Überstunden bzw nur halben Tag arbeiten

  • Hallo,

    mein Chef hat mir Überstundenabbau in den Kalender eingetragen und jetzt 5 Wochen davor dahingehend geändert, dass ich zwei Tage aber nur am Nachmittag statt 7 Stunden komme.

    Meine Frage ist jetzt, darf er mich nur einen halben Tag arbeiten lassen und mir dann nur die gearbeiteten Stunden anrechnen lassen? Für mich fällt dann ja mehr Arbeitsweg pro Arbeit an.

    Und falls er das darf, wo ist die Grenze, er kann mich ja nicht nur für ne Stunde herbeordern.

    Vereinbart ist Freizeitausgleich für Überstunden und das ich 20 Std. pro Woche arbeite für die Woche ist abgesehen vom Überstundenabbau arbeiten an drei Tagen vereinbart.

    Vielen Dank.

  • Hallo Arbeiter,


    eine Änderung des Dienstplanes ist mitbestimmungspflichtig beim Betriebsrat, von daher einfach ändern geht nicht.

    aber geh doch mal direkt auf deinen Chef zu unf frag ihn warum er von eurer Vereinbarung abweicht und wenn du die Gründe kennst dann versucht gemeinsam eine Lösung zu finden die für beide Seiten passt.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Meine Frage ist jetzt, darf er mich nur einen halben Tag arbeiten lassen und mir dann nur die gearbeiteten Stunden anrechnen lassen?

    Die Frage ist grundsätzlich mit ja zu beantworten.

    Der Arbeitsvertrag verpflichtet dich deine Arbeitskraft für eine bestimmte Anzahl Stunden (üblicherweise pro Woche) anzubieten und verpflichtet den AG eine entsprechende Anzahl an Stunden anzunehmen und zu vergüten.


    Wenn du jetzt, aus welchen Gründen auch immer, schon mehr Stunden geleistet hast, wie sollte der AG jetzt die Einhaltung des Vertrages durchsetzen, wenn nicht dadurch, dass er weitere Arbeitsstunden nicht annimmt? Deswegen ist das im Grundsatz nicht zu monieren.


    Für mich fällt dann ja mehr Arbeitsweg pro Arbeit an.

    Abgesehen mal davon, dass der Arbeitsweg grundsätzlich dein "Privatvergnügen" ist, (weshalb er ja steuerlich absetzbar ist) hast du doch im Vorfeld offensichtlich weniger Arbeitsweg pro Arbeit gehabt. Darüber hast du dich aber nicht beschwert, oder?

    Und im Übrigen, solange sich an der Anzahl der Arbeitstage nichts ändert, gleicht es sich am Ende doch aus.


    wo ist die Grenze, er kann mich ja nicht nur für ne Stunde herbeordern

    Die Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Dafür kennt die Rechtsprechung den Begriff der Billigkeit. Sprich der Aufwand für den AN muss in einem sinnvollen Verhältnis zum Verdienst stehen. Wohnst du z.B. direkt neben der Firma, könnte auch eine Stunde noch Verhältnismäßig sein. Bei 90 Minuten für eine Strecke, sähe das natürlich gaaaanz anders aus.


    So ganz habe ich nicht verstanden, wo genau jetzt die Abweichung zu der Vereinbarung liegt, aber bleiben wir bei den von dir genannten drei Arbeitstagen. Sobald der Chef auf die Idee käme, mir zu sagen, ich solle statt an drei Tagen für 7 Stunden, 5 Tage à 4 Stunden kommen, würde ich mit ihm über einen Ausgleich für Mehrkosten für Fahrten verhandeln.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Die Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Dafür kennt die Rechtsprechung den Begriff der Billigkeit. Sprich der Aufwand für den AN muss in einem sinnvollen Verhältnis zum Verdienst stehen.


    Manchmal wird auch der § 12 TzBfG zur Betrachtung mit herangezogen. Hier geht es zwar um Arbeit auf Abruf und da sind es 3 aufeinanderfolgende Stunden. Aber zusammen mit der "Billigkeit" kann man da schon auch argumentieren.