Arbeitszeit nach


    Muss aber dazu sagen, dass wir ein konstruktives Verhältnis zum AG haben und vieles besprechen können ohne großes Theater. ;)

  • Ich bin der selben Meinung wie Nenya. Auch rechtlich dürfte es so richtig sein. Beantragen bei den ursprünglich Vorgesetzten, der allerdings keine Möglichkeit der Ablehnung hat weil Betriebsrat selbst verwaltet ist. Selbstverwaltung beinhaltet dann auch möglicherweise HO. Und BR Arbeit auch über die Arbeitszeit hinaus kann anfallen und muss angerechnet werden. Der BR entscheidet selbst ob diese Zeit dann abgesetzt werden kann oder ob soviel Arbeit anliegt das es nicht möglich ist und deshalb bezahlt werden muss. Bei der Kurzfristigkeit der Beantragung kommt es auf den Wortlaut einer möglicherweise existierenden BV an. Wenn es starre Fristen gibt ist es so, wenn es aus betrieblichen Gründen möglich ist entscheidet das der BR.

  • Hi,


    zu den Rahmenbedingungen: ich bin freigestellter Stellv. BRV und wir haben auch ein eher konstruktives Verhältnis zum AG


    1. Ich spreche mich mit unserem BRV und unserer freigestellten Kollegin ab und trage es dann in unser Urlaubssystem ein, da ist unser BRV nochmal als mein Vertreter hinterlegt und freigegeben wird es dann vom Leiter HR, wobei dieser Schritt halt nur pro Forma drin is.
    2. Ja ist kein Problem, das ist dem Leiter HR Wurscht und wir sind uns da eigentlich immer einig.
    3. Ja bei allen Freigestellten, wir stimmen uns ebenfalls ab wer, wann drin sein muss. Wir sind immer über Teams/Telefon zu erreichen. Es gibt auch mal Tage wo keiner von uns im Büro ist, das ist aber eher die Seltenheit.
    4. Wandert aufs Stundenkonto und wird entsprechend abgebaut. Wenn ich aber einen Kollegen in meiner Freizeit treffe bzw. jemand meine private Nummer hat und mich anruft, sag ich dem natürlich nicht "Moment warte mal ich muss eben anstempeln". Aber der Kreis derer die meine private Nummer haben ist auch eher überschaubar und es kommt auch extrem selten vor, dass es dann um ein BR Thema geht.
  • Beantragen bei den ursprünglich Vorgesetzten, ..

    Ich muss hier noch anfügen, dass der "Vorgesetzte", denn ich meinte, nicht mein vorheriger Vorgesetzte ist, sondern wir freigestellten BRM in unserer Matrixstruktur einem der Geschäftsführer zugewiesen wurden und die Beantragung auch nur pro forma geschieht. Er weiß, dass wir uns intern absprechen und auch entsprechende Vertretungsrollen aktiviert haben, falls es doch mal zu Überschneidungen kommen sollte, was wir aber versuchen zu vermeiden.

  • Ich bin leider noch meinem vorherigen Vorgesetzten unterstellt und dieser meint immer noch, dass er mir was vorschrieben könnte. Aus diesem Grund auch meine Frage. Auch wenn ich weiss, dass ich auf der sicheren Seite mich bewege, wollte ich einmal hören, wie andere mit diesen Themen umgehen

  • Bei einem konstruktiven Verhältnis ist eine Urlaubs"genehmigung" durch die Geschäftsführung garnicht so dumm, dann weiß die sofort, welches BRM wo erreichbar ist. Kann ja auch eine Sekretärin genehmigen.

    Dem AG aber im Bereich Urlaubsgenehmigung und Homeoffice die Grenzen aufzuzeigen ist ein zweischneidiges Schwert, weil es dich in deinen persönlichen Angelegenheiten trifft, wenn ihr "verliert".

    Soweit ich weiß, geht die Tendenz der Rechtsprechung eher dahin, dass z. B. Homeoffice für freigestellte BRM nicht vorgesehen ist.

    Also richtig Druck erzeugen könnt ihr mit diesen Themen nicht.

  • Hallo Juddel,


    zu 1.: Ich beantrage meinen Urlaub in unserem System. Als verantwortlicher Vorgesetzter ist dort der Geschäftsführer hinterlegt. Früher war es einmal der HR, aber die GF hat dann gemeint, es wäre nicht schlecht, wenn er Bescheid wüßte, wann ich da bin und wann nicht. Dass er den Urlaub genehmigen muss, ist ihm durchaus bewusst, aber da gab es auch noch nie Probleme, weil unser GF durchaus BR-Tätigkeit und persönliches auseinander halten kann.


    zu 2.: Bei spontanem Urlaub kommt es darauf an. Auch bei uns ist der Urlaub in einer BV geregelt, die auch für den BR gilt. Wir verplanen ca 60 % des Urlaubs am Jahresanfang. Kurzfristig kann Urlaub genommen werden, wenn keine betrieblichen Gründe dagegen stehen. Beim BR käme hier nur in Frage, dass mitten in der Verhandlungsphase einem Großteil der Verhandlungsgruppe einfällt, dass er Urlaub haben möchte oder ähnliches. hier gab es aber nie Probleme.

    Solltet ihr keine Vereinbarung zur Urlaubsplanung haben, gilt die normale Rechtssprechung zur Urlaubnahme und auch der normale Ablauf im Betrieb. Die sagt aus, dass prinzipiell der Urlaub nach den Wünschen des AN gewährt werden muss. Nur betriebliche Gründe können dem entgegenstehen und es ist eine Interessenabwägung durchzuführen. Der AG tut sich bei einem freigestellten Betriebsrat allerdings schwer, betriebliche Gründe heranzuführen, warum das freigestellte BRM nicht in den Urlaub kann. Wenn es bei euch üblich ist, dass Urlaub nur mit einer gewissen Vorlaufzeit genehmigt werden kann, dann gilt das generell auch für euch. Das müsst ihr dann mit einer BV ändern. (Aber dann für alle)


    zu 3.: Beim Homeoffice bin ich mir nicht ganz sicher. Als alleiniger Freigestellter tendiere ich eher zu "Nein", da das freigestellte BRM Hauptansprechpartner für AN und AG ist und dadurch vor Ort sein sollte. Nicht alles kann man am Telefon regeln. Bei mehreren Freigestellten sollte Homeoffice möglich sein, da gewährleistet werden kann, dass immer jemand vor Ort erreichbar ist.


    zu 4.: Bei uns geht das relativ unspektakulär. Die Zeit wird nachgemeldet und gutgeschrieben. Nach Rechtssprechung müsste er das aber nicht unbedingt tun. Denn nur erforderliche BR-Tätigkeit muss auch gutgeschrieben werden (§37 III BetrVG). Wenn ich also nach meiner eigentlichen Arbeitszeit noch ein Protokoll schreibe, muss das der AG nicht vergüten, da ich das auch während meiner Arbeitszeit erledigen kann. Bei Anrufen durch Kollegen in der Freizeit könnte eine Zeitgutschrift rechtens sein. Wobei in der Regel Anrufe durch Kollegen nicht lange dauern, und ich das garnicht melde.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • 1. als Freigestellter in der Personalabteilung / die anderen bei ihrem direkten Vorgesetzten

    2. als Freigestellter gem Urlaubsplan-BR / die anderen gem. Urlaubsabsprache in der Abteilung

    3. als Freigestellter HO in Absprache mit den BRM, damit immer Ansprechpartner vor Ort sind. / die anderen gem Abt. Regelung

    4. private Tel haben nur 2 BR-Kollegen und die GL, weil die AN sich immer an einen BRM vor-Ort wenden können oder jeden per e-mail anschreiben können.

    So wichtige dienstliche Angelegenheiten gibt es nicht, das man die nicht am nächsten Arbeitstag bearbeiten kann.

    Wenn es tatsächlich vorkommen sollte, das nach Feierabend ein BRM BR-Arbeit macht ohne vorherige Absprache und Klärung mit der PL/GL ob BR-Tätigkeit außerhalb der normalen AZ als Arbeitszeit genehmigt wird, ist das bei uns keine Arbeitszeit.

    Grund: das wäre eine Bevorzugung aufgrund der BR-Tätigkeit gegenüber den anderen AN und damit unzulässig

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • 1. Gar nicht. Ich bespreche mich mit meinem Stellvertreter und informiere den Betriebsleiter wann ich im Urlaub bin.

    2. siehe 1.

    (natürlich plane ich zu 1. meinen Urlaub frühzeitig und berücksichtige zu 2. Termine und betriebliche Belange).

    3. Homeoffice wäre möglich, ist für mich aber keine Option. Das würde ich nicht mal für mehr Geld machen wollen. Wenn man es denn aber machen will, muss man selbstverständlich dem AG die Erreichbarkeit mitteilen.

    4. Normalerweise verweise ich freundlich auf meine Sprechzeiten, das Gespräch ist nach 20 Sekunden beendet und wird am nächsten Tag fortgesetzt. Wenns aber doch mal länger dauert, dann komme ich einfach mal etwas später, oder gehe früher. Was meine tägliche Arbeitszeit angeht unterliege ich quasi der vollständigen Selbstverwaltung. Solange ich meine Termine einhalte und über gravierende Änderungen informiere, kann ich im Prinzip kommen und gehen wann ich will. (Habe z.B. während der Schließung der Kindergärten mein Kind nicht in die Notbetreuung gegeben, sondern Vormittags selbst betreut und bin dann von 12 - 20 arbeiten gegangen. Vorher kurz besprochen, war kein Problem).

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

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