Hallo liebes Team der ifb,
ich habe da eine Frage zur Betriebsratssitzung als SBV, hat die SBV ein Vetorecht oder sowas ähnliches
bei einer Entscheidung des Betriebsrates?
Viele sonnige Grüße aus dem Norden,
Dirk
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Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
Hallo liebes Team der ifb,
ich habe da eine Frage zur Betriebsratssitzung als SBV, hat die SBV ein Vetorecht oder sowas ähnliches
bei einer Entscheidung des Betriebsrates?
Viele sonnige Grüße aus dem Norden,
Dirk
Hallo,
es gibt ein Recht auf "Aufschub", nämlich die Aussetzung ggü. BR oder AG in § 178 Abs. 2 und 4 SGB IX:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__178.html
Allerdings sollte eine Aussetzung ggü. dem BR nur in absoluten Ausnahmefällen in Erwägung gezogen werden, da dieses Instrument idR nicht besonders hilfreich ist und viel destruktive atmosphärische Störungen verursachen kann.
Allerdings sollte eine Aussetzung ggü. dem BR nur in absoluten Ausnahmefällen in Erwägung gezogen werden, da dieses Instrument idR nicht besonders hilfreich ist und viel destruktive atmosphärische Störungen verursachen kann.
Zumindest sollte man das immer vorher mit dem BR besprechen (wenn möglich).
In unserer nächsten Sitzung wird der SBV sein Veto bei mehreren Einstellungen einlegen. Die sind grundsätzlich zwar so in Ordnung, wie sie geplant sind, aber der SBV wurde vom AG (mal wieder) nicht am Einstellungsverfahren beteiligt.
Daher haben wir besprochen, dass er sein Veto einlegt. Zum einen weil keinerlei Gefahr besteht, dass jemand nicht eingestellt wird (dafür gibt es viele Gründe, die ich hier jetzt nicht detailliert aufzählen muss) und zum anderen, weil der AG jetzt mal lernen muss, dass wir auch eine SBV haben. (SBV ist bei uns relativ neu und der AG etwas "verpeilt", Beteiligung des BR funktioniert in der Regel gut, aber da hat er auch ein paar Jahre und "Tritte" gebraucht um das richtig zu verinnerlichen ).
Zumindest sollte man das immer vorher mit dem BR besprechen (wenn möglich)
wobei ich das "(wenn möglich)" gar blöd finde.
ich weiß was Du meinst, aber BR und SBV, so zumindest meine idealistische Vorstellung, arbeiten zusammen. Daher wenn die SBV in der Sitzung etwas gegen einen Beschluss hat, dann wird dieser vertagt oder gar nicht gefasst. zumindest aber werden die Argumente der SBV sehr wichtig genommen.
Leider habe ich aber auch schon von Gremien gehört in denen BR und SBV eher gegeneinander arbeiten, das ist dann eher zum Wohle des AG und nicht mehr zum Wohle der Wähler.
BR und SBV, so zumindest meine idealistische Vorstellung, arbeiten zusammen. Daher wenn die SBV in der Sitzung etwas gegen einen Beschluss hat, dann wird dieser vertagt oder gar nicht gefasst. zumindest aber werden die Argumente der SBV sehr wichtig genommen.
Vollkommen richtig. In der Regel handhaben wir das auch so. In diesem Fall geht es einfach darum, dass der AG mal spüren soll, dass der SBV auch was zu melden hat.
Hallo Paragraphenreiter,
ob es bei einer Einstellung mit dem Aussetzten funktioniert den AG zu erziehen, möchte ich mal in frage stellen, da es im §178 Abs. 4 SGB IX heist "... Durch die Aussetzung wird eine Frist nicht verlängert ..." von daher währt ihr nach meiner Meinung beim Fristablauf und damit einhergehend bei der indirekten Zustimmung. Ggf. würde ein Widerspruch Eurerseits wegen Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben (Einbindung SBV) mehr bewirken.
Viele Grüße
Bernd
Bernd: Grundsätzlich hast Du damit natürlich Recht. Ich muss hier ergänzen, dass wir hier weder verhärtete Fronten, noch einen grundsätzlich uneinsichtigen AG haben. Nur einen Schussel, der mit dem Kopf nicht bei der Sache ist. Es geht tatsächlich nur darum, sozusagen als Weckruf, ein bisschen seine ganze Zeitplanung durcheinander zu wirbeln.
Paragraphenreiter wenn das als Weckruf bei Eurem AG funktioniert, dann macht es, bei unserem würde es wohl eher nicht funktionieren