Gleichstellung für Personen, die weniger als 18 Stunden wöchentlich beschäftigt sind

  • Liebe SBVler

    in einer Fortbildung wurde auch in den Unterlagen geschrieben " eine Gleichstellung gilt nicht für Personen, die weniger als 18 Stunden wöchentlich beschäftigt sind.

    Wo steht die im Gesetz?

    Bedeutet dies, dass diese Personen damit keinen Anspruch durch die Vertretung der SBV haben und auch keinen besonderen Schutz gegenüber dem Vorgesetzten.

  • Die Definition des Arbeitsplatzes für den SGB IX findet sich im §156 SGB IX. Und in (3) §156 SGB IX finden sich die 18 Stunden.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)