Ablehnung/Ignorieren einer Bewerbung

  • Hallo zusammen,


    es gibt das Thema in einer ähnlichen Form bereits im Bereich SBV, da es sich in diesem Fall aber nicht um eine:n Bewerber:in mit einer SB handelt, habe ich ein neues Thema aufgemacht.


    Es geht darum, dass sich in unserem Betrieb eine ehemalige Kollegin beworben hat, die bis vor einen halben Jahr noch bei uns gearbeitet hat und sich zum damaligen Zeitpunkt umorientieren wollte. Nun möchte sie wieder zurück. Sie hat sich bereits auf einige Stunden einer ausgeschriebenen Stelle beworben, die sich in einem anderen Bereich des Betriebs befindet. Die fachlichen Qualifikationen erfüllt sie. Der AG hat auf die Bewerbung bis dato noch nicht reagiert bzw. zieht er in Erwägung die Bewerbung "aus persönlichen Gründen" abzulehnen, da der Abschied vor einigen Monaten nicht so glücklich gelaufen sei und er nun (persönliche/zwischenmenschliche) Vorbehalte gegen die Ex-Mitarbeitende hat.


    Reichen diese Vorbehalte des AGs aus, um eine Bewerbung abzulehnen, und wenn ja, müssen diese eure Meinung nach begründet werden?

    Vielen Dank für Eure Antworten!

  • Hallo JoBR,


    prinzipiell entscheidet der Arbeitgeber selbst, mit wem er welche Arbeit erledigen möchte. Dies gilt auch bei Einstellungen.


    Die einzige Möglichkeit, wie ihr als BR wirksam aktiv werden könnt ist, wenn ihr eine Anhörung zur Besetzung der freien Stelle bekommt.


    Dann könntet ihr, falls ihr einen der Zustimmungsverweigerungsgründe findet, den Arbeitgeber dazu zwingen, vor Besetzung der Stelle mit seinem Wunschkandidaten, erst einmal vor das Arbeitsgericht zu gehen. Allerdings wird es wahrscheinlich relativ schwierig werden, einen Grund nach §99 II BetrVG zu finden, der den Arbeitgeber an einer Einstellung hindert.


    Eine weitere Möglichkeit, aber bei Weitem nicht so effektiv wäre, dass ihr auf den AG zugeht und mit ihm redet, dass die Kollegin doch damals ihre Arbeit gut gemacht hat und dass er das Thema Abgang nicht so stark bewerten sollte. Er spart sich ja die Einarbeitung und das onbording für die Kollegin, das wäre ja auch ein Vorteil für den AG.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Das sehe ich wie Markus. Mit Verlassen der Firma, ist die ehemalige Kollegen (de jure) eine ganz gewöhnliche Externe. Und ich sehe keinen Grund, auf welcher Grundlage der BR hier eine "Extrawurst" braten könnte. Wenn es nicht gelingt den AG argumentativ zu überzeugen, könnt ihr zwar stänkern (und damit euer Verhältnis zum AG belasten), aber wirklich eine Handhabe sehe ich hier nicht.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Man kann zwar mit einer passenden Begründung die Einstellung eines neuen MA verhindern, aber was nützt das dem MA den der AG nicht einstellen will?

    Soweit ich das korrekt sehe, kann man als BR den AG nicht "effektiv" Zwingen jemanden bestimmten einzustellen, wenn der AG diesen grundsätzlich ablehnt.

    Im Zweifel erklärt der AG dann, das sich die Situation geändert hat oder er ein alternatives Konzept anstrebt und deshalb erstmal gar keine Einstellung erfolgt.


    Und dann passiert erstmal nix, außer Diskussionen zwischen AG und BR bis ein Kompromiss gefunden ist, mit dem beide leben können, was aber in dem o.g. MA auch nicht helfen wird, weil der beim Kompromiss nicht vorkommt.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


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  • Hallo,


    die einzige wirkliche Möglichkeit das der BR hier etwas bewegen kann ist wenn es Auswahlrichtlinien nach §95 BetrVG gibt in denen verankert ist das ehemalige MA bevorzugt wieder eingestellt werden müssen.

    Was in den allerwenigsten Fällen so sein wird, von daher hat der BR hier wenig Möglichkeiten auf den AG einzuwirken um einen bestimmten MA einzustellen.


    Und je nachdem wie der Abgang damals war muss sich auch ein BR fragen ob diese Person geeignet ist wieder MA des Betriebs zu werden.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Warum sollte ich als Arbeitgeber eine Mitarbeiterin einstellen wenn ich persönliche Vorbehalte gegen sie habe? Hier hat der BR keine Möglichkeiten wenn er dies möchte muss er selber einen Betrieb aufmachen! :)

  • Hallo,


    wir hatten auch schon oft den Fall, dass Mitarbeiter, die gekündigt haben, plötzlich krank wurden und bis Ende nicht mehr gearbeitet haben. Den Gipfel schoss eine Mitarbeiterin ab, die am Freitag Ihren Schreibtisch komplett ausgeräumt hat sowie Ihre Daten (Mails) auf dem Computer gelöscht hat und am Montag plötzlich für 2 Wochen (bis zum Ausscheiden) krank war.


    Durch das Löschen der Daten ist eine außerorderentliche Kündigung entstanden...


    Meine Meinung ist: Ich arbeite bis zum Ausscheiden. Ich werde ja auch bis dahin bezahlt.


    Wenn jetzt der Chef gegen so eine (oder ähnliche) Mitarbeiterin ist, kann ich das gut verstehen und man kann hier eigentlich nichts machen (Unterstützen? nein Danke).

  • Eine weitere (wenn auch unwahrscheinliche) Möglichkeit für den BR hier Druck zu machen, wäre wenn es keine anderen Bewerber für diese Stelle gibt.

    So nach dem Motto: Wenn Du die Stelle unbesetzt lässt, weil Du Vorbehalte gegen die einzige Bewerberin hast, genehmigen wir keinerlei Überstunden um das zu kompensieren. Es kann nicht sein, dass hier jeder mehr arbeiten soll, obwohl es jemanden gäbe der sogar schon eingearbeitet ist.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser