Hallo!
Ich möchte einmal folgerndes von Euch wissen:
Es gab im März eine Anhörung für eine geringfüge Beschäftigung befristet bis 30.04.21.
Heute am 05.05. bekommen wir für diese Person eine weitere Anhörung für die Verlängerung bis zum 31.05.21
Wäre das nicht jetzt eine Festeinstellung? Da der Termin 30.04. ohne Anhörung überschritten wurde?
Es geht hier zwar nur um einen Minijob, aber auch hier sollte die ersetzliche Regelung eingehalten werden oder?