BV Urlaub Vorschlag von uns an AG

  • Ich kenne MA, die gleichzeitg beim BR wegen Überlastung gequengelt haben und beim AG, ob sie den Urlaub ausbezahlt haben können. Dafür emfinde ich "Exemplare" noch als sehr beschönigenden Ausdruck... ;)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Ich sehe das nicht nur als Problem des Arbeitgebers an.


    Wenn ich solche Kandidaten hab, die mit ihrem Urlaub bis auf den letzten Drücker warten, habe ich dann das Problem, dass die verbleibenden Kolleginnen und Kollegen mit ihrer Arbeit nicht mehr hinterherkommen.


    Von daher habe ich für diese Kollegen auch nur relativ wenig Verständnis und als Betriebsrat versuche ich schon, solche Auswüchse zu verhindern.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Ach Schwede, warst Du wieder heimlich an der Kiste in der wir die plakativen Allgemeinplätze weggeschlossen haben? 8o

    Eine klare und stringente Urlaubsregelung ist doch im Interesse aller Beteiligten und wenn diese dazu führt, dass der Urlaub (wie im BUrlG vorgesehen) auch im laufenden Jahr genommen wird, ist das doch zu begrüßen.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • §§Reiter wo liest Du denn im Bundesurlaubsgesetz, dass der Urlaub am 31.3 verfällt wenn......hatten Ende des Jahres noch über 10 Tage und nahmen die mit ins neue, weil aus dienstplantechnischen Gründen kein Urlaub möglich war Zitat Lilex.....in diesem Fall ist doch ein Übertrag bis zum 31.3 möglich. Warum soll ich als BR dann eine strengere Regelung begrüßen?


    Und bei Mitarbeitern die nach Dienstplan arbeiten sollte man öfters mal vorsichtig sein als AG....da könnte schnell mal die gewünschte Flexibilität, die oft das ganze Jahr erwartet wird, von den Exemplaren verschwinden ;)

  • Warum soll ich als BR dann eine strengere Regelung begrüßen?

    Weil diese dem AG die Ausrede "aus dienstplantechnischen Gründen kein Urlaub möglich" sehr viel schwerer macht. Wie ich ja schon geschrieben (und verlinkt) habe, darf der AG den Urlaub ja gar nicht verfallen lassen (auch nicht zum 31.03.), wenn er dem MA nicht die Möglichkeit gegeben hat diesen auch zu nehmen.

    D.h. wenn der AG das so will, muss er dafür sorgen, dass auch alle ihren Urlaub im laufenden Jahr nehmen können.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Wir haben die Regelung noch.

    heißt was?

    ist das mittels einer BV geregelt oder einfach immer so gehandhabt worden?

    Wenn mittels BV dann kann der Chef das nicht einfach ändern und wenn es ohne BV immer so gehandhabt wurde, dann könnte daraus eine Art "betriebliche Übung " geworden sein. Unabhängig davon müsste der Chef wahrscheinlich sowieso den BR in die Entscheidung einbinden, weil es um ein "betriebliche Ordnung" geht.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Wenn in der Firma ein vom Standard abweichendes Kalenderjahr festgelegt ist, würde ich halt am 1.4. wegen Neujahr daheim bleiben und dem Chef am 2.4. ein frohes neues Jahr wünschen. 8o

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)