Hey zusammen,
in der letzten Sitzung haben wir uns gefragt, ob wir als BR in die Verträge zwischen Geschäftsführung und Auftraggeber einsehen dürfen.
Konnte leider nichts konkretes dazu finden.
Weiß einer weiter?
danke euch
Liebe Nutzer,
für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.
Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
Hey zusammen,
in der letzten Sitzung haben wir uns gefragt, ob wir als BR in die Verträge zwischen Geschäftsführung und Auftraggeber einsehen dürfen.
Konnte leider nichts konkretes dazu finden.
Weiß einer weiter?
danke euch
Hallo,
kann ich mir nicht vorstellen. Aus welchem Grund möchtet ihr das? Na klar kann ein Mitarbeiter euch seinen Arbeitsvertrag zeigen. Aber das ihr da ein Anrecht drauf habt glaube ich nicht. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
zwischen Geschäftsführung und Auftraggeber (Hervorhebung durch den Zitierenden)
ein Mitarbeiter euch seinen Arbeitsvertrag zeigen
Sorry, Elbarado, aber Du bist hier gerade "heavy on the wood way"
Es geht nicht um die AN, sondern um die Verträge zwischen den Auftraggebern eines Call-Centers und dem Call-Center.
reggae Radio Eriwan sagt: Prinzipiell dürft ihr die Verträge einsehen - wenn der AG sie euch zeigt.
Soll heißen: einen Rechtsanspruch darauf habt ihr nicht. Aber wenn der AG sie euch zeigt...
Bitte erlaube mir eine Gegen- oder Nachfrage: Warum interessieren euch die Verträge?
Ups,
verlesen sorry.
Hey Moritz ,
danke für die Antwort! Du hast es verstanden
okay, das hatten wir vermutet, wer will der kann
Es läuft nicht immer nach Plan, und unser Vertreter aus dem Wirtschaftsausschuss möchte in der nächsten Sitzung das als TO haben, da er sagt der BR darf in die Veträge einsehen.
Mich hat jetzt vor allem interessiert, ob er das aus einer Rechtsgrundlage heraus sagt, denn ich möchte ungern meinem Arbeitgeber einen Beschluss vor die Füße legen, für etwas was wir gar nicht beschließen können
Warum interessieren euch die Verträge?
Genau das ist hier die Frage.
...ich glaube zwar ich hab da gerade irgendwo einen AG sagen hören: "Ja lieber BR, ich seh das ja auch so! Aber wenn wir das nicht so und so machen, dann können wir unseren Vertrag mit diesem und jenen nicht einhalten, verlieren den Auftrag und müssen Personal abbauen.", aber das ist natürlich nur eine Vermutung.
Nach den "Call Center Erfahrungen", aus meinem näheren Umfeld, ist ja ein BR in einem Call Center schon eine echte Seltenheit. Der "Klassiker" war immer "Für das Arbeitsaufkommen für diesen Auftraggeber bräuchten wir eigentlich 10 MA, der Auftraggeber zahlt aber nur genug für 7. ....aber Ihr schafft das schon".
für etwas was wir gar nicht beschließen können
Um meinem Ruf als Erbsenzähler gerecht zu werden: beschließen könnt ihr, was ihr wollt. Ob ihr es durchsetzen könnt ist eine ganz andere Frage!
Das Thema ist schwierig.
Alles anzeigen(3) Zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten im Sinne dieser Vorschrift gehören insbesondere
1. die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens;
2. die Produktions- und Absatzlage;
3. das Produktions- und Investitionsprogramm;
4. Rationalisierungsvorhaben;
.
.
.
10. sonstige Vorgänge und Vorhaben, welche die Interessen der Arbeitnehmer des Unternehmens wesentlich berühren können.
Nach all diesen Punkten oben könnte sich ein Einsichtsrecht ergeben (Vorlage der erforderlichen Unterlagen), wenn ein bestimmter Auftrag in solche Dinge hineinspielt (Wegfall eine Großauftrages z.B.)
Dazu braucht es dann schon konkrete Anhaltspunkte. Sprich, wenn der AG sagt: wir müssen aber weil... dann kann der WiA verlangen, dass ihm das belegt wird. Daraus ergibt sich nur leider kein generelles Einsichtsrecht!