Hallo ich habe eine Frage zur Urlaubsberechnung.
Wir wollen die 20 Stunden jetzt statt 4x5 pro Woche, wechseln auf 3x7 und 4x5 im Wechsel und einmal im Monat 4x5. Wie ändert sich nun der Urlaubsanspruch, da ich im laufenden Jahr noch keinen Urlaub genommen habe. Angestellt seit Ende 2019.
"1. Der Werkstudent hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von derzeit
20 Arbeitstagen im Kalenderjahr — ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche. Der Arbeitgeber
gewährt zusätzlich einen vertraglichen Urlaub von weiteren 5 Arbeitstagen.
2. Bei einer durchschnittlichen Vier-Tage-Woche besteht ein anteiliger Urlaubsanspruch von
20 Arbeitstagen im Kalenderjahr."