Einsicht in alten Bewerberunterlagen

  • Hallo liebe Kollegen!


    Vor etwa drei Monaten, wurde ich zum SBV-Vertreter gewählt und habe eine „Klitschko“ kleine Frage.


    Viele Bewerbungen gehen an die SBV-Vertreter (zwei Personen) komplett vorbei. Einmal informiert der Betriebsrat uns nicht und einiges läuft ohne dass wir etwas wissen. Auch bei Betriebsratsbesprechungen wird dieses nicht angesprochen sondern eher das, was der Betriebsrat bis jetzt schon erwirkt hat. In der Theorie viel, in der Praxis leider nichts.


    Ist es möglich und auch rechtens, die Bewerberunterlagen der letzten drei Monate anzufordern und warum besonders Person X oder Y eingestellt wurde bei den Abteilungsleitern?


    Wir haben zwar eine Personalabteilung, diese kümmert sich mehr um den täglichen Ablauf und nicht um die Vorstellungsgespräche, diese führen die Abteilungsleiter und der Betriebsrat durch.


    Der Betriebsrat hat bis jetzt behauptet, es liegen keine Bewerberdaten mit Schwerbehinderungen auf diverse Stellen vor.


    Einsicht auf Bewerberdaten haben wir nur, wenn eine Behinderung vorliegt, in der Theorie. Daher meine oben genannte Frage mit der Einsicht der letzten drei Monate.


    Grüße aus Niedersachsen

  • Hallo silberrrfisch,


    nicht der BR muss euch informieren, sondern die Infos müssen vom Arbeitgeber kommen.

    Auch wenn es generell zwischen BR und SBV ein gutes Miteinander geben sollte und der BR ja durchaus mal der SBV (und auch umgekehrt) den ein oder anderen Tipp geben kann was gerade läuft.

    An eurer Stelle würd ich einfach mal beim AG eine aktuele Liste der SB MA mit Eintrittsdatum anfordern.

    Gleichzeitig könnt ihr auch mit dem BR reden, dass er darauf achtet wenn entsprechende Bewerber da sind dass Ihr auch beteiligt werdet.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Hallo Bernd!


    Vielen Dank für deine Antwort!


    Die Liste der SB MA liegt mir bereits vor. Aber im Nachgang ist mir aufgefallen, das viele MA Ihre SB nicht gemeldet haben, besonders die 30 Prozentigen.

    Mir geht es eher darum, kann "man" im Nachgang noch Einsicht bekommen, besonders lagen Bewerbungen mit einer SB iun den letzten drei Monaten vor, oder nicht :)


    Grüße

  • Die Liste der SB MA liegt mir bereits vor. Aber im Nachgang ist mir aufgefallen, das viele MA Ihre SB nicht gemeldet haben, besonders die 30 Prozentigen.

    Ein GdB 30 ohne Gleichstellung ist ja in "" auch nichts wert. Den zu melden macht nicht wirklich Sinn. Weil Schwerbehindert sind die Kollegen/innen gemäss Gesetz ja nicht.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Ist es möglich und auch rechtens, die Bewerberunterlagen der letzten drei Monate anzufordern und warum besonders Person X oder Y eingestellt wurde bei den Abteilungsleitern?

    Nicht wenn der AG DSGVO konform arbeitet. Die Bewerbungsunterlagen sind ja voll von persönlichen Daten der Bewerber und mit dem Ende des Bewerbungsverfahrens, also mit der Einstellung eines neuen Mitarbeiters, entfällt der Zweck zu dem der AG diese persönlichen Daten der anderen Bewerber speichern, bzw. verarbeiten darf. D.h. der AG (und auch der BR) dürfen eigentlich diese Bewerbungsunterlagen gar nicht mehr haben. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens müssen sie diese entweder zurückschicken, oder vernichten.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Noch was Anderes:

    wurde ich zum SBV-Vertreter gewählt

    Was denn genau? Meinst du tatsächlich (Stell)Vertreter der SchwerBehindertenVertretung oder bist du zur Vertrauensperson der Schwerbehinderten = SBV gewählt worden?

    Wichtig ist das, weil die SBV im Gegensatz zum BR kein Gremium ist, sondern eine Personenvertretung, also normalerweise ein(e) Einzelkämpfer(in). Seine/ihre Stellvertretung ist nur dann im Amt, wenn die SBV selbst verhindert ist.

    Bei größeren Firmen mit sehr vielen schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeitern kann man eine oder weitere Vertreter dauerhaft hinzuziehen, was aber wohl nicht die Regel ist.


    ... gehen an die SBV-Vertreter (zwei Personen) komplett vorbei

    Sofern die SBV aktiv und im Dienst ist und ihr nicht mehrere Hundert sbM habt, ist die Stellvertretung normalerweise außen vor.

    Dass man das für einige wenige Infos hier und da aus pragmatischen Gründen nicht ganz so streng handhabt, weiß ich natürlich, aber man sollte wirklich nicht damit hausieren gehen, wenn man vertrauliche Infos an Unbefugte - wie eine "inaktive" SBV-Stellvertretung - gibt und dies ggf. gar regelhaft.


    Wenn ich als SBV im Dienst bin, erfährt mein Stellvertreter nicht einmal von Terminen, die ich als SBV wahrnehme, und nichts von Namen oder gar Gesprächsinhalten. Da wir beide im BR sind, bekommt mein Stellvertreter dort natürlich dennoch das Eine oder Andere mit, sofern der BR ohnehin involviert ist oder informiert wird.

    Einmal informiert der Betriebsrat uns nicht

    Wie Bernd bereits zutreffend schrieb, hat der AG die SBV zu informieren und nicht der BR, auch wenn bei guter Zusammenarbeit der BR natürlich hier und da mal fragt, ob man als SBV schon einbezogen wurde.

    Ich frage mich aber bei deiner Formulierung, ob und warum du bzw. eure SBV nicht ohnehin bei den Sitzungen des Betriebsrates (und einer Ausschüsse!) teilnimmt und somit bei allen dort eintreffenden Infos quasi mit in der ersten Reihe sitzt.

    Und bevor nun die Frage kommt, das steht in §178 Abs. 4+5 SGB IX ... ;)


    Damit ist die SBV natürlich auch beim Monatsgespräch dabei und kann dort darauf dringen, dass die Personalabteilung sie unverzüglich informiert, wenn sich Schwerbehinderte und Gleichgestellte bewerben. Auch der Betriebsrat ist unverzüglich zu informieren - siehe insbesondere § 164 Abs. 1 Satz 4 SGB IX - und da die Überwachung und Einhaltung geltender Gesetze ohnehin zu seinen Kernaufgaben gehört, sollte er Schulter an Schulter mit der SBV arbeiten.


    Wie dann das weitere Procedere geregelt wird, also ob die Perso die Unterlagen dann an die SBV gibt (dem BR muss sie sie ohnehin geben) oder ob die SBV die Unterlagen und ggf. Einladung zu Vorstellungsgesprächen von den Abteilungsleitern bekommt, dafür findet ihr sicherlich eine für euch praktikable Lösung.

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.