BV Abmahnungen

  • Hallo zusammen,


    einen Rechtsanspruch über eine Abmahnung informiert zu werden haben wir leider nicht.


    Wir bekommen nur dann Info, wenn ein Kollege uns dabei haben möchte, was nicht immer der Fall ist.


    Ich habe im Netz mal ein bisschen recherchiert und bin darauf gestoßen, dass man eine BV zu den Abmahnungen abschließen könnt.



    „Eine solche Betriebsvereinbarung kann dann z. B. die Grundsätze der Abmahnungserteilung regeln oder Abmahnfristen, Regelungen zur Anhörung oder Unterrichtung des Betriebsrats, die Durchführung eines Abmahngesprächs mit oder ohne Betriebsrat sowie Verjährungsfristen in Bezug auf eine Abmahnung enthalten.“



    Hat jemand solch eine BV?



    Danke Olli

  • Wir haben keine.


    Da so eine BV nicht erzwingbar ist, sondern nur freiwillig mit Zustimmung des AG erstellt werden kann, glaube ich auch nicht das es viele davon gibt. Warum soll sich ein AG bei "Abmahnungen" einschränken lassen?

  • wir haben auch keine, würde ich auch nicht wollen.

    Damit hilft man dem AG doch rechtssichere Abmahnungen auszusprechen?

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Eine BV zum Thema Abmahnungen haben wir nicht. Allerdings informiert uns der Arbeitgeber über Abmahnungen, die er aussprechen will.


    Falls euer Arbeitgeber nicht einmal dazu bereit sein sollte, werdet ihr eine BV wohl auch nicht bekommen.

  • Der BR hat, soweit ich mich erinnere, nicht mal das Recht, an einem Gespräch bezüglich der Abmahnung teilzunehmen.

    Moin, wenn der Mitarbeiter den BR dabei haben möchte schon. Ist zumindest bei uns so.

    Teilweise bekommen unsere Mitarbeiter Abmahnungen für Dinge die einfach nur lächerlich sind.


    Danke für die Infos.

  • Lexipedia

    Nein, wir bekommen nur mündlich die Information über den Sachverhalt und das eine Abmahnung im Raum steht. Wir bekommen natürlich keine Kopie der Abmahnung. Wozu auch. Rein rechtlich gibt es noch nicht einmal den Anspruch auf die Informationen, die wir erhalten. Aber im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit bekommen wir diese Informationen.

  • Das ist bei uns ähnlich. wir bekommen die Info, dass ein Anhörungsgespräch eines Kollegen stattfinden soll, welcher HR-Referent dabei ist und wann es ist damit wir uns die Zeit freihalten können. Die Kollegen werden am Anfang des Gesprächs darauf hingewiesen, dass sie von uns jemanden dabei haben können.


    Wir haben zwar keine BV, aber den Entwurf einer BV "Kommunikation" in der Schublade. Wir hatten uns in sofern mal mit dem Thema beschäftigt, dass wir zwar nicht komplett das Thema Abmahnungen regeln wollten, aber schon wie der Informationsfluss bei Kritikgesprächen und Anhörungsgesprächen zu Abmahnungen zu laufen hat.

  • Böse Falle Datenschutz! Der AG darf euch ohne BV nicht die Abmahnungen in Kopie überreichen.

    Meiner Meinung nach greift das nicht.

    Ich habe mal gelernt das der BR nicht als dritter, im Sinne des Datenschutz, zählt sondern immer als Beteiligter gilt.

    Spätestens bei einer Anhörung zur Kündigung müsste der AG die Abmahnung ja dem BR geben.

    Also mein Fazit wäre: Der AG kann muss aber nicht.

    Unabhängig davon das sich Abmahnungen bei uns immer sehr schnell rumsprechen.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Meiner Meinung nach greift das nicht.

    Ich habe mal gelernt das der BR nicht als dritter, im Sinne des Datenschutz, zählt sondern immer als Beteiligter gilt.

    Spätestens bei einer Anhörung zur Kündigung müsste der AG die Abmahnung ja dem BR geben.

    Also mein Fazit wäre: Der AG kann muss aber nicht.

    Unabhängig davon das sich Abmahnungen bei uns immer sehr schnell rumsprechen.

    Das Thema Datenschutz mein Lexipedia wahrscheinlich so das es im Verhältnis Arbeitgeber und abzumahnen Arbeitgeber der Datenschutz ausschließt das es des den Betriebsrat nichts angeht was dort individuell passiert.
    Es stellt sich natürlich dann die Frage aufgrund welchem §§ der Betriebsrat ein Berechtigtes Interesse hat beteiligt zu werden. Dito für die SBV.
    Spätestens nachdem die Abmahnung beim Arbeitnehmer ist kann dieser natürlich zum Betriebsrat gehen und sich beraten lassen und den Betriebsrat natürlich mit einem Mandat mit einbinden.

    Bei der SBV ist das natürlich ein Thema im Rahmen des §167 (1) SGB IX. Außer der Arbeitgeber wäre sich sehr sicher das Fehlverhalten für eine Abmahnung nicht einen minimalen Zusammenhang mit der Behinderung hat. Weil im §167 (1) SGB IX ist ja nicht die Rede das er das aufgrund der Behinderung zugrundeliegenden Gründen machen muss.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Ich habe Lexipedia so verstanden das der Datenschutz es dem AG verbietet dem BR zu informieren.

    Wenn er das denn möchte.

    Und das sehe ich nicht so.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • Gelegentlich soll es vorkommen, dass ein AG auch mal eine berechtigte Abmahnung ausspricht. Da könnte ich schon verstehen, wenn es dem AN unangenehm ist, dass automatisch der BR den Grund erfährt.

    Anders sieht es aus, wenn der AN die Abmahnung für unberechtigt hält und mit Hilfe des BR dagegen vorgeht. Dann wird er aber dem BR die Abmahnung vorlegen und seine Gegendarstellung vorbringen. Daher ist mir nicht ganz verständlich, was eine BV zu Abmahnungen bringen soll. Selbst wenn der AG sich darauf einlässt, kann er sie jederzeit kündigen und durch kein Gesetz gezwungen werden, eine neue abzuschließen.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)