Erreichbarkeit Betriebsrat

  • Hallo zusammen!


    Mal wieder denkt unsere HR, sie ist der Gott auf Erden :) (Spass)


    Ich bin Vollfreigestellt und bin von Montag bis Donnerstag von 7 bis 15/16 Uhr und Freitags bis 12 Uhr im BR Büro zu erreichen

    Was bisher auch immer gut geklappt hat


    Nun gab es einen "Vorfall", dass unsere HR´ler außerhalb dieser Zeiten, genau genommen Abends um 18 Uhr ein BR Mitglied aus der Fertigung gesucht hat, um Unterlagen an den BR zu überreichen


    In unserer Geschäftsordnung haben wir geregelt, dass die Vorsitzende oder Stellvertretung nur Unterlagen empfangen dürfen


    Nun möchte aber unserer HR, das wir von Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr erreichbar sind

    Wir mögen ihr dann immer Montag mitteilen, wer außerhalb dieser Zeit empfangsberechtigt ist.


    Da wir 3-Schichtbetrieb haben, ist es natürlich schwierig, hier jemanden außerhalb dieser Zeit freizustellen


    Wie habt ihr so etwas bei Euch geregelt?


    Viele Dank im voraus für die Anregungen

  • Empfangsberechtigt sind BRV undStellv BRV während ihrer Anwesenheitszeiten im Betrieb. Die Anwesenheitszeiten sind bekannt und somit gibt es da auch kein Problem.

    Außerhalb dieser Zeiten wird dann eine e-mail geschrieben: wir haben was zu klären, bitte im HR melden.

    Da geht man am nächsten Arbeitstag zum HR und klärt das.

    Was ist so wichtig, das es nicht 1 AT warten kann und in der Nachtschicht oder nach Dienstschluss übergeben werden muss?

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Ich würde da in der Geschäftsordnung Anwesenheitszeiten aka "Öffnungszeiten" des Betriebsrates in der Geschäftsordnung festlegen und diese dem Arbeitgeber (HR) mitteilen. Und das muss nicht von 7:00 bis 16:00 sein sondern vielleicht auch nur 10:00 bis 15:00 Montag - Donnerstag und Freitag von 10:00 bis 12:00.


    Wenn ihr am Freitag halt nur bis 12:00 im Betriebsrat erreichbar seit dann ist das erst mal so.
    Was man noch Regeln könnte wäre wer nach dem Vorsitztenden und Stellvertreter in der Empfangsberechtigungskette im Vertretungsfall berechtigt sind. Allerdings nur so die Kette von Oben durchlaufen werden muss damit der Betriebsrat Ansprechpartner gefunden werden muss von HR.

    Weil HR muss klar sein und verstanden haben das sie eben nicht um 23:59 mit einer außerordenlichen Kündigung das Betriebsratsmitglied in der Fertigung beglücken können.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Was ist so wichtig,


    oh da gibt es sicherlich einiges

    insbesondere wenn eine Frist gewahrt werden muss - z.B. bei Kündigngsanhörungen


    Ansonsten hast du völlig recht.

    Gerade bei freigestellten BRV sind die "Bürozeiten" die in der Geschäftsordnung stehen die "Zugangszeiten"


    Kannst den HR'ler ja mal fragen, ob es zur Fristwahrung demnächst auch genügt wenn irgendein BRM (der zufällig Nachtschicht hat - den Widerspruch um 23:50 bei der HR unter der Tür durchschiebt.

  • Was ist so wichtig, das es nicht 1 AT warten kann und in der Nachtschicht oder nach Dienstschluss übergeben werden muss?

    Das habe ich mich auch gerade gefragt.



    Wie habt ihr so etwas bei Euch geregelt?

    Bei uns läuft die Kommunikation üblicherweise komplett per E-Mail. Insofern haben wir das Problem so eigentlich gar nicht. Aber sollte es um papierhafte Unterlagen gehen, haben wir für so etwas ein Postfach. (Das auch nur der BR öffnen kann.) Sprich, im Zweifelsfall können Unterlagen also "rund um die Uhr" zugestellt werden.


    Zustellung bedeutet doch im Juristendeutsch nur: in den Hoheitsbereich des Empfängers gebracht. Dafür würde ein simpler Briefkasten reichen. Geklärt werden muss allenfalls noch, bis wann das Eingangsdatum noch als gleichtägig gilt, und ab wann eben nicht mehr. (Was bei 3-Schichtbetrieb vermutlich anders zu beurteilen wäre, als in einem reinen Bürojob.)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • oh da gibt es sicherlich einiges

    insbesondere wenn eine Frist gewahrt werden muss - z.B. bei Kündigngsanhörungen

    aus Sicht des HR vielleicht, aber sicher werden die sich mit dem Thema schon länger beschäftigt haben, weil Kündigungen meiner Erfahrung nach gut vorbereitet werden.

    Wenn die dann am letzten Tag des Monates um 20:00 Uhr erst mit der Anhörung fertig sind, haben die halt einen falschen Schwerpunkt im HR gelegt.


    Wir reden nicht von langwierigen Verzögerungen hier, es geht um eine Verzögerung von nach Ende des AT bis zum nächsten AT, das sind selten mehr als 16 Stunden max ein WE.


    Und wenn es wirklich mal auf den "letzten Drücker" sein muss, dann kann HR das auch ankündigen, dafür gibt es Telefon und e-mail, das wußten die ja schon während der normalen AZ das da noch was kommt.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Nur mal so als Beispiel - (weil bei uns genau so vorgekommen.


    MA angefangen am 01.01 - Ende Probezeit: 30.06. - d.h. dem MA MUSS am 30.06. die Kündigung zugestellt werden.

    hieße die Anhörung an den muss dem BR am 23.06. zugestellt werden - damit wenn der BR die Wochenfrist verstreichen läßt

    der AG die Kündigung noch irgendwie zustellen kann.


    Bei uns kam die auch mal einen Tag zu spät an und der AG konnte den MA nicht mehr "einfach" innerhalb der Probezeit kündigen.


    Und ja unsere HR ist ein echter "Schnachverein"

  • Kannst den HR'ler ja mal fragen, ob es zur Fristwahrung demnächst auch genügt wenn irgendein BRM (der zufällig Nachtschicht hat - den Widerspruch um 23:50 bei der HR unter der Tür durchschiebt.

    Und das dann im Büro des gerade im Langzeiturlaub befindlichen beliebig ausgewählten HR Mitarbeiters. :)

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Das Problem verstehen wir ja selbst nicht

    Wir haben Bürozeiten von 8 bis 15 Uhr. Bin aber immer länger im Büro. Die Erreichbarkeit ist, nach meiner Meinung nach gut geregelt.

    Was so wichtig war? Einstelllungen :) Warum dies nicht bis zum nächsten Tag hätte warten können, erschließt sich uns leider nicht :)

    ich denke mal, dass es hier wieder Mals nur um eine Macht Spielchen handelt. "Ich zeige euch mal wo es lang geht" "Hier habt da zu sein wenn ich es will" Meine Gedanken dazu :)

  • Jein

    MA angefangen am 01.01 - Ende Probezeit: 30.06. - d.h. dem MA MUSS am 30.06. die Kündigung zugestellt werden.

    hieße die Anhörung an den muss dem BR am 23.06. zugestellt werden - damit wenn der BR die Wochenfrist verstreichen läßt

    der AG die Kündigung noch irgendwie zustellen kann.


    Bei uns kam die auch mal einen Tag zu spät an und der AG konnte den MA nicht mehr "einfach" innerhalb der Probezeit kündigen.

    der AG kann doch trotzdem kündigen, das ist ja nicht abhängig von der Anhörung.

    Solange der MA nicht klagt, hat der AG kein Problem damit, wenn der MA klagt dann hat der AG sehr wahrscheinlich schlechte Karten.


    Als BR möchtest Du jetzt dem AG dabei helfen, in solchen Situationen gerichtssicherer zu kündigen?


    Als BR würde ich gerade aus dem genannten Grund die Zeiten nicht ausweiten, der AG soll bei Kündigungen selbst zusehen das er rechtskonform bleibt.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • In unserer Geschäftsordnung haben wir geregelt, dass die Vorsitzende oder Stellvertretung nur Unterlagen empfangen dürfen

    Das ist schon mal gut, das sieht das BetrVG nämlich auch so (§ 26 Abs. 2). Ein "normales" BRM kann höchstens "Postbote" spielen, aber als beim BR eingegangen gilt etwas erst, wenn es der BRV (oder im Falle seiner Verhinderung der Stellv.) entgegengenommen hat. D.h. die HR kann Freitags Nachmittags jedem BRM geben was sie will, als beim BR eingegangen gilt es erst am Montag morgen wenn der BRV (od. Stellv.) wieder da ist. Also gegebenen Falls beginnen dann auch irgendwelche Fristen erst am Montag zu laufen.

    Nun möchte aber unserer HR, das wir von Montag bis Freitag 8 bis 17 Uhr erreichbar sind

    Wollen dürfen sie das, aber mehr nicht. Natürlich solltest Du Dich als freigestellter BRV im Großen und Ganzen nach den Geschäftszeiten der Geschäftsleitung richten, aber für mein Verständnis tust Du das ja.

    Grundsätzlich gilt:

    Freigestellte Betriebsratsmitlgieder haben die Verpflichtung während ihrer arbeitsvertraglichen Arbeitszeit im Betrieb anwesend zu sein. Kommt der Betriebsrats dieser Verpflichtung nicht nach, kann dies zu Abzügen vom Arbeitsentgelt führen ( BAG, 10.7.2013, 7 ABR 22/12).

    ...und ich gehe jetzt mal nicht davon aus, dass Deine vertragliche Arbeitszeit eine 42,5 Stundenwoche mit einer täglichen Überschreitung der Höchstarbeitszeit von 8h vorsieht.

    So und wenn Du Feierabend hast, hast Du Feierabend und bist dem Gesetz nach nicht verhindert. Damit ist Dein Stellv. streng genommen gar nicht berechtigt für den BR etwas entgegen zu nehmen (§ 26 BetrVG regelt eindeutig: bei Verhinderung und Abwesenheit außerhalb der Arbeitszeit ist keine Verhinderung!).

    D.h. wenn die HR etwas vom BR will, hat sie sich nach den Geschäftszeiten des BRV zu richten und nicht anders herum.

    Der BR arbeitet grundsätzlich weisungsfrei und ganz sicher hat die HR nicht dem BRV seine Geschäftszeiten vorzuschreiben!

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Der BR arbeitet grundsätzlich weisungsfrei und ganz sicher hat die HR nicht dem BRV seine Geschäftszeiten vorzuschreiben!

    denkt unsere HR, sie ist der Gott auf Erden

    Zwei Welten prallen aufeinander...


    Wobei der Knackpunkt tatsächlich hier liegt:

    Freigestellte Betriebsratsmitglieder haben die Verpflichtung während ihrer arbeitsvertraglichen Arbeitszeit im Betrieb anwesend zu sein.

    Wenn also vor der Freistellung, der AN eine Arbeitszeit von 0800 - 1700 hatte, weil die alle haben, kann er als Freigestellter nicht einfach sagen, das gilt für mich nicht mehr. (Ist aber mehr so eine grundsätzliche Anmerkung. Irgendwas sagt mir, dass das hier keine Rolle spielt)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • wir haben Gleitzeit, dass heisst von Montag bis Donnerstag müssen wir von 8:30 Uhr bis 14:45 Uhr anwesend sein, Freitag dementsprechend bis 11:15 Uhr Und dem werde ich in der Freistellung total gerecht. Es gab bisher auch keine Probleme. Nun das letzte Mal, wie vorher beschrieben, Abgabe in der Fertigung bei einem BR`ler um 18 Uhr

    Und das haben wir, berechtigterweise, anmontiert.

    Auch wenn es um Einstellungen geht, wo wir genügend Zeit haben, für die Entscheidung

  • Irgendwas sagt mir, dass das hier keine Rolle spielt

    Mir auch ^^

    vermutlich die Tatsache, dass solche Arbeitszeiten nur unter bestimmten Bedingungen zulässig sind.

    9h und 30 Min Pause täglich heißt ja, dass man sowohl täglich, als auch im Durchschnitt, die Höchstarbeitszeit überschreitet.

    Eine verlängerte Arbeitszeit (§ 7 ArbZG) halte ich für unwahrscheinlich.

    Tägl. 1h Pause statt 30 Min könnte ich mir noch vorstellen...

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Abgabe in der Fertigung bei einem BR`ler um 18 Uhr

    Und das haben wir, berechtigterweise, anmontiert.

    Dann schnappt Euch Euren Akkuschrauber und montiert der HR mal das hier:

    Ein "normales" BRM kann höchstens "Postbote" spielen, aber als beim BR eingegangen gilt etwas erst, wenn es der BRV (oder im Falle seiner Verhinderung der Stellv.) entgegengenommen hat.

    und das hier:

    wenn Du Feierabend hast, hast Du Feierabend und bist dem Gesetz nach nicht verhindert. Damit ist Dein Stellv. streng genommen gar nicht berechtigt für den BR etwas entgegen zu nehmen (§ 26 BetrVG regelt eindeutig: bei Verhinderung und Abwesenheit außerhalb der Arbeitszeit ist keine Verhinderung!).

    an das Brett vor ihrem Kopf!

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