Anhörungen nach §99 - Auschreibungsverzicht

  • Hallo Zusammen,


    kaum hier angemeldet und schon die erste Frage an Euch.


    der AG hat uns neu formierten BR einen Anhörungsbogen nach §99 vorgelegt.

    Er bittet darin um Ausschreibungsverzicht.


    In dem Bogen sind zwar die Einstellungsgründe für die einzustellende Person (extern) vorhanden, m.M. fehlt aber eine Begründung warum auf die Ausschreibung verzichtet werden soll. Die Stelle ist zum 01.11. vorgesehen.


    Meine Frage ist nun: Muss eine Begründung vom AG warum er auf die Auschreibung verzichten will erfolgen?


    Grüße
    Hartmut

  • Muss eine Begründung vom AG warum er auf die Auschreibung verzichten will erfolgen?

    Falsche Frage. Sie impliziert, der AG hätte einen Anspruch darauf, dass der BR auf die Ausschreibung verzichte.


    Dem ist aber nicht so. Der BR kann, gem. § 93 BetrVG verlangen, dass neue Stellen vor Besetzung intern ausgeschrieben werden. Hat der BR die Auschreibung verlangt, ist der AG erst einmal verpflichtet die Stellen auszuschreiben, bzw. hat der BR einen Grund der Einstellung zu widersprechen, wenn die Ausschreibung unterblieben ist.


    Der BR ist hier absolut frei in seiner Entscheidung, ob und unter welchen Voraussetzungen er von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch macht oder nicht.


    Keine Ahnung, wie ihr das handhabt, aber ich würde dem Ansinnen, wenn überhaupt, nur mit einem sehr guten Grund folgen.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Dann mal anders gefragt :)


    Kann der BR eine Begründung verlangen?


    zur Erläuterung des Vorgangs: Es wird eine Position geschaffen, die schnell besetzt werden soll, damit eine Kundenaquirierung so schnell wie möglich gestartet werden kann (Ist auch im Sinne des Betriebes)
    Die Person ist dafür auch geeignet (ich kenne sie von früher, und hat in den letzten Jahren auf dem Gebiet gearbeitet).


    Wenn jetzt eine interner MA aber später sagt, ich wäre auch dafür qualifiziert gewesen, frage ich mich ob eine Begründung vom AG vorliegen sollte, damit klar ist warum er keinen internen MA möchte.

    Sozusagen, das Eingeständnis : die internen können das nicht, darum muss ein externer her.


    Beim Verzicht auf eine Ausschreibung "sagt" der BR ja selbst, dass kein interner MA geeignet ist

  • Klar kann der BR eine Begründung verlangen. Wie soll der BR sonst darüber entscheiden ob er dem Arbeitgeber diesmal die Freude macht und eine interne und externe Ausschreibung verzichtet.
    Es sollte auch dem Arbeitgeber klar sein das er das dem Betriebsrat schon gut erklären muss.

    Wie soll den ein interner Mitarbeiter nachher sagen er wäre auch dafür qualifiziert gewesen? Er kennt ja mangels Ausschreibung und damit Anforderungen gar nicht was den nötig war für die Stelle (laut Arbeitgeber). Und das richtet sich ja nicht an den BR sondern an den AG. Der AG wird natürlich darauf hinweisen das der BR darüber informiert worden ist und gerne auf die Ausschreibung verzichtet hat.

    Und beim Ausschreibungsverzicht sagt der Betriebsrat in feinster Weise das kein interner Mitarbeiter geeignet war. Weil das kann der Betriebsrat ja nicht entscheiden weil er die Qualifikationen aller Mitarbeiter kennt. Vor allem die aktuell auf der jeweiligen Stelle nicht benötigten Kenntnisse der Mitarbeiter.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Beim Verzicht auf eine Ausschreibung "sagt" der BR ja selbst, dass kein interner MA geeignet ist

    Keine Ahnung, woher diese Aussage kommen soll. Die einzige echte Aussage ist: Wir haben auf die interne Ausschreibung verzichtet. Punkt!


    Aber wir sollten uns wohl mal kurz über Sinn und Unsinn von internen Ausschreibungen "unterhalten":


    Der BR kann, gem. § 93 BetrVG verlangen, dass Stellen, vor ihrer Besetzung intern ausgeschrieben werden. Die Rechtsfolge: der BR kann einer Einstellung gem. § 99 (2) Ziffer 5 BetrVG widersprechen. Betonung auf KANN.


    Aber, und das ist wichtig zu verstehen, ein Verlangen der internen Ausschreibung bedeutet NICHT (!), dass interne Kandidaten zu bevorzugen wären. Dazu bräuchte es vereinbarte Auswahlrichtlinien, gem § 95 BetrVG.


    Die interne Stellenausschreibung stellt nur sicher, dass AN mindestens gleichzeitig (auch so eine Mär, dass die interne Ausschreibung vorher erfolgen muss) mit der Außenwelt von der Entwicklungsmöglichkeit im Betrieb erfahren.


    Und das ist für uns (!) der Grund, warum wir eher nicht auf die interne Ausschreibung verzichten.

    a) Weil die Kollegen damit überhaupt die Info erhalten, dass sich da im Unternehmen etwas tut

    b) Weil wir den Kollegen zumindest die Chance geben wollen, sich intern zu verändern.


    Letztlich müsst ihr für euch entscheiden, wie ihr das handhaben wollt.


    Kann der BR eine Begründung verlangen?

    Eigentlich war das hier als Antwort auch auf die Frage gedacht:

    Der BR ist hier absolut frei in seiner Entscheidung, ob und unter welchen Voraussetzungen er von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch macht oder nicht.

    Und das schließt natürlich auch ein, eine Begründung zu verlangen. Der AG will keine liefern? Dann widerspricht der BR wegen fehlender Ausschreibung. So einfach! :evil:

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Hartmut,

    selbstverständlich habt ihr ein recht auf eine Begründung.

    Dies muss aber nicht formell oder schriftlich erfolgen, sondern kann auch auf dem kurzen Dienstweg geschehen.

    In diesem Fall würde ich zu unserem Personaler gehen und einfach mal nachfragen, weshalb er denn meint, dass wir auf die Ausschreibung verzichten sollen.

    Die Begründung dann in der Personalausschuss- bzw. BR- Sitzung besprechen und dann entscheiden, ob ihr dieses Mal verzichtet oder nicht.

    Allerdings würde ich ihm gleich klarmachen, dass dieser Verzicht nur eine Ausnahme sein wird, falls ihr euch dazu entscheidet.

    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Wir haben Auswahlrichtlinien nach §95 und darin geregelt, dass nicht nur innerbetrieblich ausgeschrieben werden muss, sondern auch, dass innerbetriebliche Bewerber bei gleicher Qualifikation bevorzugt zu berücksichtigen sind. Allerdings haben wir auch eine Öffnung rein gemacht.

    Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit bei uns vorher einen Antrag zu stellen auf die Ausschreibung zu verzichten, dieser Antrag muss aber so früh bei uns eingehen, dass es dem AG bei Ablehnung noch möglich ist, die Stelle mindestens für 2 Wochen auszuhängen. Warum diese Öffnung? Wir hatten es z.B schon das ein Bereich aufgelöst wurde weil Produkte abgekündigt wurden, für die Kollegen wurden teilweise neue Stellen geschaffen. Hierbei haben wir auf die Ausschreibung verzichtet, eben weil schon klar war, dass diese Kollegen da drauf kommen.


    Sonst hat der AG schon ein paar mal den Antrag gestellt, wir haben es aber abgelehnt. Wenn er meint, dass nur dieser eine Bewerber auf die Stelle passt argumentieren wir immer dagegen, dass er es erstens nicht weiß und zweitens kann es ja sein, dass es einen Internen gibt der zwar nicht auf die Stelle passt, aber langfristig entwickelt werden kann. Sowas kann auch ein Sprungbrett in eine andere Richtung sein.

  • Ihr seid grade erst 4 Tage im Amt? OK, diesmal könnte man mit guter Begründung des AG ggf. ausnahmsweise auf die Ausschreibung verzichten. Dies solltet ihr den Arbeitgeber dann auch so klar kommunizieren.


    Es gibt aber genauso gut Gründe, auf der Ausschreibung zu bestehen. Nur durch diese Ausschreibungen zeigen sich für die internen Mitarbeiter die Entwicklungsmöglichkeiten innerhalb der Firma. Entscheiden tut am Ende der Arbeitgeber, wen er auf die neue Stelle setzt.

  • Ich meine das der AG in diesem Fall noch keine Ausschreibung machen muss weil der BR erst 4 Tage im Amt ist und bestimmt den Beschluss über das Verlangen der Ausschreibung noch nicht gefasst hat. Grundsätzlich sind wir auch immer für die Ausschreibung und sind in Eilfällen bereit die Zeit dafür zu verkürzen ( auf 1 Woche ).

  • Hallo Homer,

    nur weil das aktuelle Gremium erst 4 Tage im Amt ist heißt es nicht dass ein eintsprechender beschluss noch nicht gefasst wurde oder gar von einem vorhergehenden Gremium.

    Hallo Hartmut,

    lasst es euch vom AG beründen warum er auf die Ausschreibung verzichten möchte, wenn die Erklärung für Euch stichhaltig ist könnt ihr auf die Ausschreibung auch verzichten oder halt auch nicht.


    Viele Grüße

    Bernd