Hallo, liebe Leute,
zum Thema "Anordnung von Dienstreisen" habe ich reichlich Infos gefunden. Aber wie ist es im anderen Fall - wenn der Arbeitgeber Dienstreisen nur zulassen möchte, wenn der Betroffene geimpft ist? Auf der einen Seite der Schutz der Gesundheit (Fürsorge), andererseits der Schutz der Persönlichkeitsrechte (keine Impfpflicht, keine Auskunftspflicht) sowie eine mögliche Benachteiligung. Wie seht ihr die rechtliche Lage?
Danke & viele Grüße
Makuhita