Hallo zusammen,
wir erneuern zur Zeit unsere BV zum Thema Betriebliches Eingliederungsmanagment (BEM), da sich vor kurzem die Gesetze geändert haben.
Im groben steht sie schon, ich habe aber noch zwei Punkte die mir wichtig erscheinen:
1) Qualifizierung der Mitglieder
Da das Gesundheitsmanagment ein sehr wichtiges Thema ist, wäre es mir wichtig, den Punkt "Qualifizierung" mit rein zu nehmen. Sprich, jedes Mitglied des BEM-Teams sollte sich regelmäßig in diesem Bereich schulen lassen damit es immer qualifizierte Arbeit abliefern kann.
Wäre das möglich, so einen Punkt in die BV mit aufzunehmen? Kann man sogar mit Paragraphen dieses Vorhaben untermauern?
2) Information Krankenstatistik
Dieser Paragraph soll die Information an den BR regeln. Quasi als Präventiv Information, damit der BR vorab schon sehen kann, in welchen Abteilungen der Krankenstand besonders hoch ist usw. und bei welchen MA in nächster Zeit ein BEM anstehen könnte. Lässt dich sowas auch trotz der DSGVO regeln? Der BR ist ja nicht zwangsläufig bei einem BEM dabei, wenn es der MA nicht wünscht.
Vielen Dank schon einmal