Hallo liebe Ratgebenden,
ich zweifle mal wieder an meiner Rechtsauffassung. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.
Grundfrage:
Kann sich ein WV-Ersatzmitglied(*folgend WV-EM genannt) trotz AU freiwillig, im Verhinderungsfall eines ordentlichen WVM, zur Verfügung stellen?
Zusatzfrage:
Kann der AG die Kommunikationsmittel(eMail, Teams) des WV-EM temporär sperren?
Kontext:
Das WV-EM hat AU, vorraussichtlich noch mehrere Wochen.
Das WV-EM hat aktuell ein paar Probleme mit der Geschäftsleitung und der Abteilungsleitung
Innerhalb des Konflikts hat das WV-EM andere Kollegen per Online-Kommunikation mehr oder weniger aufgestachelt bzw. tut es noch.
Nach 1 1/2 Wochen AU, sperrt die GL den eMail und Teams Account mit der Aussage, damit sie sich auf die Krankheit fokussieren kann. (Mir ist nicht bekannt, dass schonmal Accs gesperrt wurden, mit dieser Begründung. Üblicherweise hat jeder eine Abwesenheitsbenachrichtigung einzustellen(Arbeitsanweisung)).
Der WV organisiert sich fast ausschließlich über Teams, ich vermute sie halten die Sitzungen auch über Teams ab.
Das WM-EV ist regulär Bürokraft, hat also eine sitzende Bildschirmtätigkeit. Also eine ähnliche Tätigkeit, wie die aktuelle WV-Arbeit. (falls das eine Rolle spielt)
Anscheinend hat der Anwalt der GL die Sperrung als zulässig bewertet. (Schreiben soll noch an das WM-EM rausgehen)
Die Rechtsberatung bei Verdi, sieht es ähnlich.
Meine Gedanken(bzw. Fragen):
Die Geschäftsleitung will offenbar das nervige Verhalten abstellen anstatt ein wirkliches Interesse an der Gesundheit zu haben.
Analog zum BR müsste doch auch ein WM-EM grundsätzlich selbst entscheiden können ob es tatsächlich verhindert ist?
Mir ist der AU Grund bekannt, ich würde einschätzen, sie kann die Tätigkeit ausführen. Die Belastung durch WV-Arbeit (vor allem, da nur bei Verhinderung eines ordentlichen WV-M) ist viel geringer.
Wenn das WM-EM sich freiwillig zur Verfügung stellt, muss sie doch auch Zugang zu den Kommunikationsmitteln haben?
Vielleicht sollte man nicht darauf hinwirken, dass die Accounts freigeschaltet werden, damit die GL sich nicht provoziert sieht, das Verhalten anderweitig abzustellen. (Abmahnung aufgrund "Störung des Betriebsfriedens)
Falls noch Fragen offen sind oder ihr mehr Kontext braucht, sagt bescheid.
Vielen Dank schon mal für eure Gedanken.
VG Mercator