Hallo,
mein Chef hat mir Überstundenabbau in den Kalender eingetragen und jetzt 5 Wochen davor dahingehend geändert, dass ich zwei Tage aber nur am Nachmittag statt 7 Stunden komme.
Meine Frage ist jetzt, darf er mich nur einen halben Tag arbeiten lassen und mir dann nur die gearbeiteten Stunden anrechnen lassen? Für mich fällt dann ja mehr Arbeitsweg pro Arbeit an.
Und falls er das darf, wo ist die Grenze, er kann mich ja nicht nur für ne Stunde herbeordern.
Vereinbart ist Freizeitausgleich für Überstunden und das ich 20 Std. pro Woche arbeite für die Woche ist abgesehen vom Überstundenabbau arbeiten an drei Tagen vereinbart.
Vielen Dank.