Hallo Zusammen,
im neuen Betriebsrätemodernisierungsgesetz steht, dass man zukünftig eine Geschäftsordnung benötigt, damit man virtuelle Betriebsratssitzungen durchführen kann unter dem Vorbehalt, dass die Präsenzsitzungen Vorrang haben müssen.
Nach meiner Interpretation bedeutet dies, dass in der Regel die Betriebsratssitzungen in einer Präsenzsitzung abzuhalten sind und nur in ausnahmefällen, die in der Geschäftsordnung definiert sein müssen, virteulle Betriebsratssitzungen durchgeführt werden dürfen.
Wie würdet ihr diesen Paragrafen in einer Geschäftsordnung formulieren?
Ich tue mir schwer damit alle Ausnahmefälle aufzulisten. Gibt es hier einen allgemeineren Ansatz?
Ist es ein genereller Grund wegen der Aufsichtspflicht für sein Kind, die Betriebsratssitzung generell nur virtuell durchzuführen, weil sonst Betriebsratsmitglieder nicht an der Sitzung teilnehmen können?
Danke schon mal für eure Antworten.