Präsenzsitzung vs. TK/VK

  • Moin zusammen,


    das Betriebsrätemodernisierungsgesetz ist ja mittlerweile in Kraft und der §30 BetrVG wurde entsprechend geändert. Wir überarbeiten daher gerade unsere GO, so wie wohl viele andere auch. Eine Idee dabei ist über die Art der Durchführung der nächsten Sitzung jeweils mit Mehrheit zu entscheiden. Aber das ist nicht mein Punkt. Der Abs. 3 des §30 ist mein Punkt. Dort steht:

    Erfolgt die Betriebsratssitzung mit der zusätzlichen Möglichkeit der Teilnahme mittels Video- und Telefonkonferenz, gilt auch eine Teilnahme vor Ort als erforderlich.Was will mir der Gesetzgeber damit sagen? =O Einerseits Hybrid ja, anderseits vor Ort erforderlich. Kann sich z.B. ein auf Dienstreise befindliches BR Mitglied in eine Präsenzsitzung einwählen oder nicht? :/


    Die Hobbyjuristen sind gefragt....


    Gruß

    Arthur

  • Wenn ich mich da richtig erinnere, wurde das damals im Entwurf so begründet, dass der Arbeitgeber nicht sagen kann: "Ich bezahle die Zeit für die Präsenzsitzung nicht, denn es wäre ja auch per Tk gegangen. Die Zeit war nicht erforderlich im Sinne des §37 II BetrVG"

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Genau das ist damit gemeint. Daher muss der AG z.B. bei GBR/KBR Sitzung selbst wenn sie als Hybrid durchgeführt werden, die Übernachtung/Anreise bezahlen da es erforderlich ist. Es bedeutet nicht, dass jeder vor Ort sein muss ;) das würde ja auch die TK/VK obsolet machen

  • arthur.dent

    Hat den Titel des Themas von „Präsenzsitzun vs. TK/VK“ zu „Präsenzsitzung vs. TK/VK“ geändert.