Moinsen,
Was haltet Ihr von dieser BV Urlaub?
Präambel
Ziel dieser Betriebsvereinbarung ist eine gerecht und transparente Urlaubsgewährung im Betrieb. Der Erholungsurlaub ist dem einzelnen Mitarbeiter unter Beachtung der gesetzlichen, tarifvertraglichen und gegebenenfalls einzelvertraglichen Bestimmungen sowie unter Abwägung der betrieblichen Interessen und der Interessen des Mitarbeiters zu gewähren.
Durch diese Betriebsvereinbarung soll eine möglichst frühzeitige Planung des individuellen Urlaubs ermöglicht und hierdurch einen ordnungsgemäßeren Betriebsablauf durch die Vorgesetzten gewährleistet werden.
Um personellen Engpässen während der Urlaubszeit vorzubeugen und den Mitarbeitern ihren Familienurlaub bzw. Erholungsurlaub zu ermöglichen.
§ 1 Geltungsbereich
1. Die Regelungen dieser Betriebsvereinbarung gelten grundsätzlich für alle Arbeitnehmer des Betriebs XXX
2. Die Regelungen dieser Betriebsvereinbarung gelten nicht:
a) für Organ Mitglieder der Arbeitgeberin im Sinne von § 5 Abs.2 Nr.1 BetrVG,
b) für leitende Angestellte im Sinne von § 5 Abs.3 BetrVG,
c) für freie Mitarbeiter,
d) für Fremdfirmenarbeitnehmer, d.h. für Arbeitnehmer von Unternehmen, die Aufträge der Arbeitgeberin erfüllen und dazu ihre Arbeitnehmer im Betrieb einsetzen.
e) Leiharbeiter
§ 2 Die Jahresurlaubsplanung
Die Urlaubsplanung für das folgende Kalenderjahr soll bis zum 31.12. des Vorjahres aushängen.
Die Arbeitnehmer beantragen hierzu bis spätestens zum 15.11. des Vorjahres ihren Urlaub für das Folgejahr. Hierbei kann der gesamte Urlaubsanspruch schon beantragt werden. Wenn die Arbeitnehmer dies nicht wünschen, kann eine Urlaubswoche aufgespart und dann im laufenden Kalenderjahr beantragt werden.
Der Urlaub soll zusammenhängend genommen werden ein Urlaubsteil mind. 3 Wochen auf Antrag.
Der Urlaubsanspruch erfolgt durch Abgeben des als Anlage 1 beiliegenden ausgefüllten Formular „Erfassung und Korrektur von An-/Abwesenheitszeiten“ im Intranet durch den Arbeitnehmer beim jeweiligen Abteilungsleiter bzw. während dessen Abwesenheit bei seinem Vertreter. Der Arbeitnehmer erhält auf Wunsch beim Abgeben eine Kopie des Antrags mit Eingangsbestätigung.
Der Abteilungsleiter prüft die Urlaubsanträge unverzüglich. Ist absehbar, dass nicht allen Wünschen der Arbeitnehmer antragsgemäß entsprochen werden kann, so teilt er dies unverzüglich dem Betriebsrat mit. Die Betriebsparteien beraten sodann die Urlaubsplanung auf der Basis der beantragten Urlaubswünsche mit dem ernsthaften Ziel der Einigung. Der Urlaubsplan soll bis zum 31.12. des Kalenderjahres den Arbeitnehmern durch Aushang bekannt gegeben werden.
Kommt der Urlaubsplan bis zum 31.12. des Jahres nicht zustande, so ist den Arbeitnehmern unverzüglich mitzuteilen, dass die Urlaubsplanung verspätet erfolgen wird. Die Urlaubsplanung ist in diesem Fall spätestens bis zum 01.04. des Urlaubsjahres bekannt zu geben.
Kommt der Urlaubsplan mangels einer Einigung zwischen Betriebsrat und Abteilungsleiter bis zum 01.04. des Jahres nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle über die Urlaubsplanung. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung der Betriebsparteien über den Urlaubsanspruch.
Mit der Bekanntgabe des Urlaubsplans ist dieser verbindlich.
Der Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr gewährt und angetreten werden. Der Urlaub erlischt am 31.03. des Folgejahres, sofern er nicht vorher vergeblich schriftlich geltend gemacht wurde.
Die Wartezeit für den erstmaligen vollen Urlaubsanspruch beträgt sechs Monate. Ein anteiliger Urlaubanspruch entsteht bereits vor Ablauf dieser sechs Monate.
Zeiten der Erkrankung während des Urlaubs werden, soweit durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesen, nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet. Der Urlaub verlängert sich im Falle von Krankheit während des Urlaubs nicht automatisch um die Krankheitstage.
§ 4 Konfliktlösung
Es kann Arbeitnehmern mit schulpflichtigen Kindern anteiliger Urlaub gewährt werden mit dem Ziel, dass alle Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern einen Anteil ihres Urlaubs während der Schulferien erhalten. Kann einem Arbeitnehmer mit schulpflichtigen Kindern während der Schulferien kein Urlaub gewährt werden, hat der Urlaubswunsch dieses Arbeitnehmers im folgenden Kalenderjahr Vorrang.
Sofern Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen Urlaub während einer bestimmten Jahreszeit beantragen, soll dem im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten entsprochen werden.
Können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht über die zeitliche Lage des Urlaubs einigen, ist zunächst der Betriebsrat hinzuzuziehen. Kommt auch nach Hinzuziehung des Betriebsrats keine Einigung zustande, entscheidet die Einigungsstelle.
§ 5 Schlussbestimmungen
Sollten Bestimmungen dieser Betriebsvereinbarung oder eine künftig in sie aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Betriebsvereinbarung nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass diese Betriebsvereinbarung eine Regelungslücke enthält. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Betriebsparteien gewollt haben oder sie bei Abschluss dieser Rahmenbetriebsvereinbarung oder bei späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punktbedacht hätten. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dieser Betriebsvereinbarung vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit beruht; es soll dann ein, dem gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit als vereinbart gelten.
§ 6 Inkrafttreten/Kündigung
Die Betriebsvereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft und kann schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Jahressende, erstmals zum 31.12.2022 gekündigt werden.
Sie wirkt nach, bis sie durch eine neue Betriebsvereinbarung ersetzt wird.
Während der Laufzeit dieser Betriebsvereinbarung werden keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen.
Wenn es etwas zu ändern bzw. zu verbessern gibt bitte bitte gebt mir bescheid.
Natürlich auch, wenn etwas falsch ist.