Anhörung

  • Hallo!

    Ich möchte einmal folgerndes von Euch wissen:


    Es gab im März eine Anhörung für eine geringfüge Beschäftigung befristet bis 30.04.21.

    Heute am 05.05. bekommen wir für diese Person eine weitere Anhörung für die Verlängerung bis zum 31.05.21


    Wäre das nicht jetzt eine Festeinstellung? Da der Termin 30.04. ohne Anhörung überschritten wurde?


    Es geht hier zwar nur um einen Minijob, aber auch hier sollte die ersetzliche Regelung eingehalten werden oder?

  • Für die Festanstellung und das Vertragsverhältnis selbst ist die Anhörung des BR irrelevant. Ihr entscheidet nur, ob der MA im Betrieb beschäftigt werden darf. Worauf es jetzt für den MA ankommt, ist, was im Vertrag steht. Hat er/sie gestern und vorgestern gearbeitet, obwohl der Vertrag abgelaufen ist? Dann ist das jetzt eine Festanstellung. War im Vertrag wirklich die Befristung bis zum 30.04. festgehalten? Es kann ja auch sein, dass es bei eurer Anhörung einen "Fehler" gab.

    Wenn er/sie noch nicht wieder gearbeitet hat, dann kann ein neuer Vertrag abgeschlossen werden (bestenfalls, nachdem ihr zugestimmt habt), der wäre dann aber wieder befristet. Sind das jeweils Befristungen ohne Grund?

  • Hallo Juddel,


    ihr als BR könnt in diesem Fall nur im Rahmen des §99 BetrVG agieren, ihr könntet der Einstellung bzw. Verlängerung wiedersprechen weil diese möglicherweise gegen ein Gesetz verstossen würde, allerdings hätte der MA dann keinen Job mehr. Unabhängig von Eurer Entscheidung als BR muss der MA wenn er dies möchte einen unbefristeten Vertrag selbst einfordern/einklagen.

    Was auch möglich wäre dass der Vertrag mit dem MA schon verlängert wurde und nur die Anhörung beim BR verspätete erfolgt.

    Wenn ihr aber für euch sagt mit den vorliegenden Informationen können wir das nicht entscheiden, dann fordert diese Informationen beim AG nach mit dem Hinweis dass die Antwortfrist erst mit vorliegen der benötigten Informationen beginnt.


    Viele Grüße

    Bernd

  • wir bekommen die Verträge nicht zur Sicht und in den Anhörung wird so etwas nicht erwähnt bzgl. Befristung mit oder ohne Grund

    Hallo,


    Arbeitsverträge kriegen wir auch nicht, aber ob eine Einstellung oder Versetzung o.ä. befristet ist oder nicht und wenn ja, aus welchem Grund, gehört m.E. zu den umfassenden Informationen, die der AG vorzulegen hat; und die bekommen wir auch. Wie soll ein BR sein Mitbestimmungsrecht und seine Pflichten ordentlich ausüben, wenn ihm relevante Informationen fehlen?


    MfG

    Scheeks

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Verballhornung (als bewusst falsch!): "Rode mol mit Rosenkohl"

    Wie heißt dieser Bayer, der alles mit o spricht? Eiwanger oder so? Gäbe es den nicht, würde ich den Ulk versehentlich als sächsisch titulieren :D

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

  • Und unabhängig von dem Arbeitsverhältnis für die Kollegin, dürft ihr eurem AG auch mal sagen, dass in dem Fall die Vorlage auch nach § 100 BetrVG, nämlich die vorläufige Beschäftigung hätte erfolgen müssen.