Hallo zusammen,
Darf der Betriebsrat nach dem Impfstatus der mit Arbeiter fragen ?
Grund dafür ist , wenn sich 90-95 % geimpft hätten würde der Betriebsrat die Maskenpflicht im Betrieb kündigen ..
Vielen dank
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Hallo zusammen,
Darf der Betriebsrat nach dem Impfstatus der mit Arbeiter fragen ?
Grund dafür ist , wenn sich 90-95 % geimpft hätten würde der Betriebsrat die Maskenpflicht im Betrieb kündigen ..
Vielen dank
Hallo Tadoyna,
bevor ihr solche Überlegungen macht, schaut ersteinmal nach was die Corona verordnung eures Bundeslandes dazu sagt bzw. auch was die Arbeitsschutzrichtlinien des bundes dazu sagen.
Und nach meinem Kenntnisstand ist eine Maske momentan noch vorgesehen wenn die Abstände nicht eingehalten werden können und dies wird regelmäßig auf allen begegnungsflächen der Fall sein.
Zusätzlich fällt der Impfstatus in den Bereich gesundheitsdaten und dies sind besonders schützenswerte Daten.
Von daher würde ich als Betriebsrat davon die Finger lassen.
Viele Grüße
Bernd
Alles anzeigenHallo zusammen,
Darf der Betriebsrat nach dem Impfstatus der mit Arbeiter fragen ?
Grund dafür ist , wenn sich 90-95 % geimpft hätten würde der Betriebsrat die Maskenpflicht im Betrieb kündigen ..
Vielen dank
Ich würde klar sagen das der Betriebsrat da kein Fragerecht hat. Und auch nicht die Möglichkeit die Maskenpflicht im Betrieb kündigen zu können.
Die Maskenpflicht ergibt sich aufgrund von gesetzlichen Grundlagen des Bundes und der jeweiligen Bundesländer.
Das ist auch ein Arbeitsschutzthema das klar in der Verantwortung des Arbeitgebers liegt.
Deshalb kann ich mich da Bernd_47 nur anschließen und die Finger von so etwas als Betriebsrat zu lasen.
Ok, dann komm ich jetzt mal wieder mit der möglichst bösartigen Frage
(nicht um Dich zu ärgern, sondern um etwas zu verdeutlichen...)
Ihr wollt also gegen die DSGVO verstoßen (indem Ihr unzulässiger Weise Gesundheitsdaten erhebt und verarbeitet), um damit einen Verstoß gegen die Landescoronaverordnung zu rechtfertigen (welche das Tragen von Masken nach wie vor vorschreibt), um damit dann den verbleibenden 5 - 10% an ungeimpften MA ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit einzuschränken?
Bei uns wurde der Impfstatus über eine anonyme Umfrage durchgeführt. Da gab es sicherlich ein paar Dopplungen, aber im Großen und Ganzen lässt sich die Impfquote dadurch abschätzen. Plausibler wird es in Verbindung mit den eigenen Impfaktionen, um die Zahlen einschätzen zu können.
Alles, was aber über diese grobe Quote hinausgeht wäre zu viel des Guten, da haben meine Vorredner absolut Recht. Selbst wenn ihr 100% Impfquote erreicht und sogar nachweisen könntet, würde euch das aktuell von der Maskenpfliicht nicht befreien.
Schlussendlich werden wir aber dazu kommen, dass irgendwann die Masken wieder abgenommen werden und die Ansteckungsgefahr einfach zu einem Grundrisiko wird. Es wird der Tag kommen, an dem Corona wie eine Grippe im Sinne der Prävention gehandhabt wird. Aber diesen Tag legt ihr nicht als Unternehmen oder als Betriebsrat fest.
Grund dafür ist , wenn sich 90-95 % geimpft hätten würde der Betriebsrat die Maskenpflicht im Betrieb kündigen ..
Habt Ihr in dem Punkt Entscheidungsfreiheit? Soweit ich weiß, sind die Regelungen in den SARS-CoV-2 Verordnungen für Firmen maßgeblich. Ein BR kann über ein Infektionsgeschehen doch gar nicht urteilen.
Ein BR kann über ein Infektionsgeschehen doch gar nicht urteilen.
Was? Wer erzählt denn sowas?
In meiner gelebten Erfahrung gibt es genau drei Berufsgruppen, die keine fachliche Ahnung haben müssen um mitkammellen zu dürfen:
Und Du sagst jetzt, wir könnten irgendwas nicht? Nestbeschmutzer!
WARNHINWEIS
Obiger Beitrag enthält nicht unwesentliche Anteile von Ironie. Sarkasmus kann ebenfalls in Spuren auftauchen.
Da würde ich sagen "Schuster, bleib bei deinen Leisten!"
Der Gemeindepfarrer kann mir zwar viel über den lieben Gott, aber eher wenig über das BetrVG erzählen. Und, um eine weitere Gruppe aufzuführen, die ohne Ahnung mitkamellen darf: Eine Physikerin muß nicht zwingend Ahnung von Virologie haben und Kinderpsychologie ist auch keine Wissenschaft, die mit Versuchsaufbauten und Messergebnissen erfassbar ist...
Alles anzeigenHallo zusammen,
Darf der Betriebsrat nach dem Impfstatus der mit Arbeiter fragen ?
Grund dafür ist , wenn sich 90-95 % geimpft hätten würde der Betriebsrat die Maskenpflicht im Betrieb kündigen ..
Vielen dank
Der Arbeitgeber darf nur solche Informationen erfragen, an denen er ein legitimes Interesse hat. Da es keine Impfpflicht gibt, kann es auch ein solches legitimes Interesse nicht geben, zumal es sich um besonders sensible Daten der Beschäftigten handelt.
Habe mal beim DBG nachgeschaut, die haben dazu was interessantes geschrieben.
https://www.dgbrechtsschutz.de…itsrecht/details/anzeige/
Ok, dann komm ich jetzt mal wieder mit der möglichst bösartigen Frage
(nicht um Dich zu ärgern, sondern um etwas zu verdeutlichen...)
Ihr wollt also gegen die DSGVO verstoßen (indem Ihr unzulässiger Weise Gesundheitsdaten erhebt und verarbeitet), um damit einen Verstoß gegen die Landescoronaverordnung zu rechtfertigen (welche das Tragen von Masken nach wie vor vorschreibt), um damit dann den verbleibenden 5 - 10% an ungeimpften MA ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit einzuschränken?
Hallo §§Reiter,
könntest du mir genau sagen, wo ich das in der DSGVO finde ?
könntest du mir genau sagen, wo ich das in der DSGVO finde ?
Artikel 9 Absatz 1.
Hmm angenommen die Impfquote im Betrieb ist 98%. Die Maskenpflicht fällt weg. Jetzt bekommt einer der 2% Corona und stirbt. Ich möchte nicht der sein, der diese Maskenpflicht aufgehoben hat.
Ja und - der war in Holland auf nem Festival und hat sich da angesteckt.
Was hat das mit dem AG zu tun?
Hmm angenommen die Impfquote im Betrieb ist 98%. Die Maskenpflicht fällt weg. Jetzt bekommt einer der 2% Corona und stirbt. Ich möchte nicht der sein, der diese Maskenpflicht aufgehoben hat.
und wenn ein Geimpfter erkrankt und stirbt?
Wenn man auf 100% wartet, dann wird das nie was, weil Du dir ja nie zu 100% sicher sein kannst, das alle die Angeben geimpft zu sein auch geimpft sind.
Bei uns haben alle MA inzwischen die Möglichkeit gehabt sich impfem zu lassen und wenn der theoretische volle Impfschutz erreicht ist, werden wir über Lockerungen verhandeln.
Jeder hatte vom AG die Möglichkeit bekommen, der Rest ist eigene Entscheidung und eigenes Risiko, so ist das wenn man in einer Demokratie selbstbestimmt leben darf.
Artikel 9 Absatz 1.
Aber auch an die Ausnahmen gemäß Artikel 9 Absatz 2 gedacht? Wo es Rechte gibt gibt es auch Pflichen!
Siehe die Kontrollpflicht in NRW nach der Rückkehr aus dem Urlaub.
Aber auch an die Ausnahmen gemäß Artikel 9 Absatz 2 gedacht? Wo es Rechte gibt gibt es auch Pflichen!
So, dann werde doch mal konkret.
Welche dieser Ausnahmen im Absatz 2 soll denn Deiner Meinung nach den Betriebsrat legitimieren den Impfstatus der Mitarbeiter abzufragen?
Soweit ich weiß, muss man, ob man geimpft ist oder nicht, trotzdem eine Maske tragen, zumindest an meinem Arbeitsplatz. Was den Impfstatus anbelangt, so scheint es mir, dass vor allem Personen im medizinischen Bereich und im Gesundheitswesen sowie andere Arbeitnehmer, die in direkten Kontakt mit Menschen kommen, danach gefragt werden.
Einen ein Monat alten Beitrag muss man nicht weiterführen. Wir sind hier nicht bei "The walking dead!"
Wir sind hier nicht bei "The walking dead!"
Mir fiel schon einmal auf, dass in der Community die Zombie-Smileys fehlen.
(würde auch zum Thema passen, stelle ich fest )