20 Stunden Woche, von 4 auf 3 Tage im Wechsel

  • Hallo ich habe eine Frage zur Urlaubsberechnung.


    Wir wollen die 20 Stunden jetzt statt 4x5 pro Woche, wechseln auf 3x7 und 4x5 im Wechsel und einmal im Monat 4x5. Wie ändert sich nun der Urlaubsanspruch, da ich im laufenden Jahr noch keinen Urlaub genommen habe. Angestellt seit Ende 2019.


    "1. Der Werkstudent hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von derzeit

    20 Arbeitstagen im Kalenderjahr — ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche. Der Arbeitgeber

    gewährt zusätzlich einen vertraglichen Urlaub von weiteren 5 Arbeitstagen.

    2. Bei einer durchschnittlichen Vier-Tage-Woche besteht ein anteiliger Urlaubsanspruch von

    20 Arbeitstagen im Kalenderjahr."

  • Wie ändert sich nun der Urlaubsanspruch,

    gar nicht, bleibt wie es ist.


    der gesetzliche Mindesturlaub sagt aus: 4 Wochen


    die Woche mit 3x7 Stunden wird mit 3 Tagen Urlaub angesetzt und die Woche mit 4x5 Stunden wird mit 4 Tagen angesetzt.


    Wenn man immer Wochenweise Urlaub nimmt dürfte das weniger aufwendig sein, als wenn man auch tageweise Urlaub nehmen kann.


    Wenn ihr das im Wechel macht, dann kommt für mich dabei raus 2x 3 Tage plus 2x 4 Tage = 14 Tage im Jahr.


    das wird aber kompliziert zu regeln, weil man natürlich alle 14 Urlaubstage in eine 3-Tage oder 4-Tage Woche legen könnte und somit ggf. den gesetzlichen Mindesurlaub unterschreitet oder mehr als 4-Wochen-Urlaub hat (zweites wäre für den AN jetzt nicht so schlimm)


    plus die 5 Tage extraurlaub noch dazu (das fällt aber aus der ersten regelung raus)

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    2 Mal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • Das einfachste ist bei 25 Tage Anspruch zu bleiben und jeden Tag der Woche Urlaub beantragen zu müssen. Bedeutet der Anspruch auf 5 Wochen Urlaub bleibt nachvollziehbar wie auch immer die Arbeitszeit auf die Wochentage aufgeteilt werden.

    Nur Bauchgefühl weiss nicht ob das zu einfach für Deutschland ist und gegen irgendwelche Gesetze Verstößt.

  • Das sinnvollste wäre es einfach den Urlaubsanspruch entsprechend umzurechnen. Nur Wochenweise Urlaub nehmen ist einfach nicht praktikabel, schließlich wollen sich die MA auch mal nur einzelne Tage Urlaub nehmen (für private Termine, Freizeitaktivitäten, Familienfeiern o.ä.).

    Das ist auch gar nicht schwer. Man braucht dazu nur die durchschnittliche Anzahl an Tagen, die inner halb des Anspruchszeitraums (das Jahr in dem der Urlaubsanspruch entsteht) pro Woche gearbeitet werden.

    Auch das ist in Eurem Fall einfach, abwechselnd 3 und 4 Tage, macht im Schnitt 3,5 Tage pro Woche.

    Also bei 25 Tagen Urlaub (20 gesetzlich + 5 arbeits- oder tarifvertraglich), nehme ich die 25 Urlaubstage und teile sie durch die 5 Tage (der 5-Tage-Woche auf der der Urlaubsanspruch basiert) = macht 5 und multipliziere die mit den 3,5 Tagen (die bei Euch dann im Schnitt wöchentlich gearbeitet werden) und komme so auf 17,5 Urlaubstage. Üblicherweise werden Bruchteile von Urlaubstagen gerundet, dafür müsste es dann aber irgendwo eine Regelung geben. (In unserem Fall ist das im Tarifvertrag geregelt und in diesem Fall wären es 18 Tage, da ab einem halben Urlaubstag aufgerundet wird, darunter wir abgerundet).

    Den Urlaubsanspruch korrekt umzurechnen ist jedenfalls nicht schwer. Es ist immer die Anzahl der Urlaubstage geteilt durch 5 und das Ergebnis multipliziert mit der Anzahl der Tage die durchschnittlich pro Woche gearbeitet werden.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Es war uneindeutig von im Wechsel 3x7 und 4x5 und einmal im Monat 4x5 die Rede. Möglicherweise ist auch 3 mal hintereinander 3x7 und danach 1 mal 4x5 gemeint gewesen oder sonstein Modell. Deshalb schwierig zu Berechnen und auch noch aufzurunden.

  • Den Urlaubsanspruch korrekt umzurechnen ist jedenfalls nicht schwer. Es ist immer die Anzahl der Urlaubstage geteilt durch 5 und das Ergebnis multipliziert mit der Anzahl der Tage die durchschnittlich pro Woche gearbeitet werden.

    Das trifft es in diesem Fall aber nicht ganz. So manch ein AN könnte dann auf den Gedanken kommen, immer an den Tagen der 3 Tage Woche Urlaub zu nehmen. Da bekommt er mehr Stunden für den Urlaubstag.

    Das wird dann dem AG nicht gefallen.

  • Das trifft es in diesem Fall aber nicht ganz. So manch ein AN könnte dann auf den Gedanken kommen, immer an den Tagen der 3 Tage Woche Urlaub zu nehmen. Da bekommt er mehr Stunden für den Urlaubstag.

    Das wird dann dem AG nicht gefallen.

    Das spielt aber überhaupt keine Rolle. Urlaub ist in Tagen zu gewähren und die Anzahl der Arbeitsstunden an diesen Tagen ist dem BUrlG egal. Wenn dem AG das nicht recht ist, soll er alle Schichten gleich lang lassen.

    Es ist absolut üblich, dass in vielen Büros Mo - Do etwas länger gearbeitet und Freitags früh Feierabend gemacht wird. Deshalb ist aber der Freitag kein halber Urlaubstag und Mo - Do sind keine 1,irgendwas Urlaubstage.

    Die tägliche Arbeitszeit hat keinen Einfluss auf den Urlaubsanspruch, nur die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage.

    Es war uneindeutig von im Wechsel 3x7 und 4x5 und einmal im Monat 4x5 die Rede. Möglicherweise ist auch 3 mal hintereinander 3x7 und danach 1 mal 4x5 gemeint gewesen oder sonstein Modell. Deshalb schwierig zu Berechnen und auch noch aufzurunden.

    Was ist daran schwer? Egal wie die Abfolge aussieht, es gibt irgendeine Systematik und wenn man die kennt kann man einfach einen Durchschnitt ausrechnen. Dafür muss man wirklich kein Mathematiker sein.

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    Hanlons Rasiermesser

    Einmal editiert, zuletzt von Paragraphenreiter ()

  • Also bei 25 Tagen Urlaub (20 gesetzlich + 5 arbeits- oder tarifvertraglich), nehme ich die 25 Urlaubstage und teile sie durch die 5 Tage (der 5-Tage-Woche auf der der Urlaubsanspruch basiert)

    das ist so nicht korrekt, weil der AG zusätzlich zum gesetzlichen Urlaub 5 Tage gewährt.

    laut Angabe des Erstellers sind diese nicht anteilig auf die Wochentage zu berechnen.

    "1. Der Werkstudent hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von derzeit

    20 Arbeitstagen im Kalenderjahr — ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche. Der Arbeitgeber

    gewährt zusätzlich einen vertraglichen Urlaub von weiteren 5 Arbeitstagen.

    demnach müssen die Zusatztage nicht umgerechnet werden, daher komme ich auf 14 Tage nach gesetzlicher Regelung plus 5 Tage gem AV-Regelung, also insgesamt 19 Tage.


    Ich gehe davon aus, dass die Angaben der tatsächlichen Formulierung im AV entsprechen.

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    2 Mal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • @Randolf: Da hast Du vollkommen Recht! Wenn der AG vertraglich 5 Tage gewährt, ohne die Regelung das dieser auch umgerechnet werden muss, dann sind es runde 19 Tage.

    (Da hab ich nicht aufgepasst, so aus Gewohnheit :D bei uns muss alles recht kompliziert umgerechnet werden. Wir haben alles zischen 3,9 und 5,33 Tage-Woche und alle Urlaube (Erholungsurlaub, Zusatzurlaub für Nachtarbeit und Zusatzurlaub für Schwerbehinderte) müssen erst einzeln umgerechnet (und gerundet) und erst anschließend addiert werden.)

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    Hanlons Rasiermesser

    Einmal editiert, zuletzt von Paragraphenreiter ()

  • 2. Bei einer durchschnittlichen Vier-Tage-Woche besteht ein anteiliger Urlaubsanspruch von

    20 Arbeitstagen im Kalenderjahr."

    das macht übrigens gar keinen Sinn, weil das dem

    1. Der Werkstudent hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von derzeit

    20 Arbeitstagen im Kalenderjahr — ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche.

    widerspricht, das wären nämlich 16 Tage und zusammen mit


    Der Arbeitgeber

    gewährt zusätzlich einen vertraglichen Urlaub von weiteren 5 Arbeitstagen.

    ergibt das 21 Tage.


    ich würde mal eine Wette darauf abschliessen, der AG meinte es so wie Paragraphenreiter es interpretiert hatte, hat es aber falsch formuliert unter 1.)


    oder es wurde durch Arbeiter555 falsch widergegeben.

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    Einmal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • Hallo,


    es gibt Wege, diese flexiblen Systeme für beide Seiten sowohl bei Urlaub als auch Entgeltfortzahlung transparent zu regeln:


    1. Der Urlaub wird in Kalendertagen berechnet

    2. Der Urlaub wird in Werktagen gerechnet

    3. Es werden anteilig zur Arbeitsverpflichtung Arbeitstage festgelegt und danach die Urlaubstage berechnet. Im Wege von "Dienstverschiebung" können dann diese Tage durchaus flexibel angesetzt werden.


    Diese Rechenwege sind problemlos möglich, wenn der AG eine transparente und nachvollziehbare Berechnung will. In vielen Fällen dienen aber derart flexible Systeme auch dazu, AN bei der Berechnung von Urlaub und LFZ gnadenlos zu besch...

  • Alternativ könnte man den Urlaubsanspruch (25 Tage) umrechnen in Stunden und dann zwar tageweise nehmen, aber stundenweise abziehen. So wird das bei uns (obwohl immer von einem langweiligen 8-Stunden Arbeitstag ausgegangen wird) gemacht. Dann würde man bei einem Urlaubstag an einem 7-Stunden Tag genau diese sieben Stunden nehmen und an einem 5-Stunden Tag nur die fünf Stunden. Die tageweise Umrechnung ist schwierig, weil ich bestimmt nicht für einen 5-Stunden Tag 6,irgendwas Stunden Urlaub nehmen würde. Dann mache ich gerade tageweise meinen Urlaub nur in den Wochen mit langen Tagen, da komme ich nebenbei mit drei Tagen aus.

    In Unternehmen mit kurzem Freitag ist es (so kenne ich es zumindest) so, dass Mo-Do Überstunden gemacht werden, die dann am kurzen Freitag abgezogen werden. Nimmt man nun Mo-Do Urlaub, baut man keine Überstunden auf und nimmt man am Freitag Urlaub, baut man keine Überstunden ab.

  • Alternativ könnte man den Urlaubsanspruch (25 Tage) umrechnen in Stunden und dann zwar tageweise nehmen, aber stundenweise abziehen. So wird das bei uns (obwohl immer von einem langweiligen 8-Stunden Arbeitstag ausgegangen wird) gemacht. Dann würde man bei einem Urlaubstag an einem 7-Stunden Tag genau diese sieben Stunden nehmen und an einem 5-Stunden Tag nur die fünf Stunden.

    So dachte ich kann man es einfach machen. Aber frage mich ob es rechtlich ok ist.


    Wir wollen die 20 Stunden jetzt statt 4x5 pro Woche, wechseln auf 3x7 und 4x5 im Wechsel und einmal im Monat 4x5.

    es sollte "...einmal im Monat 3x5" heißen, wegen der anfallenden Überstunden...

    Einmal editiert, zuletzt von Arbeiter555 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Arbeiter555 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Am zielführendsten wird es vermutlich sein, wenn man hier sauber die Urlaubstage von der Vergütung trennt.


    Gem. § 11 BUrlG ist die Vergütung ja abhängig vom durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor Antritt des Urlaubs. Daraus folgt: die Anzahl der Urlaubstage richtet sich nach den Verhältnis Individueller Arbeitszeit/Vollzeit *. Die Vergütung nach der tatsächlichen Arbeit in den letzten 13 Wochen.


    Damit ist klar: ein Urlaubstag ändert exakt nichts an einem evtl. vorhandenen Stundenkonto (weder positiv noch negativ), aber lohntechnisch werden sie entsprechend vergütet.


    Theoretisch könnte man hier auch ein Durchschnittslohn anhand der üblichen Arbeitszeit ausrechnen (und würde vermutlich auf das gleiche, mindestens aber ähnliche Ergebnis kommen), entspräche aber nicht dem Wortlaut des Gesetzes.


    (Als Student, lang, lang ist her, habe ich in einem Restaurant gejobbt. Da war es üblich, dass die Anzahl der Urlaubstage überhaupt nicht modifziert wurde, aber die Bezahlung sehr genau ermittelt wurde. D.h. theoretisch konnte ich also 24 Tage Urlaub nehmen und damit (bei einer Schicht pro Woche im Restaurant) ganze 24 Wochen fehlen, in dem ich immer nur genau für den einen Tag Urlaub genommen habe. Als Student war das natürlich klasse, weil es uns die notwendige zeitliche Flexibilität gab, auch mal eine ganzes Semester zu fehlen. Wollte man aber das gleiche Geld bekommen, musste man auch 5 Tage Urlaub für eine Woche nehmen, weil die 1 Schicht auf die 5 Tage verteilt wurde, d.h. man für einen Urlaubstag genau den Durchschnittsverdienst bekam (= 1/5 Schicht))



    * Üblicherweise erfolgt die Umrechnung ja anhand von Anzahl der Arbeitstag pro Woche / übliche Arbeitstage pro Woche. Die Berechnung funktioniert aber sinnvoll eigentlich nur bei gleichmäßiger Verteilung. Bei solchen Wechselmodellen erscheint es mir sinnvoller den Anspruch entweder gar nicht umzurechnen und nur über das durchschnittliche Entgelt zu gehen (voller Urlaubsanspruch, aber nur bei 5 Tagen Urlaub auch das gleiche Geld wie sonst auch für eine Woche (hier müssten also 20 Stunden bei rumkommen)), oder eben auch den Urlaubsanspruch als Durchschnitt zu ermitteln. Gleichwohl die Vergütung immer beim Durchschnitt zu belassen. Wenn sich also über das Jahr errechnet, dass der Kollege 3,8 Tage (ich habe es nicht nachgerechnet) in der Woche arbeitet, dann bekommt er eben auch 3,8/5 Anteile des Jahresurlaubes, muss aber 3,8 Urlaubstage nehmen (das stimmt so natürlich nicht, weil die Anzahl der Urlaubstage ja noch gerundet werden muss!) um auf den durchschnittlichen Wochenverdienst zu kommen. Sprich, nimmt er in einer Woche nur 3 Tage erhält er weniger Entgelt. Nimmt er 4 bekommt er etwas mehr.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!