Beschwerde beim BR über Führungskraft

  • Hallo zusammen,


    Ein Kollege hat angekündigt, dass er sich an uns wenden möchte, um sich über seine Führungskraft zu beschweren. Quintessenz seiner Beschwerden ist, dass die FK ihm gegenüber einen unmöglichen Umgangston habe.

    Der Kollege ist langjähriger MA, die FK neu im Betrieb und die beiden haben schon keinen guten Start miteinander gehabt.

    Die Wurzel des Übels scheinen uns persönliche Unverträglichkeiten zu sein, der Kollege ist sehr überkorrekt und distanziert, die FK eher leger und von ihrer Wortwahl her flapsig, aber bestimmend. Andere MA der Abteilung scheinen mit der FK gut auszukommen.


    Nun habe ich den Kollegen im Vorfeld schon darauf hingewiesen, dass es bei einer Beschwerde ggf. die Aufgabe des BR ist, auf Abhilfe des Übels hinzuwirken und er soll sich schon mal konkrete Gedanken machen, wie denn so eine Abhilfe aussehen könnte.


    Vermutlich wird er demnächst aber trotzdem beim BR sitzen und von atmosphärischen Störungen in der Zusammenarbeit berichten. Ein gemeinsames Gespräch mit BR und FK, um in Ruhe über alles zu sprechen, wurde ihm bereits vorgeschlagen, aber nicht angenommen.


    Das Gremium muss in dem Fall ja entscheiden, ob die Beschwerde gerechtfertigt ist und ich bin nicht sicher, ob das an der Stelle der Fall ist. Einerseits würde uns das der Kollege womöglich sehr übel nehmen, andererseits vertreten wir die FK als nicht leitende Angestellte ja genauso mit...

  • Fast unauflösbares Übel. Der BR soll persönliche Animositäten regeln. Beim besten Willen aller Beteiligten geht ein besseres Verständnis nur durch eine Gemeinsame Arbeit die der BR auch nur moderieren kann. Wenn keine groben das BetrVG oder anderer Gesetze oder Verordnungen o.ä. betreffenden Sachverhalte vorliegen dann hilft nur erwachsen werden.

  • die FK eher leger und von ihrer Wortwahl her flapsig, aber bestimmend.

    Wenn sie sich das Bestimmende noch abgewöhnen kann, hört es sich nach einer Führungskraft an, mit der ich gut auskommen würde. ;)


    Aber im Ernst: Eine Beschwerde ist erst dann berechtigt, wenn eine/r der beiden sich wirklich einen Übergriff auf Kosten des/der anderen geleistet hat, ansonsten ist es eine Lappalie. Gegenseitige Sympathie kann der BR nicht erzwingen und der MA nicht fordern. Ihr könntet höchstens dem überkorrekten Kollegen raten, nicht jedes Wort auf die Goldwaage zu legen und der legeren Führungskraft, sich bestimmtes Verhalten gegenüber dem Kollegen zu verkneifen.


    Das gleiche Problem habe ich mal in einem früheren Betrieb erlebt, wo es dazu führte, dass der Abteilungsleiter sich mit allen duzte, aber mit einem Kollegen demonstrativ siezte, ihn ansonsten aber nicht besser oder schlechter bewertete als die anderen. Damit konnten beide leben.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • würde uns das der Kollege womöglich sehr übel nehmen

    Also Betriebsratsalltag. Ich mache (als BRV) fast jeden Tag irgendwas, dass mir mindestens 10 MA furchtbar übel nehmen. Solange die anderen 213 MA aber davon begeistert sind, wird es schon so falsch nicht sein :D

    Aber Spaß beiseite. Es ist ja wirklich nicht ungewöhnlich, dass man als BR regelmäßig Entscheidungen trifft, von denen nicht immer alle MA nur erfreut sind. Man kann als BR auch nicht den Anspruch an sich haben immer nur durchweg alle MA glücklich zu machen, daran wird man zwangsläufig scheitern. Daher solltet Ihr Euch ausschließlich die Frage stellen: Ist die Beschwerde berechtigt, oder ist sie es nicht? ...und nicht die Frage: wie wird wer auf welche Entscheidung von uns reagieren?

    Das ist bei einer Beschwerde bzgl. des "Umgangstons" nicht ganz einfach, da es sich dabei immer um subjektive, persönliche Befindlichkeiten dreht. Die Frage ist da ja, ist der Ton nur "flapsig", oder schon unangemessen? Das empfindet natürlich jeder etwas anders. Daher muss man da, ganz unvoreingenommen, schon genauer hinhören. Beinhaltet dieser "flapsige" Ton evtl. verbale Attacken, Unverschämtheiten, Diskreditierungen, Anzüglichkeiten, falsche Unterstellungen/Vorwürfe, Unwahrheiten, Beleidigungen oder eine persönliche Nähe, welche nicht gewünscht ist. (usw. usw.).

    Ist das der Fall, ist die Beschwerde berechtigt und man kann den AG auffordern, dass er die FK anweißt sich zu mäßigen.

    Ist das nicht der Fall, ist die Beschwerde nicht berechtigt und man muss dem Beschwerdesteller mitteilen: "Sein Umgangston muss Dir nicht gefallen, aber er sagt nichts, womit er sich selbst angreifbar macht. Das ihr ein persönliches Problem habt ist schade, aber ein Fehlverhalten ist hier nicht zu erkennen. Aber natürlich hast Du neben dem Beschwerderecht beim BR (§85) auch ein Beschwerderecht beim AG (§84) und wenn Du dieses wahrnehmen willst, werden wir Dich selbstverständlich unterstützen und Dich (auf Deinen Wunsch) zum AG begleiten. Vielleicht gelangen wir ja so zu weiterführenden Erkenntnissen."

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Ein gemeinsames Gespräch mit BR und FK, um in Ruhe über alles zu sprechen, wurde ihm bereits vorgeschlagen, aber nicht angenommen.

    Vielleicht fragt ihr diesen Kollegen mal, was er sich konkret von der angekündigten Beschwerde erwartet.

    Was immer der BR hier machen kann, solch ein Vermittlungsversuch wäre wohl so oder so ein erster Schritt. Wie bereits geschrieben wurde, ist das Empfinden doch sehr subjektiv - die einen finden etwas anmaßend, was die anderen freundlich auffassen.

    Man wird alt wie ein Haus und lernt doch nie aus.

    Einmal editiert, zuletzt von Scheeks ()

  • Vielen Dank für eure Rückmeldungen! Wir werden auf jeden Fall so genau wie möglich "nachbohren", was denn da Sache ist, soweit noch nicht bekannt.


    "Flapsig" war in dem Fall meine Formulierung und nicht die des AN. Zum Beispiel ist es so, dass der Kollege um eine Versetzung in einen anderen Arbeitsbereich gebeten hat, da er sich inhaltlich verändern möchte (unabhängig von der FK, der Wunsch bestand schon vorher). Die FK sagte dann etwas später zu ihm, dass er ja gesagt habe, er habe "keinen Bock mehr" auf den Arbeitsbereich, anscheinend im guten Glauben, die Situation damit akkurat wiederzugeben. Der AN hingegen fühlte sich dadurch auf den Schlips getreten und missverstanden. Er möchte sich halt verändern, deswegen könnte man ihm doch nicht unterstellen, er habe keinen Bock mehr. Usw.


    Ein weiteres Beispiel ist, dass die FK den AN unter vier Augen darüber informiert hat, dass er seit Jahren der schwächste MA der Abteilung sei, die wenigsten Einnahmen erziele und dass sich etwas ändern solle, zumindest solange er noch da ist. Das sind alles keine Unwahrheiten, haben den Kollegen aber auch nicht in gehobene Stimmung versetzt. Da kann man sich natürlich schon fragen, ob es sinnvoll war, den im Absprung befindlichen AN noch so fundamental zu kritisieren, aber im Zweifel ihr gutes Recht als FK.

  • Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs zu beschweren, wenn er sich vom Arbeitgeber oder von Arbeitnehmern des Betriebs benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen (§ 84 Abs. 1 BetrVG). Der Arbeitgeber hat zu prüfen, ob die Beschwerde berechtigt ist und seine Entscheidung dem Arbeitnehmer mitzuteilen. Dauert die Prüfung länger, soll der Arbeitgeber einen Zwischenbescheid erteilen. Erkennt er die Beschwerde als berechtigt an, entsteht für den betroffenen Arbeitnehmer ein Rechtsanspruch auf Abstellung des Beschwerdegrundes (§ 84 Abs. 2 BetrVG). Wird die Beschwerde zurückgewiesen, hat der Arbeitgeber dies zu begründen. Wegen der Erhebung einer Beschwerde dürfen dem Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen (§ 84 Abs. 3 BetrVG).


    Arbeitnehmer können Beschwerden entweder bei den zuständigen Stellen (in der Regel bei Vorgesetzten) des Betriebs (§ 84 BetrVG) oder beim Betriebsrat (§ 85 BetrVG) einlegen. Ausdrücklich geregelt ist das Recht auf Beschwerde bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot (§ 7 Abs. 1 AGG). Beschäftigte, die sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt fühlen, haben das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs oder Unternehmens (Beschwerdestelle) zu beschweren. Die Beschwerde ist zu prüfen und das Ergebnis der oder dem beschwerdeführenden Beschäftigten mitzuteilen (§ 13 Abs. 1 AGG). Informationen über die für die Behandlung von Beschwerden zuständige Beschwerdestelle sind im Betrieb bekannt zu machen. Die Bekanntmachung kann durch Aushang oder Auslegung an geeigneter Stelle oder den Einsatz der im Betrieb üblichen Informations- und Kommunikationstechnik erfolgen (§ 12 Abs. 5 AGG).

    Der Betriebsrat hat Beschwerden von Arbeitnehmern entgegenzunehmen und, falls er sie für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken (§ 85 Abs. 1 BetrVG

  • Hallo,


    die von Dir wiedergegebenen Sachverhalte

    "keinen Bock mehr"


    dass er seit Jahren der schwächste MA der Abteilung sei,

    können schon relevant sein. Da stellen sich dann schon einige Fragen.


    Naty Boll: Was für einen Nährwert soll ein bloßes Zitat des Gesetzestext haben sowie die Wiedergabe einer Kommentierung ohne Quellenangabe, wenn sie nicht in Bezug auf den konkret geschilderten Sachverhalt gesetzt wird?

  • die von Dir wiedergegebenen Sachverhalte ...


    können schon relevant sein. Da stellen sich dann schon einige Fragen.

    Das sehe ich ganz genau so. Mein erster Gedanke war: Mitarbeitermotivation geht anders.


    Um aber abschließend beurteilen zu können, ob dass einem bloßen Mangel an Empathie zuzuschreiben oder doch absichtliches Bossing ist, wäre hier genaues Hinsehen angebracht.


    Aber es zeigt einmal mehr, wie unterschiedlich Menschen sind. Hätte mir mein Chef so einen Spruch gedrückt, wäre ich ihm direkt in die Parade gefahren, mit dem freundlichen Hinweis, dass das eine sehr verkürzte Darstellung der Fakten sei, weil Lust auf neue Aufgaben zu haben so gar nicht das gleiche sei, wie kein Bock auf die Alten. Damit wäre für mich das Thema auch durch. Aber ich weiß, das ist nicht jedermanns Sache...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo zusammen,


    Dass die FK die Empathie nicht erfunden hat, steht zweifelsfrei fest. Deswegen wäre es für mich um so sinnvoller, direkt mit ihr ins Gespräch zu gehen, um zu signalisieren: Hör mal, so nicht. Wenn ich das dem GF und der sich dann mit der FK zusammensetzt, kann ich mir schon vorstellen, was da rauskommt....


    "Der BR hat gesagt, es gibt eine Beschwerde über dich."

    "Ach so?"

    "Ja. Du sollst was netter sein."

    "Aha. Weiß ich doch gleich, wer das war."

    "Joa. Ich auch."

    Augenrollen, Augenrollen. Kichernd ab.

  • "Ja. Du sollst was netter sein."

    Na ich hoffe mal, dass Ihr als BR dann doch eine etwas sachgerechtere und umfangreichere Meldung an den AG gebt als: "Es gibt eine Beschwerde, sag FK xy mal, er soll netter sein".

    Da muss es dann schon um konkrete Dinge gehen, die der AG dann auch ansprechen kann.

    Ein weiteres Beispiel ist, dass...

    Da würde ich anders herangehen. Gegenstand der Beschwerde ist nicht, dass die FK nicht nett ist und das sind keine "Beispiele". Genau das sind die Gegenstände der Beschwerde. Man beschwert sich nicht über den "flapsigen" Umgangston und versucht diesen anhand von Beispielen zu belegen, sondern man beschwert sich konkret darüber, dass die FK dem MA einfach unterstellt keinen Bock auf seine Arbeit zu haben, was unzutreffend, unangemessen und diskreditierend ist.

    ...oder noch besser: Die FK hat den MA spontan zu einem ungeplanten Kritikgespräch herangezogen, ohne ihm die Möglichkeit einzuräumen ein BRM hinzuzuziehen... Das würde sogar für beide Beispiele passen. Sowohl "kein Bock", als auch "der schwächste in der Abteilung" ist eine Kritik an der allgemeinen Arbeitsweise. Also nichts was umgehend zwischen Tür und Angel angeprochen werden muss, wie z.B. "Des kosch do so net nei lega, Du Grassdaggl, so goht Maschien hie (kaputt)", sondern etwas für das man einen Gesprächstermin vereinbart. Natürlich wird so etwas sehr gerne gemacht, gerade weil der überrumpelte MA dann oft nicht sofort auf die Idee kommt zu sagen: "Stop! Wenn das ein Kritikgespräch werden soll hätte ich gerne einen BR dabei", aber diese Vorgehensweise kann man als BR durchaus mal beanstanden.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Meine Meinung nach wäre der erste Weg immer das Gespräch mit den Betroffenen und wenn der Kollege dies ausschlägt gehe ich als Betriebsrat der Sache auch nicht weiter nach. Ihm bleibt dann ja noch die Beschwerde nach §84 BetrVG.

  • Hallo,


    wenn der BR die Sache ernst nimmt (was er mE sollte), kann er ja sehr wohl im Laufe des Verfahrens zB verlangen, daß diese FK besondere Schulungen und/oder Coaching bekommt.

    Wer so dämlich als FK agiert wie beschrieben, dessen Unfähigkeit zur sachlichen Kommunikation wird sich nicht nur auf ein*e AN*in beschränken.