gilt auch hier der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz wenn Nicht-Streikende Mitarbeiter am Tag des Streiks (nicht Ganztägig, nur 6 Stunden) eine Essenmarke erhalten, die am Streik Teilnehmenden davon jedoch ausgeschlossen werden?
Darf der Arbeitgeber diese Unterscheidung vornehmen?