Hallo zusammen.
Uns als BR beschäftigt vermehrt die Frage inwieweit der Kunde für den wir Arbeiten uns das Ein-und Abstepeln unserer Arbeitszeit verbieten darf/kann.
Wir Arbeiten direkt in der Halle unseres Kunden und haben dort auch eigene Elektronische Zeiterfassungsterminals.
Vor Corona war dies nie ein Problem das wir entsprechend dort an den Terminals stempeln.
Seit Ende letzten Jahres allerdings wurde durch unseren AG angordnet das wir dort nun nicht mehr Stempeln dürfen weil der Kunde eben auf Grund von Corona eine Ansamlung von größeren Personengruppen vermeiden wollte. Dies hatte der Kunde entsprechend auch für seine eigenen Mitarbeiter angeordnet.
Nun ist es aber Mittlerrweile so das die Mitarbeiter des Kunden seit längerem wieder an ihren eigenen Zeiterfassungsterminals sich Ein und Ausstepeln dürfen.
Wir selbst allerdings dürfen unsere Terminals nicht weiter benutzen weil der Kunde es eben nicht will.
Mir ist bewusst das der Kunde natürlich Hausrecht hat aber dennoch finde ich seine Agumentation nicht wirklich haltbar wenn seine eigenen Leute Steplen können.
Wir haben dadurch einen sehr hohen Arbeitsaufwand weil wir für jeden einzelnen Mitarbeiter von uns die Arbeitzeiten in Papierform festhalten müssen.
Gruß
Hafenkasper