Fragen zum vereinfachten Wahlverfahren

  • Hallo zusammen,


    wir hatten letzte Woche BR-Wahlen bei uns, da der alte BR zu wenig Mitglieder hatte. Jetzt habe ich ein paar Fragen dazu, da mir einiges nicht richtig vorkam. Wor sind 40 Angestellte im Betrieb und haben 3 BR im vereinfachten Wahlverfahren gewählt.


    1. Die "Wahlversammlung" war keine Versammlung, sondern das Wahllokal war den ganzen Tag für die Wahlberechtigten geöffnet. Geht das so? Wenn ja finde ich den Begriff "WahlVERSAMMLUNG" irreführend.


    2. Im Wahllokal war nur einer aus den Wahlvorstand, als ich da war, war noch ein leitender Angestellter als "Wahlhelfer". Ist das so richtig?


    3. Bei der Wahl haben wir den Stimmzettel direkt in die Urne werfen müssen, muss da nicht eigentlich ein Umschlag rum? Die Briefwahl-Stimmzettel wurden mit Umschlag in die Urne geworfen, dadurch ist die Wahl doch nicht mehr zu 100% anonym?!


    4. Nach der Wahl wurde kurzfristig die Info rausgegeben, dass die geplante Auszählung um eine Woche verschoben wird, da es Probleme bei der Briefwahl gab.


    5. Während der Wahl wurde anscheinend ein Wahlvorstand getauscht, ist das einfach so möglich? Eine offizielle Bekanntmachung gab es nicht.


    Ich danke schonmal für die Antworten


    Gruß


    Hans Peter

  • Also allein die Tatsache, dass es keine Wahlumschläge gab, macht die Wahl bei Anfechtung als ungültig.


    Bezüglich der Anwesenheit im Wahllokal, dass ist in Ordnung wenn ein Wahlvorstandsmitglied und ein Wahlhelfer vor Ort sind. Ob jetzt ein leitender Angestellter nicht Wahlhelfer machen darf, entzieht sich leider meiner Kenntnis, aber ich wüsste jetzt auch ad hoc nicht, was dagegen sprechen würde.


    Edit: Hier ein Link zu meiner obigen Aussage: https://www.bund-verlag.de/akt…er-Betriebsratswahl~.html

  • 1. Ja

    2. Ja

    3. korrekt - eigentlich bei allen mit Umschlag

    4. das geht, wenn die Urne bis dahin verschlossen und verseigelt bleibt und nicht manipulierbar ist

    5. Ist ein Ersatzmitglied nachgerückt? oder jemand ausgeschieden und es wurde (von wem auch immer) einfach ein nues Mitglied bestimmt.


    Richtig problematisch ist Punkt 3 - der könnte imho bei einer Wahlanfechtung zum Erfolg führen.

    Aber es müsste ja auch erst mal jemand die Wahl anfechten

  • Also allein die Tatsache, dass es keine Wahlumschläge gab, macht die Wahl bei Anfechtung als ungültig.


    Bezüglich der Anwesenheit im Wahllokal, dass ist in Ordnung wenn ein Wahlvorstandsmitglied und ein Wahlhelfer vor Ort sind. Ob jetzt ein leitender Angestellter nicht Wahlhelfer machen darf, entzieht sich leider meiner Kenntnis, aber ich wüsste jetzt auch ad hoc nicht, was dagegen sprechen würde.

    Ich habe mir jetzt mal die Wahlordnung angeguckt:


    Zitat


    § 1 Wahlvorstand

    (1) Die Leitung der Wahl obliegt dem Wahlvorstand.

    (2) Der Wahlvorstand kann sich eine schriftliche Geschäftsordnung geben. Er kann Wahlberechtigte als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu seiner Unterstützung bei der Durchführung der Stimmabgabe und bei derStimmenzählung heranziehen.


    Das heißt dann doch im Umkehrschluss, dass nicht Wahlberechtigte nicht als Wahlhelfer fungieren dürfen, oder?

  • Das heißt dann doch im Umkehrschluss, dass nicht Wahlberechtigte nicht als Wahlhelfer fungieren dürfen, oder?

    Da bist du meiner Meinung nach richtg. Ich hatte nur gerade die Wahlordnung nicht an der Hand.

    Aber ist bei der betroffenen Person den auch sicher festgestellt, dass es sich um einen leitenden Angestellten nach §5 (?) handelt?

  • Also allein die Tatsache, dass es keine Wahlumschläge gab, macht die Wahl bei Anfechtung als ungültig.

    Wenn es nur einen einzigen Briefwähler gab, ganz sicher. Hat aber z.B. mehr als die Hälfte der AN per Brief gewählt, könnte ich mir auch vorstellen, dass ein Gericht das zwar monieren würde, aber deswegen nicht die ganze Wahl für ungültig erklären würde.


    Zitat von Fitting, 30. Auflage, RN 7 zu § 11 BetrVGDV1WO

    Ungültig ist im Interesse des Wahlgeheimnisses ferner die Stimmabgabe, wenn der Stimmzettel nicht in einem Wahlumschlag. abgegeben wird. Der Wahlvorst. hat eine solche Stimmabgabe zurückzuweisen. Über die Gültigkeit der Stimmabgabe entscheidet der Wahlvorst. durch Beschluss seiner stimmberechtigten Mitgl.

    Das interpretiere ich mal so, als sollte das so zwar nicht sein, dass der Wahlvorstand hier aber einen gewissen Ermessensspielraum hat, solange sichergestellt ist, dass das Wahlgeheimnis nicht berührt ist.


    Ein leitender Angestellter als Wahlhelfer entspricht ebenfalls nicht dem Gesetz. Aber auch hier wäre ich nicht sicher, ob der Fakt alleine ausreicht, um die Wahl erfolgreich anzugehen. (Dazu müssten, nach meinem Verständnis, schon AN aussagen, dass sie sich nicht getraut haben an der Wahl teilzunehmen, weil der ... sie abgeschreckt hätte, bzw. sie mit negativen Konsequenzen gerechnet haben, wenn sie teilnehmen.)


    HansPeter3 Die Dinge, die du hier aufführst, sind genau die Dinge, weshalb es auf den Schulungen immer heißt: 80% aller BR-Wahlen entsprechen nicht den Anforderungen des Gesetzes.


    Aber in solchen Fällen bin ich immer geneigt an eine Geschichte aus einem bekannten dicken Buch zu denken, wo es da heißt: "Wer von euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein."

    Was ich damit sagen will: es gibt Dinge die gehen gar nicht. Und wenn es klar wäre, dass genau nur ein Stimmzettel nur mit Umschlag oder nur ohne eingeworfen worden sei, und damit einem Wähler zuzuordnen wäre, oder der Leitende tatsächlich seine Position als Wahlhelfer dazu benutzt hat, die Wahl zu behindern, dann würde ich mich auch auf solche Dinge stürzen und damit die Wahl angreifen. Ohne Wenn und Aber!


    Aber nur weil ich feststelle, das steht da aber eigentlich anders... kann man machen und wäre womöglich auch justiziabel, aber so sehr ich auch Erbsenzähler bin - solange ich das Gefühl habe, die Wahl ist im Prinzip ordentlich gelaufen, solange wäre mir das wumpe.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Wenn es nur einen einzigen Briefwähler gab, ganz sicher. Hat aber z.B. mehr als die Hälfte der AN per Brief gewählt, könnte ich mir auch vorstellen, dass ein Gericht das zwar monieren würde, aber deswegen nicht die ganze Wahl für ungültig erklären würde.

    Doch Moritz, tut es--> Urteil

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand