Hallo Zusammen,
eine Kollegin ist per Ende April 2021 ausgeschieden, die Stelle, auf welcher sie tätig war, war unbefristet.
Aus der Stellenausschreibungen unseres Unternehmens kann ich nicht entnehmen, dass die Stelle jetzt nur befristet besetzt werden soll.
Heute erhalten wir von der Personalabteilung eine Anhörung: der neue Mitarbeiter soll für 1 Jahr befristet eingestellt werden.
Auf meine Rückfrage nach dem Sachgrund für die Befristung teilt mir die Referentin in der Personalabteilung lapidar mit: "der Fachbereich wertet die Befristung als verlängerte Probezeit (explizit Bewerber ohne Branchenerfahrung)."
ich habe mir das Profil des Bewerbers angeschaut: dieser hat rund 13 Jahre Berufserfahrung im kaufmännischen Bereich (andere Branche als unser Unternehmen), ist aber jünger als 52 Jahre.
Können wir als Betriebsrat / Personalausschuss die befristete Einstellung ablehnen?
§ 14 TzBfG führt einige Gründe auf - hier finde ich mich mit meinem Fall jedoch nicht wieder.
Viele Grüße aus Köln
Jacqueline