Hallo liebes Forum,
aktuell haben wir ein webbasiertes Ticketsystem im Unternehmen im Einsatz, welches genutzt wird um z.B. IT-Fehler, etc. aufzunehmen. Das von einem Fachbereich erstellte Ticket wird dazu einer entsprechenden Person in der IT zugewiesen. Sollte diese das Problem nicht allein lösen können oder gibt es ggf. noch weitere Personen, die bei der Lösung beteiligt sind, wird es zu anderen Personen weitergleitet. Während der gesamten Bearbeitungszeit steht der Bearbeiter bzgl. Tests, Rückfragen mit den Ticketerstellter in Kontakt. Zum weiteren werden die Anpassungen, Lösungen, etc. stets im Ticket vom Bearbeiter dokumentiert. Ist der Fehler dann schlussendlich gelöst, wird das Ticket auf gelöst gesetzt und der Ersteller per Mail über den Abschluss seines Tickets informiert.
Jetzt ist es geplant, dass der Ticketsteller (nach Abschluss) in einem neuen Feld, seine Zufriedenheit in Form einer Bewertung abgeben kann. Sofern das Ticket nur von einer Person bearbeitet wurde, besteht an dieser Stelle aus Sicht des BR die Möglichkeit einer Leistungskontrolle. Sofern es die Berechtigungen zu lassen, können zudem sämtliche Tickets auch durch andere Mitarbeiter eingesehen werden, sodass hier auch eine gegenseitige Leistungskontrolle stattfinden könnte. Frage in das Forum, wie wird eine derartige abschließende Bewertung im Kontext der Mitbestimmung /Leistungskontrolle gesehen?
Danke und Gruß