Kompromittierende Infos über neuen AN + Informationsfluss

  • Hallo Bananenbrot,


    ihr solltet als Gremium aus diesem Fall lernen und ggf. euch selbst Richtlinien erarbeiten wie ihr zukünftig mit solchen Sachen umgehen wollt.

    Aus meiner Sicht hätte das erst im Gremium besprochen werden sollen + ggf. Befragung des betroffenen MA durch den BR

    und dann erst die eventuell weiteren Schritte planen (AG informieren etc.)


    In diesem Fall ist es nicht ganz einfach da es sich um Informationen handelt die ihr im Normalfall zumindest aus dieser Quelle nicht erhalten hättet.

    Und ich denke der BR ist durchaus in der Pflicht solchen Gerüchten/Informationen zumindest wenn er sie als glaubwürdig einstuft nachzugehen, gerade um den betroffenen MA zu schützen, gerade wenn die Information falsch ist oder auch um die restlichen Mitarbeiter zu schützen, die wenn es zu einem entsprechenden Vorfall kommt im schlimmsten Fall ihren Job verlieren können weil der Betrieb schließen muss.


    Und ein Ergebnis kann auch sein dass der betroffene MA ("Rolf") gewisse Themen nicht bearbeitet, um ihn nicht in Versuchung zu führen und er sein Potential in den anderen Themen voll einbringen kann.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Moin Bernd,

    Hallo Bananenbrot,


    ihr solltet als Gremium aus diesem Fall lernen und ggf. euch selbst Richtlinien erarbeiten wie ihr zukünftig mit solchen Sachen umgehen wollt.

    Aus meiner Sicht hätte das erst im Gremium besprochen werden sollen + ggf. Befragung des betroffenen MA durch den BR

    und dann erst die eventuell weiteren Schritte planen (AG informieren etc.)

    Hier bin ich ganz bei Dir. Der BR in der Gesamtheit hat leider erst ein paar Tage später davon erfahren, was die beiden da vollbracht haben.


    Und ich denke der BR ist durchaus in der Pflicht solchen Gerüchten/Informationen zumindest wenn er sie als glaubwürdig einstuft nachzugehen, gerade um den betroffenen MA zu schützen, gerade wenn die Information falsch ist oder auch um die restlichen Mitarbeiter zu schützen, die wenn es zu einem entsprechenden Vorfall kommt im schlimmsten Fall ihren Job verlieren können weil der Betrieb schließen muss.

    Die Argumentation allerdings ist ja zumindest weitläufig verwandt mit der "aber was wäre denn, wenn was passiert"-These von Isabella und finde ich als solche schwierig, gerade, wenn man noch seine Phantasie spielen lässt und sie zur Abwendung einer womöglich für den gesamten Betrieb existenzgefährdenden Katastrophe erhebt.

    Abgesehen davon, dass man sich bestimmt allerhand ausmalen kann, ist es ja so, dass diese Informationen über Rolf ganz klar rechtswidrig geflossen sind. Das Gesetz kennt Ausnahmen von der Schweigepflicht in bezug auf Straftaten, da geht es aber um konkret geplante Taten ganz anderen Kalibers (ein Beispiel: Geiselnahme) und nicht um "booooah, also ob der da die Kasse machen sollte?!"

  • ich denke der BR ist durchaus in der Pflicht solchen Gerüchten/Informationen ... nachzugehen

    Sorry, aber damit kann ich mich so gar nicht anfreunden. Wenn ich das richtig verstanden habe, hatte der AG sogar ein Führungszeugnis vorliegen. Sprich, es ist an ihm sich Gedanken über die Konsequenzen einer Einstellung zu machen.


    Ich bin mir noch nicht einmal sicher, ob der BR solch einer Information überhaupt nachgehen dürfte (weil es schlicht nicht seine Aufgabe ist, und ich diese Art von "BR-Arbeit" eher nicht als notwendig erachten würde), aber eine Pflicht verneine ich aufs Schärfste! Woher sollte die kommen?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Moritz,


    das Stichwort hier ist glaubwürdig

    Sorry, aber damit kann ich mich so gar nicht anfreunden. Wenn ich das richtig verstanden habe, hatte der AG sogar ein Führungszeugnis vorliegen. Sprich, es ist an ihm sich Gedanken über die Konsequenzen einer Einstellung zu machen.

    und ich bin durchaus der Meinung dass dies zuerst zwischen dem betroffenen MA und dem BR laufen sollte und zwar nach dem Motto "uns wurde Sache XY zugetragen, ist da was dran" Wenn der AG in diesem Fall das schon wusste bzw. einen Hinweis hatte den er aber für unwichtig hielt ist das eine Sache, wenn aber Informationen dem BR zugeleitet wurden auch wenn wie in diesem Fall illegal, sollte der BR nach meiner Meinung zuerst mit dem betroffenen MA reden bevor er, wie in diesem Fall, die Informationen weitergibt, wenn er nach dem Gespräch überhaupt noch einen Grund sieht hier etwas unternehmen zu müssen.


    aber eine Pflicht verneine ich aufs Schärfste! Woher sollte die kommen?

    das Wort Pflicht ist vielleicht etwas zu hart ausgedrückt meinerseits, aber wenn Gerüchte/Informationen im Umlauf sind die einem MA potenziell schaden könnten, so würde ich mir als MA schon wünschen, dass der BR zumindest mich darüber informiert bzw. mit mir darüber spricht, wenn dieser Kenntnis darüber erlangt.

    Und in diesem Fall wurden ja Gesetze verletzt von daher könnte ich mir hier durchaus vorstellen, dass der BR nach §80 Abs. 1 Punkt 1 BetrVG tätig wird auch wenn es hier erst einmal nur einen einzigen MA betrifft und nicht das Kollektiv.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Wie kommt ein einzelnes BR Mitglied überhaupt auf den Gedanken, ohne Beauftragung/Beschluss Infos an die GF weiterzugeben?

    Hm... vielleicht weil er auch als BRM nicht zum Borg mutiert sondern weiterhin Mensch und Kollege bleibt? Es ihm also jederzeit unbenommen bleibt mit jedem im Betrieb zu reden, den er für richtig hält?


    Eine Beauftragung oder einen Beschluss braucht es genau dann, wenn der BR hier amtlich aktiv wird oder werden will. Nur weil die agierenden Personen zufällig BRM sind, verlieren sie nicht ihr eigenständiges Denken und Handeln. Oder?


    Und davon, dass hier der BR (als Gremium) in irgendeiner Art und Weise involviert war, davon war doch nirgends die Rede, bzw. genau darum ging es, in welcher Art und Weise (wenn überhaupt) sich der BR hier aufstellt.

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  • weil er auch als BRM nicht zum Borg mutiert

    Wir sind der Betriebsrat, sie werden assimiliert, ihre Kenntnisse in Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht werden den unseren hinzugefügt. Widerstand ist zwecklos! :D:D

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser