Vorrang von Präsenssitzungen zu Virtuelle Betriebsratssitzungen (Betriebsrätemodernisierungsgesetz)

  • Hallo Zusammen,


    im neuen Betriebsrätemodernisierungsgesetz steht, dass man zukünftig eine Geschäftsordnung benötigt, damit man virtuelle Betriebsratssitzungen durchführen kann unter dem Vorbehalt, dass die Präsenzsitzungen Vorrang haben müssen.


    Nach meiner Interpretation bedeutet dies, dass in der Regel die Betriebsratssitzungen in einer Präsenzsitzung abzuhalten sind und nur in ausnahmefällen, die in der Geschäftsordnung definiert sein müssen, virteulle Betriebsratssitzungen durchgeführt werden dürfen.


    Wie würdet ihr diesen Paragrafen in einer Geschäftsordnung formulieren?


    Ich tue mir schwer damit alle Ausnahmefälle aufzulisten. Gibt es hier einen allgemeineren Ansatz?

    Ist es ein genereller Grund wegen der Aufsichtspflicht für sein Kind, die Betriebsratssitzung generell nur virtuell durchzuführen, weil sonst Betriebsratsmitglieder nicht an der Sitzung teilnehmen können?


    Danke schon mal für eure Antworten.

  • Hallo Pascal,


    hier unser Ansatz:

    Zitat

    Die Sitzung findet vorrangig in Präsenz statt, kann aber auch in Form einer Video- oder Telefonkonferenz stattfinden, über die Form der Sitzungsdurchführung entscheidet der Einladende unter Berücksichtigung der persönlichen und betrieblichen Belange der Teilnehmer.

    Wenn technisch und organisatorisch möglich kann auch eine Mischform stattfinden, in der ein Teil der BRM sich in Präsenz trifft und einzelne per Video- oder Telefonkonferenz zugeschaltet werden.

    Wenn mindestens ein Viertel der BRM eine reine Präsenzsitzung fordern, muss die Sitzung in Präsenz stattfinden. Die Erklärung zur reinen Präsenzsitzung hat bis drei Arbeitstage vor Sitzungsbeginn zu erfolgen.

    Unabhängig von der Form der Sitzung ist eine Aufzeichnung unzulässig.

    Bei Teilnahme per Video- oder Telefonkonferenz hat der BRM dies in Textform gegenüber dem Einladenden zu bestätigen. Die Bestätigung ist als Anlage dem Sitzungsprotokoll beizufügen.

    Viele Grüße

    Bernd

  • Habt ihr keine Bedenken, wenn immer jemand was persönliches anbringt, dass es dann dem Vorrang widerspricht, weil dann die virtuellen Sitzungen die Regel werden? Für wichtige Dinge würde ich zumindest dann doch immer eine Präsenzsitzung durchführen.

  • wir werden das, so denke ich anders formulieren.

    persönliche und betriebliche Belange haben vor der Pandemie auch nicht zu Videokonferenzen etc. geführt, wieso sollten sie das jetzt?

    bei uns werden 2 Punkte drin stehen: Kurzfristig anzusetzende Sitzungen weil wir verschiedene Betriebsstätten haben und Gesundheitsschutz der BRM (Pandemie, Grippeausbruch im Unternehmen und sowas)

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Habt ihr keine Bedenken, wenn immer jemand was persönliches anbringt, dass es dann dem Vorrang widerspricht

    Wie kommst du darauf?

    Der Einladende entscheidet.

    Oder 1/4 fordern Präsenz dann ist es Präsenz.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Wie kommst du darauf?

    Der Einladende entscheidet.

    Oder 1/4 fordern Präsenz dann ist es Präsenz.

    Wenn der Einladende entscheidet, kann es sein, dass dem Vorrangsgebot nicht nachgekommen wird, weil persönliche Belange im Vordergrund stehen und nicht die Belange des Betriebsrats.

  • Wenn der Einladende entscheidet, kann es sein, dass dem Vorrangsgebot nicht nachgekommen wird, weil persönliche Belange im Vordergrund stehen und nicht die Belange des Betriebsrats.

    Der Einladende ist, ich denke, da sind wir uns einig, der BRV. Und wenn ein Gremium jemand zum BRV wählt, der seine persönlichen Belange in den Vordergrund stellt, dann hat es das Gremium wohl nicht anders verdient...


    Was ich damit sagen will: ein Gremium sollte doch soviel Vertrauen in seinen BRV haben, dass der die Sache auch vernünftig managet. Und sollte sich das als Problem herausstellen, dann bin ich gerne bereit auch eine entsprechende Regelung "fest zu verdrahten". Aber bis dahin sollte ein BR sich nicht mehr knebeln als unbedingt notwendig. (Aber ich weiß, ich kenne viele BRM, die sich nur als Sklaven irgendwelcher Regeln wohl fühlen...)


    Ja, ab dem 01.07. sollen die Präsenzsitzungen Vorrang haben. Finde ich gut. Nur... in unseren Besprechungsraum passt das Gremium gar nicht rein, solange wir die Abstandregeln noch einhalten müssen/sollen. Sprich, wir werden erst dann wieder sinnvoll (komplette) Präsenzveranstaltungen machen können, wenn wir auch diese Regeln überwunden haben. Bis dahin werden wir unsere Sitzungen wohl als "Hybridveranstaltungen" organisieren. Sprich es werden nominell Präsenzveranstaltungen sein, aber es wird nur ein kleiner Teil des Gremiums tatsächlich vor Ort sein. Nach und nach (mit steigendem Impfanteil) werden es wohl mehr werden. Aber wenn wir uns sofort auf die Präsenzveranstaltungen festlegen, sind wir ab sofort arbeitsunfähig. Ich denke, das ist nicht Sinn der Übung, oder?


    Ganz anderes Thema, wo ich mal Eure Meinung zu hören möchte:

    Das Gesetz fordert ja die Bestätigung der Teilnahme in Textform, von den BRM, die per Video- oder Telefonkonferenz teilgenommen haben. Unser Tool aus dem Hause Kleinstweich (ich will hier ja keine unerlaubte Schleichwerbung machen), ist so konfiguriert, dass das System am Ende einer Sitzung dem Organisator ein Protokoll schickt, in dem genau verzeichnet ist, wer sich wann an- oder auch wieder abgemeldet hat. D.h. auch ein Verlassen und zurückkommen ist ordentlich dokumentiert. Reicht das als Textform oder braucht es die "Bestätigung" des einzelnen BRMs? Wie seht Ihr das?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Moritz,

    auch wir haben Online-Sitzungen abgehalten, wobei ich immer das Problem hatte, dass ich während der Sitzungen nicht immer alle BRM im Blick hatte (15er Gremium) und wenn einige ihr Mikro und auch die Kamera deaktivieren, habe ich keine akustische und optische Rückmeldung wer noch mit dem Geist bei der Sitzung ist.

    Daher kehren wir nun zu den Präsenzsitzungen zurück.

    Denn die Software sagt die am Ende der Sitzung nicht, wer auch wirklich mit dem Geist die Sitzung verfolgt hat.

    Das Leben ist Veränderung

    Starte dort, wo du stehst!

    Aber versuche jeden Tag einen neuen Startpunkt zu finden!
    Benutze das, was du hast!

    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • Hallo Moritz,


    der §34 Abs.1 BetrVG schreibt das ja mit der Textform, ich habe den Passus bisher so verstanden dass die Erklärung über die Teilnahme via Video- Telefonkonferenz vorab zu erfolgen hat, wobei du mich mit dem Hinweis auf das Protokoll zum Nachdenken gebracht hast ob es nicht auch ausreichen würde über die Chatfunktion eine kurze Bestätigung bei Eintritt in die Videokonferenz per Chat zu schicken, was bei einer Telefonkonferenz aber nicht ginge, da müsste wohl ein Email herhalten.


    Die Teilnehmerprotokollierung der Videokonferenzsoftware (XXXXX -zensiert ;) ) wäre in meinen Augen wohl eher nicht geeignet.


    wobei das Problem der geistigen Anwesenheit, sich auch bei mancher Präsenzsitzung ergibt :evil: und nicht ein reines Problem der Onlinesitzungen ist.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Denn die Software sagt die am Ende der Sitzung nicht, wer auch wirklich mit dem Geist die Sitzung verfolgt hat.

    Dem will ich nicht mit einer Silbe widersprechen. Aber... wo steht, dass das Voraussetzung dafür ist, dass die Beschlüsse gültig sind? ;):saint:


    Vor Jahren hatte ich einen Kollegen, der öfter mal während der Sitzungen einschlief. Wir haben uns (meistens) köstlich über ihn amüsiert, es aber einfach ignoriert, weil wir wussten, dass er gesundheitlich schwer angeschlagen war. Jahre später, als ich so alt war, wie er damals und einen ähnlichen Gesundheitszustand erreicht hatte, ist es mir auch schon so ergangen...


    Will sagen: dass jemand nicht voll dabei ist, ist kein Problem ob Präsenz oder nicht. Es fällt halt nur mehr auf, dass es (nach meiner Erfahrung in jedem Gremium) immer die gleichen sind, die die Wortbeiträge liefern. Manche schalten ihr Mikro nur extrem selten auf Mute, weil sie immer und jederzeit etwas zu sagen haben, andere hörst Du zweimal während der Sitzung. Einmal "Hallo" wenn sie sich anmelden, einmal "Tschüss" wenn sie wieder gehen... Aber das sind genau die gleichen, von denen du in einer Präsenzsitzung genauso wenig hörst.


    Meine Erfahrung aus dem letzten Jahr: Die Online-Sitzungen sind viel effektiver. Jedenfalls waren die Sitzungen im Schnitt deutlich kürzer! (Und das lag definitiv nicht daran, dass die Kollegen nicht zu Wort gekommen sind, sondern einfach weil der ganze Smalltalk weggefallen ist. (Was auch seine Schattenseiten hat!))


    Damit das bitte richtig rüber kommt: es geht mir gar nicht darum, Präsenzsitzungen zu verteufeln oder gar ganz abzuschaffen. Völlig zu Recht hat der Gesetzgeber hier klar gemacht, dass sie der Standard sein sollen und die Präsenzteilnahmen auch dann notwendig bleibt, wenn die Teilnahme per Videokonferenz möglich ist. Aber wenn der Gesetzgeber uns doch einen Spielraum lässt, warum sich den selber einschränken?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Wir sind auch gerade dran unsere GO zu überarbeiten. Ich hatte das Glück, dass an dem Webinar vom IFB zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz und auch an einem Webinar zum Thema "Erfolgreiche Betriebsratsarbeit – mit Experten im Dialog " mit Prof. Dr. Däubler teilzunehmen und dort wurde natürlich auch das Thema Videositzungen thematisiert.


    Die Empfehlung des teilnehmenden Richters war, es sogar in der GO quantitativ festzuschreiben, wie viele Sitzungen maximal in Hybrid/Vollvideo stattfinden. Das Dümmste was passieren kann ist, dass ein Beschluss vom AG angefechtet wird und sich raus stellt, dass die meisten Sitzungen in Video stattgefunden haben. Ansonsten ist der Ansatz von Bernd sehr passend, wir schreiben noch rein bis wann die BRM sich spätestens rühren müssen, wenn sie Video nicht wollen und das bei Wahlen auf alle Fälle die Sitzung in Präsenz stattfindet.


    Bezüglich der Teilnahme machen wir es so, dass die BRM namentlich am Anfang aufgerufen werden und bestätigen müssen, dass sie da sind, das wird protokolliert und bei jeder Abstimmung wird einzeln abgefragt und zwar nicht auf der Anwesenheitsliste von oben (sprich BRV, Freigestellte etc.) sondern von unten. Damit soll eine Einflussnahme der Sitzungsleitung, bzw. den "Fähnchen" die sich nach dem stärksten Wind drehen, diese Möglichkeit annähernd genommen werden. Ob jetzt ein Protokoll der verwendeten Software ausreichend ist finde ich auch fraglich. Wenn zusätzlich die Teilnahme abgefragt wird kann das ja ein passendes Addon sein. Bei den Webinaren wurde in diese Richtung aber nicht diskutiert.

  • Bei Video-Sitzungen bestätigen wir unsere Teilnahme und das wir allein an der Sitzung teilnehmen ( oder eben mit welchen anderen Mitgliedern) und die Nicht-Öffentlichkeit der Sitzung waren, per Mail.

  • das wir allein an der Sitzung teilnehmen ( oder eben mit welchen anderen Mitgliedern) und die Nicht-Öffentlichkeit der Sitzung waren, per Mail.

    Das ist tatsächlich der Punkt, weshalb ich die Frage überhaupt nur aufwerfe, weil diese Versicherung die Software (ein System) nicht darstellen kann.



    aber heisst es nicht, dass das BRM seine Teilnahme bestätigt und nicht eine Software?

    Das ist zweifelsohne richtig, aber das ist wieder einer der Punkte wo ich mir erlaube mir Gedanken zu machen, was damit erreicht werden soll. Ist ein BRM physisch anwesend, kann es selber auf dem Anwesenheitsprotokoll unterschreiben. Damit ist der Nachweis erbracht, dass er/sie/es teilgenommen hat.


    Dieser Nachweis ist aber auch durch ein systemseitiges Protokoll erbracht. Müller und Meier haben sich mit ihrem Passwort eingeloggt und an der Sitzung teilgenommen. Das ist Fakt. Auch damit wäre der Nachweis erbracht.


    Wichtig oder interessant wird es tatsächlich, wenn mehrere BRM vor einem Bildschirm sitzen, da dann ja nur ein BRM eingeloggt ist. Hier kann das System nicht weiterhelfen, hier braucht es dann ein "Protokoll", wo die Teilnahme bestätigt wird. Es geht nicht anders.


    Die Formulierung "in Textform" bedeutet, soweit ich das im Kopf habe, dass E-Mail reicht, die eigenhändige Unterschrift wie bei "schriftlich" ist nicht mehr erforderlich. Wenn doch aber das System, mich nur in das Protokoll aufnimmt, nachdem ich mich mit meinem Login identifiziert habe, dann habe ich mich, so jedenfalls meine Denke, dem System zu erkennen gegeben, damit es, in meinem Namen, mich mit auf die Liste setzt. Das entstehende Protokoll ist genauso Textform, wie eine E-Mail, nur der Ursprung mag eher automatischer Natur sein. Der einzige Unterschied zur E-Mail ist, dass ich nicht mehr selber formulieren muss.


    Die von xyz22 ins Spiel gebrachte Bestätigung entsprang ja der Formulierung im § 129 BetrVG "wenn sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können." Das ist mittlerweile im § 30 BetrVG "fest verdrahtet", also klares Gesetz. D.h. eine Bestätigung, dass ich mich an die Gesetze halte ist überflüssig, das wird ja ohnehin erwartet.


    Und deshalb meine ich, dass eine persönliche Bestätigung in Textform unterbleiben kann, wenn durch das verwendete System die Teilnahme zuverlässig in Textform protokolliert wird. Die persönliche Bestätigung erfolgt dabei mittelbar durch die Verwendung des individuellen Logins.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • auch wenn das jetzt etwas spät ist, passen meine Gedanken gut zu diesem Thema.

    Bisher haben wir unser Teilnahme online immer per e-mail bestätigen lassen und gesammelt. Wir benutzten Teams.
    In Teams kann man sich aber eine Anwesenheitsliste, also nur die die sich angemeldet haben und nicht die, die evtl. noch dabei sitzen, runterladen. Dann bräuchte man nur noch eine Teilnahmebestätigung per mail von denen, die dabei saßen.

    Geht das so durch?

  • Hallo Engelbert,


    dies ist m.E. nicht ausreichend, da die per Telefon-/Videokonferenz Teilnehmenden auch bestätigen müssen, dass sie alleine im Raum sind bzw. dass keine Unberechtigten etwas mitbekommen können.

  • Das wäre evtl. auch eine Lösung, das in der GO zu regeln.

    Aber es stellt sich immer noch die Frage ob das vom Gesetz her als Nachweis an der Teilnahme Gültigkeit besitzt.
    Man kann dem Teams-Protokoll dann auch genau entnehmen, von wann bis wann das BRM teilgenommen hat.

    Also, Liste runterladen und zum Protokoll anheften. Ich habe schon im Netz gestöbert aber keine Antwort gefunden.